Ein wichtiges Thema, das für viele entscheidend ist im Hinblick auf den Umstieg zu alternativen Antriebssystemen: die Förderung von Elektroautos in der Schweiz. Anders als in anderen Ländern gibt es in der Schweiz keine landesweite Regelung, sondern unterschiedliche Fördermassnahmen auf nationaler, kantonaler und sogar regionaler Ebene.
Elektroautos unterscheiden sich in gewissen Kostenpunkten von Benzinern und Dieselfahrzeugen. In der Anschaffung sind beispielsweise für E-Autos in vielen Fällen immer noch teurer, dafür haben sie grosse Vorteile bei den Unterhaltskosten.
Um den Umstieg auf alternative Antriebssysteme zu begünstigen, profitieren Halter:innen zudem von finanziellen Fördermassnahmen. In der Schweiz waren Elektroautos lange von der Automobilsteuer befreit. Per 1. Januar 2024 hat der Bund diese Fördermassnahme jedoch beendet, E-Autos werden also gleich besteuert wie Verbrenner.
Subventionen auf kantonaler und regionaler Ebene gibt es aber noch immer – hauptsächlich in Form von steuerlichen Begünstigungen. Erfahre hier, wo du welche Förderungen erhältst.
Förderung beim Kauf von Elektroautos und -motorrädern
Unabhängig von kantonalen Regelungen führen einzelne Gemeinden oder Regionen im Einzugsgebiet von bestimmten Elektrizitätswerken separate Regeln in Bezug auf die Förderung von Elektroautos. Folgende regionale Förderungen bestehen aktuell (Stand: August 2025) und unterstützen direkt den Kauf eines Elektrofahrzeuges:
Wichtig: Sämtliche Angaben sind nicht abschliessend und können sich jederzeit ändern.
Luzern - Gemeinde Hochdorf:
500.- Franken beim Kauf eines Elektroautos
Waadt - Gemeinde Ecublens:
1’500.- Franken beim Kauf eines neuen Elektroautos
Zürich - Dübendorf und Gockhausen:
1’000.- Franken beim Kauf eines neuen Elektroautos
Stadt St.Gallen:
Bis zu 1’500 Franken beim Kauf eines neuen Elektromotorrads, dessen Neupreis unter 20’000 Franken liegt.
Kanton Schwyz:
Der Energieversorger ebs unterstützt die Anschaffung von Elektroautos mit 1’000 Franken – ab einem Kaufpreis von 10’000 Franken.
Förderung bei der Anschaffung von Ladestationen
Viele Städte und Kantone legen ihren Fokus bei der Förderung der Elektromobilität vermehrt auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur statt auf den Kauf neuer Elektroautos. Entsprechend gibt es in diesen Kantonen Prämien für den Kauf und die Installation von Ladestationen.
Wichtig: Sämtliche Angaben sind nicht abschliessend und können sich jederzeit ändern.
Förderung von Ladestationen durch die Kantone
So fördern die Kantone Zürich und Schaffhausen den Kauf einer bidirektionalen Ladestation mit 2’000 Franken, im Kanton Thurgau gibt es noch 1’000 Franken.
Noch grosszügiger zeigen sich der Kanton Bern mit einem Beitrag von 3’000 Franken und der Kanton Tessin, der sogar 4’000 Franken an die Anschaffung bidirektionaler Ladestationen und 500 Franken für monodirektionale Varianten bezahlt.
Der Kanton Basel-Stadt wiederum unterstützt den Bau aller privaten Ladestationen mit 1’300 Franken, unabhängig der Technologie, und Luzern zahlt bis zu 400 Franken pro Parkplatz für neue Ladestationen in bestehenden Mehrparteiengebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten.
Zudem fördern einzelne Kantone auch den Ausbau der nötigen Basisinfrastruktur, also Anschlüsse, Zuleitungen sowie Verteil- und Lastmanagementsysteme:
- Zürich unterstützt diese Vorhaben mit 500 Franken pro Parkplatz in Wohngebäuden, ab dem 16. Parkplatz sinkt der Beitrag auf 300 Franken für jeden weiteren Parkplatz.
- Der Kanton Uri beteiligt sich mit 2’000 Franken an Projekten, die mindestens 10 Parkplätze mit der Basisinfrastruktur und mindestens 1 Parkplatz mit einer Ladestation ausrüsten.
Förderung von Ladestationen durch Städte und Gemeinden
Auch einzelne Städte unterstützen den Ausbau der Ladeinfrastruktur zusätzlich:
- In Bern beispielsweise können Private bei der ewb einen Beitrag von 300 Franken pro Ladestation beantragen.
- Die Förderung der Stadt St. Gallen beträgt wiederum maximal 100 Franken pro kW Ausgangsleistung der Ladestation oder 50 % der Installationskosten.
- In der Gemeinde Meggen erhalten Eigentümer:innen von Altbauten mit maximal 2 Wohneinheiten 300 Franken, wenn Sie einen Parkplatz mit einer Ladestation ausstatten
Andere Städte unterstützen den Ausbau der Basisinfrastruktur:
- Zürich etwa mit 1’250 Franken pro privatem Parkplatz oder 2’250 Franken, wenn die Ladestation öffentlich zugänglich ist.
- Die Stadt Zug wiederum übernimmt 20 % der Initialkosten bis zu 5’000 Franken bei Projekten mit mehreren Ladestationen, sofern die genutzte Elektrizität zu 100% aus erneuerbaren Quellen stammt.
Förderung durch steuerliche Begünstigung
Die Förderung auf kantonaler Ebene findet vorwiegend über steuerliche Begünstigung statt. Verkehrsabgaben für Motorfahrzeuge müssen einmal jährlich gezahlt werden. Diese Abgaben werden dann dazu verwendet, Ausbau und Unterhalt von kantonalen Strassen zu finanzieren. Demzufolge wird die Motorfahrzeugsteuer auf kantonaler Ebene festgelegt.
Wie setzt sich die Motorfahrzeugsteuer zusammen?
Als Grundlage für die Berechnung dienen meist Gesamtgewicht, Hubraum, Motorleistung oder eine Kombination der drei Faktoren. Da Elektroautos keinen Hubraum haben, entfällt dieser Wert. Das ist nicht unproblematisch: Wegen ihrer Batterie sind Elektrofahrzeuge oft schwerer als vergleichbare Benziner und haben eine höhere Motorleistung.
Die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer kann also dazu führen, dass die Steuerrechnung beim Elektroauto höher ausfällt. Um dem entgegenzuwirken, bieten viele Kantone gewisse Rabatte für besonders umweltfreundliche Fahrzeuge. Die Einschätzung, ob ein Auto als umweltfreundlich gilt, kann von der Art des Fahrzeuges, aber auch vom CO₂-Ausstoss pro Kilometer oder der Energieeffizienz abhängig sein.
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Diese Rabatte gibt es in deinem Wohnkanton bei den Verkehrsabgaben
Aargau
Keine Rabatte – Verkehrsabgaben werden nach Steuer-PS berechnet. Diese sind von der Motorenleistung des Elektroautos abhängig.
Appenzell Innerrhoden
Keine Rabatte – Verkehrsabgaben werden nach Gewicht berechnet.
Appenzell Ausserrhoden
Keine Rabatte – Verkehrsabgaben werden nach Gewicht berechnet.
Basel-Landschaft
Rabatte in den ersten vier Jahren nach Inverkehrsetzung:
- weniger als 124 Gramm CO₂ Ausstoss: 300 Franken Rabatt pro Jahr
- zwischen 125 und 139 Gramm CO₂ Ausstoss: 150 Franken Rabatt pro Jahr
Elektroautos profitieren also in jedem Fall von 300 Franken Rabatt pro Jahr.
Verkehrsabgaben werden nach Gewicht berechnet.
Basel-Stadt
Elektroautos erhalten 50 % Rabatt in den ersten 10 Jahren nach Inverkehrsetzung, aber maximal 250 Franken pro Jahr. Gilt nur, solange der Anteil von E-Autos in Basel-Stadt unter 5 % liegt. Da der Anteil 2024 über dem Wert lag, ist die Förderung aktuell nicht in Kraft.
Verkehrsabgaben werden nach Leergewicht und CO₂-Emissionen berechnet – bei Elektrofahrzeugen nur nach Gewicht.
Bern
In den ersten vier Jahren 40 % Rabatt auf Fahrzeuge mit Energieeffizienz A und 20 % Rabatt für Fahrzeuge mit Energieeffizienz B.
Für Elektroautos ohne Verbrennungsmotor ist die Vergünstigung noch grösser: Einerseits wird die Normalsteuer halbiert, andererseits gibt es auf den reduzierten Satz nochmal 60% Rabatt.
Verkehrsabgaben werden nach Gewicht berechnet.
Freiburg
Fahrer:innen von Elektroautos können bis zu 60% von ihrer normalen Verkehrssteuer abziehen. 30 % Rabatt gibt es für den Elektroantrieb, nochmal 30%, wenn das Auto der Energieklasse A angehört.
Verkehrsabgaben werden nach Motorenleistung berechnet.
Genf
Keine Rabatte – Verkehrsabgaben für E-Autos werden nach dem Leergewicht berechnet.
Glarus
Glarus hat ein umfangreiches Bonus-Malus-System bei den Verkehrsabgaben.
- Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb: keine Steuer, unbefristet
- Fahrzeugkategorie A: keine Verkehrssteuer in den ersten 3 Jahren
- Fahrzeugkategorie B: nur 25 % der Verkehrssteuer in den ersten 3 Jahren
- Fahrzeugkategorie F und G: 20 % respektive 30 % Aufschlag
Verkehrsabgaben werden nach Hubraum berechnet.
Graubünden
E-Autos und andere Pkw mit einem CO₂ Ausstoss bis 95 Gramm werden mit 80 % Ermässigung bei der Verkehrssteuer gefördert, Fahrzeuge, die bis 110 Gramm CO₂ ausstossen erhalten noch 60 % Ermässigung.
Verkehrsabgaben werden nach Hubraum (bei Elektroautos nach Gewicht) berechnet.
Jura
Rabatt von 20 % für Elektrofahrzeuge, bis 3 Jahre nach Inkrafttreten der Regelung, also am 30.6.2027.
Verkehrsabgaben werden nach Gesamtgewicht und Motorleistung berechnet.
Luzern
In Luzern gibt es 20 % Rabatt auf die Verkehrssteuer für Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Zudem wird die Steuer für alle Autos, die bei der ersten Inverkehrsetzung in den Energieeffizienzklassen A oder B eingeteilt sind, um 80% reduziert – und zwar für 5 Jahre nach der Inverkehrsetzung.
Verkehrsabgaben werden nach Gesamtgewicht und Motorleistung berechnet.
Neuenburg
Für Elektroautos fällt im Kanton Neuenburg lediglich eine Pauschale von 250 Franken pro Jahr an.
Für alle anderen Pkw setzt sich die Motorfahrzeugsteuer aus einem fixen und variablen Teil zusammen. Beim variablen Teil werden Alter des Wagens und CO₂ Emissionen berücksichtigt.
Nidwalden
Im Kanton Nidwalden werden energieeffiziente Autos folgendermassen bei der Verkehrssteuer bevorteilt:
- Fahrzeugkategorie A, inklusive Elektroautos: keine Verkehrssteuer in den ersten 3 Jahren
- Autos mit Hybridantrieb: 50 % Rabatt auf Steuer
- Autos mit Gas- oder Elektroantrieb: 75 % Rabatt auf Steuer
Obwalden
- 70 % Rabatt für Fahrzeuge mit Gas- oder Elektromotor
- 50 % Rabatt für Hybridfahrzeuge
- 25 % für Benzin- und Dieselfahrzeuge in der Energieeffizienz-Kategorie A
Schaffhausen
Keine Rabatte nur für Elektroautos. Bis zu einer Motorleistung von 30 Kilowatt beträgt die Jahrespauschale jedoch nur 120 Franken.
Verkehrsabgaben werden nach Hubraum berechnet, bei E-Autos nach Motorleistung.
Schwyz
Keine Rabatte – Verkehrsabgaben werden nach Motorenleistung und Gewicht berechnet.
Solothurn
Keine Verkehrsabgaben für Elektrofahrzeuge.
Verkehrsabgaben werden nach Hubraum berechnet.
St. Gallen
Folgende Vergünstigungen gibt es im Kanton St. Gallen:
- Elektroautos: keine Verkehrssteuern in den ersten 4 Jahren nach Inverkehrsetzung sowie 50 % Rabatt in den Jahren danach.
Die Verkehrssteuer hängt seit 1.1.2026 von Gesamtgewicht und der Motorleistung ab. Zudem gelten neue Rabatte für energieeffiziente Autos:
- 50 % Rabatt für Autos, die im Jahr der ersten Inverkehrsetzung der Energieeffizienz-Kategorie A angehören.
- 25 % Rabatt für Autos, die im Jahr der ersten Inverkehrsetzung der Energieeffizienz-Kategorie B angehören.
Tessin
Keine Rabatte – Verkehrsabgaben werden nach einer komplexen Formel berechnet. Elektroautos profitieren in dieser aber von einem sehr tiefen Wert beim Emissionskoeffizienten, sodass die Steuern in der Regel tiefer sind als bei vergleichbaren Verbrennern.
Thurgau
Elektroautos zahlen einen Pauschalbetrag von 96 Franken pro Fahrzeug.
Zusätzlich gibt es bei allen Fahrzeugen einen Umweltbonus nach Kategorie:
- Energieeffizienz-Kategorie A: 50 % Rabatt während den ersten 5 Jahren
- Energieeffizienz-Kategorie B: 25 % Rabatt während den ersten 5 Jahren
- Energieeffizienz-Kategorie F und G: Zuschlag von 50 %
Verkehrsabgaben werden nach Hubraum berechnet.
Uri
Halter:innen von batteriebetriebenen Autos erhalten in Uri einen Drittel der Verkehrssteuern erstattet.
Verkehrsabgaben werden nach Gesamtgewicht berechnet.
Waadt
Der Kanton Waadt fördert E-Autos bei der Verkehrssteuer mit:
- 90 % Bonus für Autos mit einem CO₂-Ausstoss von weniger als 95 g/km (NEFZ) oder 118 g/km (WLTP), das gilt auch für E-Autos.
- 75 % Bonus für Autos mit einem CO₂-Ausstoss zwischen 95 g/km und 100 g/km (NEFZ) oder zwischen 118 g/km und 124 g/km (WLTP)
- 60 % Bonus für Autos mit einem CO₂-Ausstoss zwischen 101 g/km und 119 g/km (NEFZ) oder zwischen 125 g/km und 148 g/km (WLTP)
Fahrzeuge mit sehr hohen Emissionen werden mit einem Aufschlag zwischen 10 % und 25 % bestraft.
Verkehrsabgaben werden nach Gewicht und Leistung berechnet.
Wallis
Es gibt im Wallis keine Rabatte für Elektroautos bei den Verkehrsabgaben. Die Steuer wird nach Hubraum berechnet – bei Elektroautos nach Motorleistung.
Zürich
Bei Elektroautos entfällt die Motorfahrzeugsteuer komplett.
Für Verbrenner und Hybrid-Autos mit tiefen Emissionen gibt es Rabatt auf der Verkehrssteuer:
- 80 % für Autos in der Kategorie A mit CO₂ Ausstoss bis maximal 130 Gramm
- 50 % für Autos in der Kategorie B mit CO₂ Ausstoss bis maximal 130 Gramm
Verkehrsabgaben werden nach Gesamtgewicht und Hubraum berechnet.
Zug
Der Kanton Zug gibt 50 % Umweltbonus auf die Normalsteuer für Elektroautos.
Verkehrsabgaben werden bei Verbrennern nach Hubraum berechnet – bei Elektroautos nach dem Fahrzeuggewicht.
Ein Blick in die Zukunft: Wie geht es weiter mit den Förderungen für Elektroautos?
Wenn wir die aktuellen Förderungen im Bereich Elektromobilität anschauen, stellen wir fest: Der Staat und die einzelnen Kantone haben ein Interesse daran, diese alternativen Antriebe zu fördern und sie gegenüber tieferen Energieeffizienzklassen zu begünstigen. Davon kannst du als Käufer:in sicher profitieren. Förderungen für Elektromobilität kosten Staat und Kanton jedoch auch viel Geld. Im Jahr 2022 wurden direkte Förderungen vielerorts aufgehoben. In welcher Form bestehende Förderungen von Elektroautos zukünftig gemacht werden, ist daher unklar.
Verlass dich also nicht nur auf die Förderbeiträge. Wichtig ist auch, andere finanzielle Aspekte von Elektrofahrzeugen zu bedenken. So kannst du zum Beispiel bei der Versicherung, den Unterhaltskosten oder dem Verbrauch mit deinem Elektroauto sparen.




