Ergänzende Richtlinien zu den Insertionsregeln

24. Oktober 2022

Lesedauer: Minuten

Ergänzende Richtlinien zu den Insertionsregeln

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Die Insertionsregeln gelten als Wegweiser für die Qualität Ihrer Inserate und der Attraktivität der Plattform. Wir wollen Sie damit beim schnellen Verkauf unterstützen. Was darf auf dem Fahrzeugbild ersichtlich sein? Wie stellt sich der Endpreis zusammen? Was gilt als Neuwagen? Und was sonst noch beachtet werden muss, finden Sie in diesen ergänzenden Richtlinien und Tipps zu den Insertionsregeln.

Die aktuell geltenden Insertionsregeln finden Sie hier.

Fahrzeugbilder

Das Fahrzeug wird nicht verdeckt und befindet sich immer im Vordergrund.

Originalbilder, Videos und PDF müssen das tatsächlich inserierte Fahrzeug darstellen. Erlaubt sind ausschliesslich Originalbilder.

Eine Bildbearbeitung ist grundsätzlich nicht erlaubt. Einzig das Einsetzen einer virtuellen Hintergrundwand zur Qualitätsoptimierung des Bildes wird akzeptiert. Hierzu gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Wand ist neutral gehalten und lenkt in keiner Weise vom Fahrzeug ab (keine grellen Farben oder unruhige Muster).
  • Auf der Wand platziert werden dürfen ein dezenter Schriftzug (ausschliesslich Firmenname) und/oder das Markenlogo des inserierten Fahrzeuges, vorausgesetzt das räumliche Verhältnis wird realistisch dargestellt. Sprich: Logos müssen sich stets im Hintergrund und sich visuell an der Wand befinden. Zudem nehmen diese Elemente 1/8 des Hintergrundes ein. Weitere Inhalte (Texte/Logo) sind nicht zugelassen.
  • Unser Partner Pixelconcept bietet Ihnen einfache, online konfigurierbare Fahrzeugbildbearbeitung an. Unter picdesigner.io können Sie ein unverbindliches Angebot bestellen.

Hinweis: Die virtuelle Hintergrundwand ersetzt den gesamten Hintergrund des Fahrzeuges. Zusätzliche Elemente aus dem Originalbild, welche nicht das Fahrzeug zeigen, sind nicht erlaubt.

Preis & Ablieferungspauschale

Preis

Der Endkonsumentenverkaufspreis ist der Preis, den der Konsument schlussendlich bezahlen muss (siehe Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen). Darin enthalten ist insbesondere die Mehrwertsteuer (bei Gewerbetreibenden) und allfällige Gebühren. Monatliche Leasinggebühren oder Mietpreise dürfen in diesem Feld nicht angegeben werden. Die Vorgaben der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen sind vollumfänglich einzuhalten.

Ablieferungspauschale

Die Ablieferungspauschale muss im Angebotspreis inkludiert werden, wenn der Käufer nicht darauf verzichten kann. Der abgestempelte Prüfbericht von einem Strassenverkehrsamt in der Schweiz wird vorausgesetzt und ist immer im Preis enthalten.

Akku bei Elektrofahrzeugen

Sofern die Batterie zum Kauf ist, muss der Endkonsumentenpreis von Elektrofahrzeugen zwingend mit Batterie angegeben werden. Ist die Batterie zur Miete, hat der Anbieter dies im dafür vorgesehenen Feld separat zu deklarieren.

Flottenrabatt

Wir empfehlen den Flottenrabatt/-preis im Zusatztitel oder auch detailliert in den Bemerkungen aufzuführen.

Neuwagen / Tageszulassungen / Vorführwagen

Neuwagen

Als Neuwagen dürfen Fahrzeuge deklariert werden, die eine Fahrleistung von max. 1’000 Kilometer aufweisen und/oder max. 1 Jahr (ab Herstellungsdatum) alt sind.

Tageszulassung

Als Tageszulassungen dürfen Fahrzeuge deklariert werden, die max. 1’000 Kilometer haben und/oder max. 1 Jahr (ab Herstellungsdatum) alt sind, bereits innerhalb 24 Stunden ein und ausgelöst wurden und somit eine Erstzulassung aufweisen. Die Laufzeit der Werksgarantie hat möglicherweise bereits begonnen. Das Startdatum der Werksgarantie und deren Laufzeit finden Sie im Fahrzeuginserat oder erkundigen Sie sich beim Anbieter

Fahrzeuge, welche mit einer Tageszulassung ein- und wieder ausgelöst und noch nie auf einen Endkonsumenten eingelöst wurden, müssen als Tageszulassung deklariert werden. Sie werden als Subkategorie in Neuwagen angezeigt, sofern sie den Kriterien für Neuwagen (max. 1’000 km und/oder max. 1 Jahr (ab Herstellungsdatum) alt) entsprechen. Falls die Werksgarantie durch die Tageszulassung zu laufen begonnen hat, ist dies im Inserat auszuweisen.

Vorführwagen

Als Vorführwagen gelten eingelöste Fahrzeuge, die eine Fahrleistung von max. 15’000 Kilometer aufweisen und max. 1 Jahr zugelassen sind.

Publikationsadresse

Eine rechtsgültige Adresse stärkt das Vertrauen in Sie. Sorgen Sie dafür, dass die publizierte Adresse korrekt ist.

Standort / Verfügbarkeit

Reservierte Fahrzeuge (z. Bsp. Finanzierung noch in Abklärung / Leasingantrag offen) müssen auf inaktiv gesetzt werden, da das inserierte Fahrzeuge zur Besichtigung, Probefahrt und Auslieferung innert Wochenfrist verfügbar sein muss.

Fahrzeuge, welche noch nicht in der Garage eingetroffen sind, dürfen auch nicht inseriert werden.

Unfallwagen, Unfallfreiheit, nicht unfallfrei, Bagatellschaden

Unfallwagen = ein Fahrzeug, welches eine erhebliche Beschädigung aufweist, die nicht repariert wurde.

Unfallfreiheit = als «unfallfrei» gilt ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat.

Nicht unfallfrei = Wird der Umfang eines Bagatellschadens überschritten, gilt dies als «nicht unfallfrei».

Bagatellschaden = geringfügige Deformation, die im täglichen Gebrauch entstehen kann.

Wahrheitsgetreue Angaben

Bei Oldtimern

Wenn keine korrekte Angabe der geleisteten Kilometer möglich ist, darf ein Wert von beispielsweise «9’999’999 Kilometer» angegeben werden. In den Bemerkungen muss der Zustand möglichst genau beschrieben werden sowie eine Erklärung, wieso die Kilometeranzahl nicht angegeben werden kann.

Bei der Bezeichnung "ab MFK"

Darf die letzte MFK nicht mehr als ein Jahr zurückliegen oder muss vor der Auslieferung auf Kosten des Verkäufers durchgeführt worden sein.

Bei der Anzahl der angegebenen Kilometer

Bezieht sich immer auf die gesamte Fahrleistung des Chassis. Wurde ein neuer Motor eingesetzt hat dies keinen Einfluss auf die Anzahl Kilometer.

Bei der ersten Inverkehrssetzung

Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Bei Neufahrzeugen ist jeweils der aktuelle Monat anzugeben. Die Angabe eines Datums in der Zukunft sind nicht erlaubt.

Zusätzliche Pflichtangaben

Bei Personenwagen mit weniger als 2'000 km Fahrleistung

Gelten für alle Fahrzeuge, somit sind die alternativen Treibstoffarten wie Wasserstoff, Hybrid, Elektro, etc. eingeschlossen.

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