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Leasing-Auto verkaufen: So funktioniert es

5. Dezember 2023

Lesedauer: Minuten

Leasing-Auto verkaufen: So funktioniert es

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Jan Krumnacker

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Auto-Leasing ist für viele Autokäuferinnen und -käufer die ideale Lösung. Doch kann man sein Auto schon vor Ablauf der Leasingdauer verkaufen? Grundsätzlich ja, solange man bestimmte Vorgaben beachtet. Was du wissen musst, wenn du dein Leasing-Auto verkaufen möchtest, wie du den richtigen Preis findest und welche Alternativen du zum Verkauf hast, liest du in diesem Beitrag.

Leasing-Auto verkaufen

Das Auto bei laufendem Leasing zu verkaufen, ist in der Regel nicht der Plan. Aber es gibt viele gute Gründe, warum es vorkommen kann. Zum Beispiel, wenn die Familie wächst und das jetzige Auto zu klein wird. Oder, wenn es im Job nicht wie geplant läuft und die Leasingraten das Budget plötzlich sprengen.

 

Egal, was der Grund ist, der Verkauf eines geleasten Autos ist nicht ganz einfach. Denn grundsätzlich gilt: Wer sein Auto least, ist zwar dessen Besitzer:in, aber nicht Eigentümer:in. Solange der Leasingvertrag läuft, gehört das Auto rechtlich gesehen dem Leasinggeber.

 

Das heisst, du darfst das geleaste Auto nur im Rahmen der im Leasingvertrag festgehaltenen Bestimmungen nutzen. Du darfst es aber nicht einfach so an jemanden verkaufen.

Philip Anderegg, Leiter Operations bei AMAG Leasing, wurde für diesen Beitrag interviewt. AMAG Leasing ist mit einem Leasingportfolio von CHF 4.9 Mrd. per Ende 2022 und über 160’000 Kundinnen und Kunden die grösste Leasinggesellschaft für Privat- und Nutzfahrzeuge der Schweiz.

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Möglichkeiten für den Ausstieg aus dem Leasingvertrag

Bevor du an einen Verkauf denken kannst, musst du den Leasingvertrag beenden. Dazu hast du verschiedene Möglichkeiten. Du kannst einerseits den Leasingvertrag vor Ende der vereinbarten Laufzeit beenden. Dann geht das Auto wieder an den Leasinggeber zurück und du sparst dir ab sofort die gesamten Leasingraten.
Das ist zwar einfach, aber oft teuer. Denn in vielen Verträgen ist eine Vorfälligkeitsentschädigung festgelegt, die du in dem Fall bezahlen musst. Die Höhe der Zahlung hängt in erster Linie von der Restlaufzeit des Vertrags ab.

Es gibt aber auch andere Optionen:

  1. Auto auslösen und weiterverkaufen: Du kaufst das Auto von der Händlerin oder dem Händler ab. Danach gehört das Auto auch rechtlich voll und ganz dir und du kannst es privat ganz normal weiterverkaufen.
  2. Leasingübernahme: Du findest eine Privatperson, die bereit ist, deinen Leasingvertrag zu übernehmen.
  3. Leasingverhältnis anpassen: Du behältst dein Auto, einigst dich mit dem Leasinggeber aber darauf, den aktuellen Leasingvertrag so anzupassen, dass er zu deinen veränderten Bedürfnissen passt.

Wichtig: «Bei all diesen Lösungen ist das Einverständnis der Garage, die das Auto verkauft hat, zwingend», erklärt Philip Anderegg, Leiter Operations bei AMAG Leasing. «Bei einer Leasingübergabe muss zusätzlich auch das Leasingunternehmen dem Wechsel zustimmen.»

 

Im Endeffekt heisst das: Du kannst nicht alleine entscheiden, was mit dem Auto passiert. Ohne die Zusage der anderen Parteien bleibt der Leasingvertrag, wie er ist.

1. Leasing-Auto verkaufen

Möchtest du dein geleastes Auto auf eigene Faust weiterverkaufen? Dann musst du zuerst Eigentümer:in sein. Das heisst, du musst das Auto aus dem Leasingvertrag auslösen.

Das Vorgehen ist in der Regel wie folgt:

  • Nimm Kontakt mit der Garage auf, bei der du das Auto geleast hast und frage an, ob du das Auto zum aktuellen Buchwert übernehmen kannst.
  • Die Garage geht daraufhin Kontakt auf das Leasingunternehmen zu und klärt ab, ob und zu welchem Preis der Verkauf an dich möglich ist.
  • Du verhandelst den Preis mit der Garage. Einigt ihr euch, kannst du das Auto kaufen.

Ab diesem Moment bist du aus rechtlicher Sicht Eigentümer:in des Fahrzeugs. Nun kannst du mit deinem Auto tun und lassen, was du willst und es verkaufen, wem du möchtest. Sei es mit einem direkten Verkauf oder über ein Inserat auf einer Verkaufsplattform.

Den richtigen Preis für den Verkauf finden

Fragst du dich, wie viel dein Auto nach dem Leasing wert ist und für welchen Preis du es entsprechend verkaufen kannst? Verlasse dich nicht zu stark auf den Buchwert zum Zeitpunkt, als du das Leasing beendet hast.

 

«Der aktuelle Buchwert entspricht lediglich dem Betrag, den man zum Ablösungszeitpunkt noch nicht abbezahlt hat. Der muss nicht dem Marktwert des Autos entsprechen», sagt Philip Anderegg.

 

Wichtig zu wissen ist, dass der Buchwert neben der Leasingdauer und den gefahrenen Kilometern auch von der Höhe deiner Leasingraten abhängt. Je höher deine monatlichen Raten, desto tiefer der Buchwert und umgekehrt.

 

Deine Rate spielt für den Marktwert aber keine Rolle. Hier ist dafür beispielsweise die Nachfrage nach dem genauen Modell und der allgemeine Zustand deines Autos wichtig.

 

Am besten lässt du den Wert vor dem Verkauf schätzen, die Online-Schätzung von AutoScout24 gibt dir in wenigen Minuten einen guten Richtwert. Worauf du beim Verkauf einer Occasion sonst alles achten musst, erfährst du in diesem Artikel.

2. Leasingübernahme

Die Leasingübernahme ist die zweite Möglichkeit, aus dem Leasingvertrag zu kommen. Dabei verkaufst du das Leasing-Auto nicht im eigentlichen Sinn, sondern du findest jemanden, der oder die das Leasing von dir übernimmt.

 

Hast du eine passende Person gefunden, kannst du deine Händlerin oder deinen Händler ganz einfach mit einem kurzen E-Mail informieren. Die Garage muss wissen, welcher Vertrag es ist und an wen du den Leasingvertrag abgeben willst. Danach leitet sie alle weiteren Schritte gemeinsam mit dem Leasingunternehmen ein.

Das Leasingunternehmen prüft die Person, die das Leasing übernimmt, wie eine neue Kundin oder einen neuen Kunden. Dazu gehören:

  • Genaue Identifikation der Person
  • Prüfung der Kreditfähigkeit
  • Prüfung der Kreditwürdigkeit

Fallen alle diese Checks positiv aus, kannst du das Leasing übergeben und dein Vertrag wird saldiert. Die Person, die das Leasing übernimmt, kann entscheiden, ob sie beispielsweise die Laufzeit, Laufleistung oder den Restwert unverändert übernehmen will oder nicht.


«Der neue Vertrag muss nicht zu den gleichen Konditionen wie das ursprüngliche Leasing sein. Nutzt die Person, die das Leasing übernimmt, das Auto zum Beispiel viel weniger oder braucht sie andere Leistungen, kann sie den Vertrag ganz neu aushandeln», erklärt Philip Anderegg. Dabei werde der Zinssatz immer neu nach den aktuellen Promotionen berechnet und offeriert.

Die Grundlage für den neuen Vertrag bleibt immer der Buchwert, also der aktuelle Restwert des Autos. Mit der Leasingübernahme gehen auch alle deine Rechte und Pflichten an den Käufer oder die Käuferin über.

3. Leasing anpassen

Das Auslösen des Autos oder die Leasingübergabe sind nicht in jedem Fall ideal. Je nachdem ist es vorteilhafter, wenn du mit deiner Garage eine direkte Anschlusslösung suchst, die deine Bedürfnisse besser erfüllt.


Wenn sich dein Arbeitsweg zum Beispiel nach einem Jobwechsel verkürzt, kannst du eine tiefere jährliche Fahrleistung im Vertrag festhalten. Und so auch eine entsprechende Senkung der monatlichen Leasingraten aushandeln, um dein Budget zu entlasten.

Oder, wenn du ein anderes Auto benötigst, kannst du beim gleichen Anbieter ein Anschlussleasing für das neue Auto verhandeln. So holst du allenfalls bessere Vertragsbedingungen heraus, als wenn du den neuen Leasingvertrag separat abschliesst.

Im Endeffekt ist das auch aus Sicht der Garage oft die bessere Lösung, wenn sie dich als zufriedene Kundin oder zufriedenen Kunden behalten kann.

Was müssen Garagist:innen zum Verkauf von Leasing-Autos wissen?

Ob Leasingnehmende das Auto übernehmen und verkaufen wollen oder eine Leasingübernahme planen, hat für Händler:innen keinen grossen Einfluss. Der Vorgang unterscheidet sich nicht von einer «normalen» vorzeitigen Ablösung.

Garagist:innen müssen sich in jedem Fall mit der Kundin oder dem Kunden über die Details einig werden und den Kontakt mit der Leasinggesellschaft aufnehmen. Diese unterstützt die Händler:innen bei allfälligen Unsicherheiten oder bei der Klärung von Fragen direkt.

«Wichtig ist, dass die Händler:innen die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden genau abholen und berücksichtigen», sagt Philip Anderegg von der AMAG Leasing. So können sie ein weitergehendes Leasingverhältnis optimal auf die neue Situation anpassen und ihre eigenen Risiken verringern.

«Und«, fügt der Leasing-Fachmann an, «auch nach einer allfälligen Auflösung des Vertrags sollten sie den Kontakt zur Kundin oder zum Kunden auf keinen Fall abbrechen lassen.»

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