Du willst dein neues Auto auf die Strasse bringen? Dann musst du zuerst einige administrative Hürden umfahren. Mit unseren Tipps sitzt du schnell am Steuer deines neuen Wagens.
Bei aller Freude über den Kauf eines neuen Autos: Bei jedem Fahrzeugwechsel gilt es auch viel Papierkram zu erledigen. Nachdem du alle Formalitäten rund um die Finanzierung des Autos erledigt hast, musst du dich erstmal um die Versicherung des Neuwagens kümmern. Danach geht’s ans Umschreiben des Fahrzeugausweises, mit dem du das Fahrzeug beim kantonalen Strassenverkehrsamt an- oder ummelden kannst. Hier erfährst du, worauf du beim Halterwechsel achten solltest.
Ein Muss beim Fahrzeugwechsel: Haftpflichtversicherung abschliessen oder übernehmen
Neuwagen
Bevor du einen Neuwagen beim kantonalen Strassenverkehrsamt anmelden kannst, musst du das neue Auto zwingend versichern. Du benötigst zumindest die obligatorische Haftpflichtversicherung.
Occasion
Wenn du eine Occasion kaufst, geht die Haftpflichtversicherung der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers auf dich über. Du kannst dann entscheiden, ob du die Police übernehmen willst oder einen neue abschliesst.
Wichtig: Beim Autowechsel muss die Kündigung der bestehenden Police auf alle Fälle schriftlich und vor dem Einlösen des neuen Autos erfolgen.
Das Strassenverkehrsamt prüft im Rahmen der Immatrikulation, ob ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt. Du kannst den elektronischen Nachweis direkt bei deiner Versicherung bestellen, sie sendet ihn anschliessend direkt an das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt.
Tipp: Fahrzeug- und Halterwechsel sind eine Chance, einen Versicherungswechsel ohne Einhaltung von Kündigungsterminen und Prämienverlust über die Bühne zu bringen. Im Idealfall sparst du mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter auch noch Prämien.
Am besten vergleichst du die Prämien verschiedener Anbieter. Bei FinanceScout24 kannst du den kostenlosen Prämienvergleich machen.
Diese Dokumente musst du für den Halterwechsel vorweisen
Wenn der Kauf abgeschlossen und die Versicherungsfragen geklärt sind, kannst du aufs Strassenverkehrsamt, um die Zulassung zu beantragen. Denn Motorfahrzeuge dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern im Strassenverkehr benutzt werden.
Zuständig für die Zulassung ist dein Standortkanton, meistens ist dies der Wohnsitzkanton. Folgende Unterlagen musst du für die Zulassung per Post oder am Schalter einreichen:
- Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeuges im Original. Bei einem fabrikneuen Fahrzeug wird das Formular 13.20A benötigt. Dieses erhältst du bei deinem Fahrzeughändler.
- Der Versicherungsnachweis für das neue Auto. Fordere diesen bei deiner Autoversicherung an, sie übermittelt den Nachweis elektronisch direkt an das Amt.
- Deine Identitätskarte oder deinen Ausländerausweis. Am Schalter musst du den Original-Ausweis vorweisen, per Post reicht es, wenn du eine Kopie beilegst.
- Falls du die Unterlagen per Post sendest, brauchst du zudem das Formular «Vorläufige Verkehrsberechtigung». Damit darf das Fahrzeug ab dem Postaufgabedatum bis zum Eintreffen des Fahrzeugausweises während maximal 30 Tagen in Verkehr gesetzt sein.
- Falls du noch kein Nummernschild für das neue Auto besitzt, musst du zudem eine Wohnsitzbestätigung einreichen.
Wenn du eine Occasion kaufst, brauchst du zudem:
- Den Fahrzeugausweis des bisherigen Halters oder der bisherigen Halterin
- Den Prüfungsbericht, wenn eine Nachprüfung erfolgte (Formular 13.20B).
Wichtig: Einige Kantone verlangen weitere Dokumente, zum Beispiel ein Gesuch für die Verkehrszulassung des Fahrzeuges. Informiere dich beim zuständigen Strassenverkehrsamt.
Im Ausland gekauftes Auto einlösen – das musst du beachten
Hast du einen Neuwagen im Ausland gekauft? Dann brauchst du einige weitere Nachweise:
- Eine Bestätigung der Verzollung des Autos am Schweizer Zoll.
- Den Nachweis der ausländischen Zulassung (z.B. einen ausländischen Fahrzeugausweis).
Vor der Zulassung zum Verkehr muss jedes ausländische Fahrzeug ausserdem zuerst beim kantonalen Strassenverkehrsamt zur technischen Prüfung vorgeführt werden. Das Fahrzeug muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verkehrssicher sein, ferner muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
Wie funktioniert ein Halterwechsel bei einem geleasten Fahrzeug?
Geleaste Fahrzeuge erhalten im Fahrzeugausweis den Vermerk «Halterwechsel verboten» (Code 178). Wenn du ein solches Fahrzeug kaufen willst, muss der Leasingnehmer oder die Leasingnehmer diesen Eintrag nach Ablauf des Leasings mit dem entsprechenden Formular beim Verkehrsamt löschen lassen. Erst dann kannst du es einlösen. Falls du einen bestehenden Leasingvertrag übernimmst, übermittelt die Leasing-Firma den Antrag auf den Halterwechsel in der Regel automatisch. Dasselbe gilt natürlich, wenn du dein Leasing-Auto verkaufst.
Wie viel kostet ein Fahrzeug- oder Halterwechsel in der Schweiz?
Die Kosten für das Einlösen eines Autos sind in jedem Kanton unterschiedlich. In der Regel musst du mit insgesamt 50 bis 100 Franken für Kontrollschild und Fahrzeugausweis rechnen. Informiere dich am besten direkt beim zuständigen Strassenverkehrsamt, die Gebühren findest du auf der Webseite.
Nicht vergessen: Für dein neues Auto brauchst du auch eine neue Autobahnvignette. Diese kostet 40 Franken und kann bequem online bestellt werden, beispielsweise bei der Post.
Altes Auto abmelden – diese Punkte nicht vergessen
Du willst dein altes Fahrzeug verkaufen, ersetzen oder entsorgen lassen? Dann musst du den Fahrzeugausweis beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons annullieren. Der annullierte Fahrzeugausweis wird dir per Post oder am Schalter retourniert.
Falls du dein Auto verkaufst, musst du ihn der neuen Halterin oder dem neuen Halter weitergeben. Gut zu wissen: Fahrzeuge mit annulliertem Fahrzeugausweis dürfen nur noch am selben Tag bis Mitternacht auf den Strassen bewegt werden.




