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Kaufvertrag Auto – Der korrekte Vertrag

1. April 2026

Lesedauer: Minuten

Kaufvertrag Auto – Der korrekte Vertrag

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Beim Kauf oder Verkauf eines Autos bist du mit einem schriftlichen Vertrag auf der sicheren Seite. Nutze die Vorlage von AutoScout24.

Ein Autokauf ist eine grosse Investition. Um bei eventuellen Streitigkeiten auf der sicheren Seite zu sein, ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht. Hier erfährst du, was in einem Kaufvertrag für ein Auto stehen sollte, inklusive unserer Vorlage zum Download.

Was muss im Kaufvertrag stehen?

Beim Kauf eines Autos wechselt in der Regel viel Geld die Hände. Deshalb ist es wichtig, dass du einen sauberen Vertrag erstellst. So bist du rechtlich auf der sicheren Seite, falls es zu Streit kommen sollte oder die Gegenpartei falsche Angaben gemacht hat.

In den Kaufvertrag für ein Auto gehören folgende Angaben:

  • Die Kontaktdaten beider Vertragsparteien: Name, Adresse und Telefonnummer.
  • Eine Bestätigung, dass der oder die Verkäufer:in auch Eigentümer:in des Autos ist.
  • Wichtige Fahrzeugdaten: Zum Beispiel Marke, Modell, Kilometerstand sowie die Fahrgestell- und Stammnummer.
  • Die Daten der 1. Inverkehrsetzung, der letzten MFK-Prüfung und des nächsten Abgastests.
  • Die gewährten Garantieleistungen der Verkäuferin oder des Verkäufers.
  • Der vereinbarte Verkaufspreis.

Bei einer Occasion sollte zudem vermerkt sein, ob das Auto unfallfrei ist, also nie mehr als einen Bagatellschaden hatte. Andernfalls ist die genaue Angabe wichtig, welche (Bagatell-) Schäden entstanden sind sowie, ob es bekannte Mängel hat.

Sinnvoll sind darüber hinaus Informationen zur Zahlungsart und zu Ort und Datum der Übergabe. Auch vorgenommene Veränderungen (z.B. Tuning) gehören in den Vertrag. Liste zudem die Zusatzausstattung mit möglichst genauer Bezeichnung auf.

Zu guter Letzt fehlt nur noch die Unterschrift beider Parteien – schon hast du einen rechtssicheren Auto-Kaufvertrag. Damit sicher nichts vergessen geht, kannst du unseren Mustervertrag nutzen.

Wichtig: Der Unterschied zwischen einem «nicht unfallfreien Auto» und einem «Unfallfahrzeug»

Die Beschreibung eines Autos als «unfallfrei» hat ihre Tücken. Denn bereits eine grössere Beule beim Parkieren oder ein Kratzer gelten als Bagatellschaden. Das Auto darf anschliessend nicht mehr als «unfallfrei» bezeichnet werden.

Das ist aber nicht dasselbe wie ein Unfallfahrzeug. Wird ein Auto explizit als «Unfallwagen» deklariert, heisst das, dass das Auto erhebliche Schäden an den primären Bestandteilen erlitten hat, etwa an der Aufhängung, dem Getriebe oder den Achsen. Solche Fahrzeuge bestehen mit grosser Wahrscheinlichkeit keine MFK-Prüfung mehr.

Das erschwert den Verkauf des Autos in der Regel. In diesem Beitrag findest du hilfreiche Informationen und Tipps für den Verkauf eines Unfallautos.

Kaufvertrag Auto: Wichtige Infos für Käufer:innen

Wenn du ein Auto kaufst, solltest du alle Angaben im Vertrag genau durchlesen. Speziell beim Kauf einer Occasion. Hast du dein neues Fahrzeug auf AutoScout24 gefunden? Dann drucke das komplette Inserat aus und hefte es an den Kaufvertrag. So hast du im Zweifelsfall ein weiteres Beweisstück zu Angaben wie etwa dem Kilometerstand oder der Unfallfreiheit des Fahrzeugs.

Weitere Punkte, die du beim Kauf von Händler:innen oder von Privaten beachten solltest:

Kauf vom Händler:

Beim Kauf von Händlern musst du in der Regel deren Standardvertrag unterschreiben. Häufig sind dem Kaufvertrag spezielle Geschäftsbedingungen angefügt. Diese können vom Schweizer Obligationenrecht abweichen.

  • Lies dir alle Punkte genau durch.
  • Zögere dabei nicht, dir alle Unklarheiten erläutern zu lassen, beispielsweise von einer Rechtsberatungsstelle, einer Anwältin oder einem Anwalt.
  • Kleingedrucktes ist grundsätzlich nicht nötig, das Schweizer Obligationenrecht genügt bei einem Autokauf.

Kauf von Privat:

Beim Kauf zwischen Privatpersonen geniesst der Käufer oder die Käuferin grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist (OR 210), sprich eine zwei Jahre währende Garantie.

Bei Occasionsfahrzeugen ist es möglich, dass die Gewährleistung reduziert oder gänzlich ausgeschlossen wird – das muss aber im Vertrag explizit festgehalten sein.

Als Käufer:in gilt:

  • Prüfe den Vertrag genau, im besten Fall nutzt ihr die AutoScout24-Vorlage
    Unterschreib generell keinen Kaufvertrag, dessen Bestimmungen du nicht vollständig verstehst. Konsultiere im Zweifelsfall eine Anwaltskanzlei oder eine Rechtsberatung.
  • Hast zu Zweifel an den Angaben zum Zustand des Autos im Vertrag, lasse das Auto von einer neutralen Stelle überprüfen. Falls nicht gekennzeichnete Mängel auftauchen, kannst du eine Minderung des Kaufpreises oder, bei gravierenden Mängeln, sogar eine Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Wichtig: Prüfe das Auto sofort nach dem Kauf und schick die Mangelrüge unverzüglich eingeschrieben an die Verkäuferin oder den Verkäufer.

Vorsicht Falle bei Anzahlungen!

Vorsicht ist geboten, wenn du eine Anzahlung leisten sollst. Besonders sogenannte «Reservierungsgebühren» werden oft von Betrügern genutzt, um arglosen Autokäufer:innen Geld abzuluchsen. Nachdem die Anzahlung überwiesen wurde, verschwinden sie spurlos. Vergewissere dich ebenfalls, dass es sich bei dem besichtigten Auto auch wirklich um das im Vertrag beschriebene Fahrzeug handelt – denn nur dieses kaufst du.

Weitere Tipps zum Thema Sicherheit findest du in unseren Sicherheitshinweisen.

Wie lange kann man von einem Auto-Kaufvertrag zurücktreten?

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Rücktrittsfrist für Kaufverträge. Das bedeutet, du kannst nur vom Vertrag zurücktreten, wenn beide Parteien ein Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart haben oder mit dem Rücktritt einverstanden sind. Ansonsten gilt der Vertrag, sobald die Unterschriften gesetzt sind.

Ausgenommen sind Fälle von arglistiger Täuschung, also wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer beispielsweise einen gravierenden Schaden verheimlicht hat. Ebenso ist der Handel ungültig, wenn er durch Drohung oder Irrtum zustande kam. Dann kannst du den Vertragsabschluss anfechten.

Darauf musst du als Verkäufer:in beim Kaufvertrag achten

Ein sauberer Vertrag ist auch für Privatverkäufer:innen wichtig. Er schützt dich im Streitfall vor ungerechtfertigten Forderungen. Dazu musst du das Auto und seinen Zustand ehrlich beschreiben. Halte also alle Mängel und Schäden sowie wichtige Daten wie den Kilometerstand fest und verheimliche der Käuferin oder dem Käufer nichts.

Am besten achtest du auch darauf, dass du den vereinbarten Kaufbetrag schon vor oder bei der Übergabe des Autos bekommst – entweder in bar oder als Banküberweisung.

Wichtig: Vergiss nicht, den Fahrzeugausweis zu übergeben und deine Autoversicherung über den Verkauf zu informieren.

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