Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen: Idealerweise kaufst du ein Auto mit möglichst langer Garantie und Gewährleistung. Wir zeigen, welche Garantiefristen üblich sind, welche Zusatzgarantien es gibt und wie es um die Deckung steht.
Beim Fahrzeugkauf spielen nicht nur das Aussehen, die Technik, der Zustand sowie der Preis des Autos eine Rolle. Beim Autokauf solltest du dich auch im Detail über die in Aussicht gestellten Garantieleistungen informieren. Die Garantielaufzeit und die Deckungsumfänge sind wichtige Entscheidungsfaktoren.
Die Grundlagen: Gesetzliche Gewährleistung oder freiwillige Garantie?
Wichtig: Es gilt grundsätzlich zwischen der freiwilligen Neuwagengarantie der Hersteller und der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden. In der Schweiz gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von:
- 2 Jahren für Neuwagen und
- 1 Jahr für Occasionen
Das bedeutet, dass Verkäufer:innen während dieser Frist für Mängel, die beim Verkauf nicht offen gelegt wurden, haftbar sind. Mit anderen Worten kann die Gewährleistungsfrist auch als eine Art «Mindestgarantie» bezeichnet werden.
Die Garantie stellt hingegen eine freiwillige Leistung dar, die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geht. Bei Neuwagen ist die Garantie vom Hersteller abhängig, bei Gebrauchtwagen setzt der Händler oder die Händlerin selbst die Regeln fest.
Vertragsfreiheit bei der Auto-Garantie in der Schweiz
In der Schweiz herrscht in Bezug auf die Garantie Vertragsfreiheit. Verkäufer:in und Käufer:in können ohne weiteres vereinbaren, dass die im Gesetz vorgesehene Gewährleistung entfällt oder verlängert werden soll.
Speziell bei Occasionsverkäufen unter Privaten kommt es häufig vor, dass die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen wird. Aber: Das gilt nur, wenn alle bekannten Mängel und Schäden im Kaufvertrag offengelegt sind. Verschweigt der oder die Verkäufer:in einen Mangel arglistig, bleibt er oder sie für diesen haftbar.
Es lohnt sich, genau hinzuschauen: Die Händler und Hersteller gewähren unterschiedliche Garantielaufzeiten und Deckungsumfänge. So werden beispielsweise Schäden an der Elektronik in den Garantiebestimmungen oft explizit ausgeschlossen.
Garantien bei Neuwagen
Mit dem Kauf eines Neuwagens aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist immer eine mindestens 2-jährige Werks- bzw. Herstellergarantie verbunden. Für dich als Käufer:in heisst das: Jede Schweizer Markenwerkstatt muss bei Neuwagen aus dem EWR-Raum Garantie- und Wartungsarbeiten leisten, auch wenn du den Wagen direkt aus dem Ausland importiert hast.
Bei Autos aus anderen Märkten, beispielsweise aus den USA, hast du diesen Anspruch in der Regel nicht.
Garantien der beliebtesten Automarken in der Schweiz
Herstellergarantien variieren in Dauer und Leistungsumfang je nach Hersteller. Für die beliebtesten Automarken in der Schweiz sind sie aber sehr ähnlich. Hier findest du eine Übersicht über die Garantieleistungen für Neuwagen von 6 beliebten Automarken in der Schweiz:
- VW: 2 Jahre Mängelgarantie (ohne Kilometerbegrenzung), Lackschutz für 3 Jahre und, je nach Modell, eine 6-, 10- oder 12-jährige Durchrostungs-Garantie. Für Elektroautos gibt der Hersteller zudem eine Garantie gegen Batteriemängel, für 8 Jahre oder 160’000 Kilometer.
- Mercedes-Benz: 2 Jahre Mängelgarantie (ohne Kilometerbegrenzung), zudem für Neuwagen ein Gratis-Service für 10 Jahre oder 100’000 Kilometer sowie Reparaturen und Ersatz von Verschleissteilen für 3 Jahre oder 100’000 Kilometer. Dazu kommt eine 30-jährige Durchrostungs-Garantie. Für Elektroautos gibt der Hersteller zudem eine Garantie gegen Batteriemängel, für 8 Jahre oder 160’000 Kilometer.
- Volvo: 5 Jahre komplette Fahrzeuggarantie (bis 150’000 Kilometer), Gratis-Service für 10 Jahre oder 150’000 Kilometer sowie eine lebenslange Garantie für alle Volvo-Originalteile, die bei autorisierten Volvo-Partnern eingebaut wurden. Für Elektroautos gibt der Hersteller zudem eine Garantie gegen Batteriemängel, für 8 Jahre oder 160’000 Kilometer.
- Škoda: 2 Jahre Neuwagengarantie (ohne Kilometerbegrenzung), Lackschutz für 3 Jahre und 12 Jahre Durchrostungs-Garantie. Zudem bei E-Fahrzeugen eine Garantie Batterie-Garantie für 8 Jahre oder 160’000 Kilometer.
- BMW: 3 Jahre Mängelgarantie (ohne Kilometerbegrenzung) sowie eine 12-jährige Durchrostungs-Garantie. Zudem bei Elektroautos bis zu 8 Jahre oder 160’000 Kilometer eine Garantie für die Batterie.
- Tesla: 4 Jahre Mängelgarantie (bis 80’000 Kilometer). Für Batterie und Antriebseinheit, je nach Modell, gelten die Garantieleistungen für 8 Jahre und zwischen 160’000 und 240’000 Kilometern.
Was deckt die Herstellergarantie ab?
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gewährleistung bietet Schutz vor Sachmängeln. Die Sachmängelhaftung kann von der Herstellergarantie ersetzt und verlängert werden. Zusätzlich werden Garantien für Mobilitäts im Pannenfall, Lack, Reifen und gegen die Durchrostung des Fahrzeugs von vielen Herstellern abgedeckt.
Gut zu wissen: Die Herstellergarantie läuft erst ab dem Tag, an dem das Auto auf dich zugelassen wird. Diese umfasst unter anderem die Reparatur oder den Ersatz eines fehlerhaften Teils, die benötigte Arbeitszeit und Verbrauchsmaterialien. Sie ist aber nur gültig, solange alle Unterhalts- und Reparaturarbeiten gemäss Herstellervorgaben durchgeführt werden.
Bei Fahrzeugen aus Übersee ist der Hersteller rechtlich nicht verpflichtet, eine solche Garantie anzubieten.
Zusätzliche Garantien oder Garantieverlängerungen lohnen sich nicht immer
Zusätzlich zur Herstellergarantie geben aber auch Schweizer Händler und Importeure Garantien. Ob es um eine neue Auto-Garantie geht oder um eine Garantieverlängerung, die Autohändler und Importeure haben verschiedene Angebote, die du nicht zu schnell unterschreiben solltest. Denn viele Garantien übernehmen lediglich einen Teil der anfallenden Reparaturkosten, sodass du oft 20 % oder sogar 40 % selbst bezahlen musst. In einem solchen Fall ist es in der Regel günstiger, auf die kostenpflichtige Anschlussgarantie zu verzichten und die Reparaturkosten selbst zu tragen.
Oft ist eine Garantieverlängerung auch mit Bedingungen verbunden. Die Fahrzeughalter verpflichten sich beispielsweise dazu, alle Inspektionstermine einzuhalten und ausschliesslich Vertragswerkstätten zu nutzen. Du kannst also nicht von allfällig besseren Preisen bei unabhängigen Garagist:innen profitieren.
Garantie bei Occasionen
Für Gebrauchtwagen gilt eine Gewährleistungsfrist von mindestens 12 Monaten. Hier haftet der Verkäufer oder die Verkäuferin für sämtliche Mängel, die das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. Auch bei Occasionsfahrzeugen ist es möglich, die Gewährleistung vertraglich auszuschliessen, sofern beim Vertragsabschluss keine bestehenden Mängel arglistig verschwiegen werden.
Herstellergarantie gilt auch bei Weiterverkauf
Bei Verkauf des Neuwagens vor Ablauf der Herstellergarantie gilt diese weiterhin bis zum Ablauf der Garantiefrist. Sie kann nur unter zwei Bedingungen wegfallen. Erstens: Der Wegfall bei Weiterverkauf steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zweitens: Der ursprüngliche Käufer wurde klar und deutlich auf diesen AGB-Punkt hingewiesen. Falls noch eine Herstellergarantie des Herstellers besteht, lass dir diese unbedingt detailliert im Kaufvertrag bestätigen.
Weitere Garantie-Optionen für Gebrauchtwagen
Neben der gesetzlichen Gewährleistung kannst du eine Gebrauchtwagengarantie abschliessen. Was genau sie beinhaltet, ist von Händler zu Händler unterschiedlich. Oft wird eine Selbstbeteiligung fällig. Wurde deine Occasion noch wenig gefahren, lohnt eine Garantie nicht unbedingt. Mit fortgeschrittenem Alter und Kilometerzahl wird das Auto jedoch naturgemäss anfälliger für Schäden. Dann solltest du eine Occasionsgarantie in Erwägung ziehen.
Garantie-Spezialist für Occasionsfahrzeuge
Als privater Garantiegeber bietet Quality1 verschiedene Garantiepakete für Occasionsfahrzeuge an. Bis zu einem Alter von 10 Jahren werden hier, je nach gewähltem Versicherungspaket, beispielsweiseSchäden an Motor, Getriebe, Achsengetriebe, Lenkung, Bremsen, Fahrwerk und anderen Fahrzeugkomponenten gedeckt.
Wichtig: Die Versicherungsangebote beinhalten Schadenlimite in Höhe von 5’000 Franken oder des Zeitwertes deines Fahrzeugs.
Anschluss- und Occasionsgarantien beim Hersteller
Occasionsgarantien erhältst du nicht nur von Autohändlern oder privaten Garantiegebern. Bei Autoherstellern kannst du die Herstellergarantie mit einer Anschlussgarantie verbinden, um deinen Gebrauchten weiterhin zu versichern. Du kannst aber auch eine neue Occasionsgarantie beim Hersteller abschliessen. Dort hängen die Konditionen vom Alter, der Kilometerleistung und dem Fahrzeugmodell ab. Zudem ist auch hier eine Selbstbeteiligung keine Seltenheit. Je höher die eigene Beteiligung, desto günstiger die Gebrauchtwagen-Garantie.
Hersteller-Sonderangebote für Occasionen
Gebrauchtwagen-Programme zur Kundenbindung werden bei Autoherstellern in Zukunft noch stärker ausgebaut. So stellt Audi per November 2021 «Occasion Plus» in Aussicht, bei VW, Skoda und Seat wird «Das Welt-Auto» eingeführt. Damit würden die AMAG-Marken neben einer mindestens einjährigen Garantie zusätzlich einen einheitlichen Technik-Check und ein zehntägiges Umtauschrecht anbieten.
Über die erweiterte Suchmaske kannst du auch auf AutoScout24 nach Fahrzeugen mit Occasionsgarantien suchen. Einfach beim Punkt „Qualitätssiegel“ den entsprechenden Anbieter auswählen.
Checkliste Auto-Garantie für Occasions- und Neuwagen
Sowohl bei Neuwagen als auch bei Gebrauchtwagen kann sich der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung lohnen. Nicht jede Garantieverlängerung oder neue Garantie zahlt sich jedoch am Ende wirklich aus. Prüfe bei der Auto-Garantie vor allem diese Punkte, um die richtige Entscheidung treffen zu können:
- Ist eine Garantiezeit in Monaten oder als Kilometerleistung angegeben? Abhängig von deiner Fahrzeugnutzung ist die eine oder andere Option besser für dich.
- Ist der genaue Inhalt beziehungsweise die Abdeckung der Gewährleistungsvereinbarung klar und umfassend? Sie sollte keine Fragen offenlassen.
- Sind alle Formulierungen zum Haftungsausschluss klar verständlich? Falls nicht, frage lieber bei Fachleuten nach.
- Sind alle Angaben des Händlers korrekt? Prüfe das Auto genau und lass es allenfalls durch einen Gutachter prüfen. Vor einer Garantieverlängerung solltest du gegenrechnen, ob sich der Aufpreis lohnt.




