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Auto-Garantie: Das musst du beachten

19. August 2022

Lesedauer: Minuten

Auto-Garantie: Das musst du beachten

Bernhard Bircher-Suits

Bernhard Bircher-Suits

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Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen: Idealerweise kaufst du ein Auto mit möglichst langer Garantie und Gewährleistung. Wir zeigen, welche Garantiefristen üblich sind, welche Zusatzgarantien es gibt und wie es um die Deckung steht.

Beim Fahrzeugkauf spielen nicht nur das Aussehen, die Technik, der Zustand sowie der Preis des Autos eine Rolle. Beim Autokauf solltest du dich auch im Detail über die in Aussicht gestellten Garantieleistungen informieren. Die Garantielaufzeit und die Deckungsumfänge sind wichtige Entscheidungsfaktoren.

Die Grundlagen: Gesetzliche Gewährleistung oder freiwillige Garantie?

Wichtig: Es gilt grundsätzlich zwischen der freiwilligen Neuwagengarantie der Hersteller und der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden. Nur die zweijährige gesetzliche Gewährleistung ist für die Fahrzeughändler bindend. Die Garantie stellt somit eine freiwillige Leistung dar. Bei Neuwagen ist die Garantie vom Hersteller abhängig, bei Gebrauchtwagen setzt der Händler selbst die Regeln fest.

Sonderfall Schweiz: Vertragsfreiheit bei Garantien

In der Schweiz herrscht in Bezug auf die Garantie Vertragsfreiheit. Verkäufer und Käufer können ohne weiteres vereinbaren, dass die im Gesetz vorgesehene Gewährleistung von 24 Monaten entfällt oder verlängert werden soll. Ohne gegenteilige vertragliche Regelung kommen grundsätzlich in der Schweiz die Bestimmungen des Obligationenrechts zur Anwendung. Somit haftet der Verkäufer nach der Ablieferung der verkauften Ware während 24 Monaten gegenüber dem Käufer für gemachte Zusicherungen und die Mängelfreiheit. Es lohnt sich, genau hinzuschauen: Die Händler und Hersteller gewähren unterschiedliche Garantielaufzeiten und Deckungsumfänge. So werden beispielsweise Schäden an der Elektronik in den Garantiebestimmungen oft explizit ausgeschlossen.

Garantien bei Neuwagen

Unabhängig von der Schweiz ist mit dem Kauf eines Neuwagens aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) immer eine mindestens 2-jährige Werks- bzw. Herstellergarantie verbunden. Für dich als Käufer:in heisst das: Jede Schweizer Markenwerkstatt muss bei Neuwagen aus dem EWR-Raum Garantie- und Wartungsarbeiten leisten, auch wenn du den Wagen direkt aus dem Ausland importiert hast. 

Garantien der beliebtesten Automarken in der Schweiz

Herstellergarantien variieren in Dauer und Leistungsumfang je nach Hersteller. Für die beliebtesten Automarken in der Schweiz – VW, Opel, Audi, Skoda und Mercedes – sind sie aber nahezu identisch: Die Herstellergarantien gelten für 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung inklusive Durchrostungs-Garantie für 12 Jahre, bei Mercedes sogar bis zu 30 Jahren. Zudem ist oft noch ein Lackschutz enthalten.

Dagegen bietet der Autohersteller Subaru mit 5 Jahren oder 160’000 Kilometern (Batterie: 2 Jahre) eine mehr als doppelt so lange Garantiedauer. Bei Mitsubishi sind es ebenfalls 5 Jahre oder 100’000 Kilometer.

Was deckt die Herstellergarantie ab?

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gewährleistung bietet Schutz vor Sachmängeln. Die Sachmängelhaftung kann von der Herstellergarantie ersetzt und verlängert werden. Zusätzlich werden Garantien für Mobilitäts im Pannenfall, Lack, Reifen und gegen die Durchrostung des Fahrzeugs von vielen Herstellern abgedeckt.

Gut zu wissen: Die Herstellergarantie läuft erst ab dem Tag, an dem das Auto auf dich zugelassen wird. Diese umfasst unter anderem die Reparatur oder den Ersatz eines fehlerhaften Teils, die benötigte Arbeitszeit und Verbrauchsmaterialien. Sie ist aber nur gültig, solange alle Unterhalts- und Reparaturarbeiten gemäss Herstellervorgaben durchgeführt werden. Bei Fahrzeugen aus Übersee ist der Hersteller rechtlich nicht verpflichtet, eine solche Garantie anzubieten.

Zusätzliche Garantien oder Garantieverlängerungen lohnen sich nicht immer

Zusätzlich zur Herstellergarantie geben aber auch Schweizer Händler und Importeure Garantien. Ob es um eine neue Auto-Garantie geht oder um eine Garantieverlängerung, die Autohändler und Importeure haben verschiedene Angebote, die du nicht zu schnell unterschreiben solltest. So beinhaltet die Garantieverlängerung meistens nur einen geringen Deckungsumfang. Viele Garantien übernehmen lediglich einen Teil der anfallenden Reparaturkosten, sodass du 20 % oder sogar 40 % selbst bezahlen musst. In einem solchen Fall ist es in der Regel günstiger, auf die kostenpflichtige Anschlussgarantie zu verzichten und die Reparaturkosten selbst zu tragen.

Oft ist eine Garantieverlängerung auch mit Bedingungen verbunden. Die Fahrzeughalter verpflichten sich beispielsweise dazu, alle Inspektionstermine einzuhalten und ausschliesslich Vertragswerkstätten zu nutzen.

Garantie bei Occasionen

Für Gebrauchtwagen gilt eine Gewährleistungsfrist von mindestens 12 Monaten. Hier haftet der Verkäufer für sämtliche Mängel, die das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. Auch bei Occasionsfahrzeugen ist es möglich, die Gewährleistung vertraglich auszuschliessen.

Herstellergarantie gilt auch bei Weiterverkauf

Bei Verkauf des Neuwagens vor Ablauf der Herstellergarantie gilt diese weiterhin bis zum Ablauf der Garantiefrist. Sie kann nur unter zwei Bedingungen wegfallen. Erstens: Der Wegfall bei Weiterverkauf steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zweitens: Der ursprüngliche Käufer wurde klar und deutlich auf diesen AGB-Punkt hingewiesen. Falls noch eine Herstellergarantie des Herstellers besteht, lass dir diese unbedingt detailliert im Kaufvertrag bestätigen.

Weitere Garantie-Optionen für Gebrauchtwagen

Neben der gesetzlichen Gewährleistung kannst du eine Gebrauchtwagengarantie abschliessen. Was genau sie beinhaltet, ist von Händler zu Händler unterschiedlich. Oft wird eine Selbstbeteiligung fällig. Wurde deine Occasion noch wenig gefahren, lohnt eine Garantie nicht unbedingt. Mit fortgeschrittenem Alter und Kilometerzahl wird sie jedoch anfälliger für Schäden. Dann solltest du eine Occasionsgarantie in Erwägung ziehen.

Garantie-Spezialist für Occasionsfahrzeuge

Als privater Garantiegeber bietet Quality1 verschiedene Garantiepakete für Occasionsfahrzeuge an. Bis zu einem Alter von 10 Jahren werden hier, je nach gewähltem Versicherungspaket, beispielsweiseSchäden an Motor, Getriebe, Achsengetriebe, Lenkung, Bremsen, Fahrwerk und anderen Fahrzeugkomponenten gedeckt. Wichtig: Die Versicherungsangebote beinhalten Schadenlimite in Höhe von 5’000 Franken oder des Zeitwertes deines Fahrzeugs.

Anschluss- und Occasionsgarantien beim Hersteller

Occasionsgarantien erhältst du nicht nur von Autohändlern oder privaten Garantiegebern. Bei Autoherstellern kannst du die Herstellergarantie mit einer Anschlussgarantie verbinden, um deinen Gebrauchten weiterhin zu versichern. Du kannst aber auch eine neue Occasionsgarantie beim Hersteller abschliessen. Dort hängen die Konditionen vom Alter, der Kilometerleistung und dem Fahrzeugmodell ab. Zudem ist auch hier eine Selbstbeteiligung keine Seltenheit. Je höher die eigene Beteiligung, desto günstiger die Gebrauchtwagen-Garantie.

Hersteller-Sonderangebote für Occasionen

Gebrauchtwagen-Programme zur Kundenbindung werden bei Autoherstellern in Zukunft noch stärker ausgebaut. So stellt Audi per November 2021 «Occasion Plus» in Aussicht, bei VW, Skoda und Seat wird «Das Welt-Auto» eingeführt. Damit würden die AMAG-Marken neben einer mindestens einjährigen Garantie zusätzlich einen einheitlichen Technik-Check und ein zehntägiges Umtauschrecht anbieten.

Über die erweiterte Suchmaske kannst du auch auf AutoScout24 nach Fahrzeugen mit Occasionsgarantien suchen. Einfach beim Punkt «Qualitätssiegel» den entsprechenden Anbieter auswählen.

Checkliste Auto-Garantie für Occasions- und Neuwagen

Sowohl bei Neuwagen als auch bei Gebrauchtwagen kann sich der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung lohnen. Nicht jede Garantieverlängerung oder neue Garantie zahlt sich jedoch am Ende wirklich aus. Prüfe bei der Auto-Garantie vor allem diese Punkte, um die richtige Entscheidung treffen zu können:

  • Ist eine Garantiezeit in Monaten oder als Kilometerleistung angegeben? Abhängig von deiner Fahrzeugnutzung ist die eine oder andere Option besser für dich.
  • Der genaue Inhalt bzw. die Abdeckung der Gewährleistungsvereinbarung sollte keine Fragen offenlassen.
  • Formulierungen zum Haftungsausschluss müssen klar verständlich sein.
  • Checke die korrekten Angaben des Händlers und lass das Auto ggf. durch einen Gutachter prüfen. Vor einer Garantieverlängerung solltest du gegenrechnen, ob sich der Aufpreis lohnt.

Alle Infos zu unseren Produkten und Services sowie Tipps rund ums Auto.

Bernhard Bircher-Suits

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