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AutoScout24 Insertionsregeln

20. Mai 2026

Lesedauer: Minuten

AutoScout24 Insertionsregeln

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Die Insertionsregeln gelten als Wegweiser für die Qualität Ihrer Inserate und der Attraktivität der Plattform. Wir wollen Sie damit beim schnellen Verkauf unterstützen. Was darf auf dem Fahrzeugbild ersichtlich sein? Wie stellt sich der Endpreis zusammen? Was gilt als Neuwagen? Bitte halten Sie sich an die folgenden Insertionsregeln sowie an die gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, die Preisbekanntgabeverordnung und die Bestimmungen zur Platzierungen der Energieetikette). AutoScout24 behält sich vor, Inserate oder Teile davon zu löschen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen.

Alle Fahrzeuge

  • Jedes Fahrzeug darf gleichzeitig nur einmal inseriert werden.
  • Der Inserent muss über das angebotene Fahrzeug tatsächlich verfügen. Es darf sich bei den angebotenen Fahrzeugen nicht um bestellte oder noch zu bestellende handeln.
  • Direkt-/Parallelimportierte Fahrzeuge müssen im Inserat entsprechend deklariert werden.
  • Inserierte Fahrzeuge müssen zur Besichtigung, Probefahrt und Auslieferung innert Wochenfrist verfügbar sein.
  • Der Standort des angebotenen Fahrzeuges sowie des Anbieters muss in der Schweiz/FL sein.
  • Gesuch-Inserate sind im Fahrzeugmarkt nicht erlaubt.
  • Die im Inserat ausgeschriebenen Angaben zum Fahrzeug müssen wahrheitsgetreu sein.
  • Die von AutoScout24 vorgegebenen Fahrzeugfelder dürfen nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Insbesondere das Feld „Version“ darf keine Bemerkungen wie z.B. Rabatte, Leasing, usw. enthalten. Das Feld darf ausschliesslich Modell, Version inkl. Sonderserie, technische Angaben zum Motor und Hubraum und bei Elektrofahrzeugen Angabe ob Batterie Inklusive oder Miete enthalten.
  • Ab MFK (Motorfahrzeugkontrolle) gilt, wenn die letzte Prüfung noch 12 Monate gültig ist oder vor der Auslieferung durchgeführt wird.
  • Pro Inserat darf ein Fahrzeug erfasst werden, d. h. die Marke sowie Modell können nachträglich nicht geändert werden.

Zusätzliche Pflichtangaben bei Personenwagen mit weniger als 2‘000 km Fahrleistung

Gelten für alle Fahrzeuge, somit sind die alternativen Treibstoffarten wie Wasserstoff, Hybrid, Elektro, etc. eingeschlossen.

  • Energieverbrauch in der gebräuchlichen Einheit
  • CO2-Emissionen in g/km
  • Energieeffizienzkategorie

Zusätzliche Pflichtangaben bei Nutzfahrzeugen mit weniger als 2‘000 km Fahrleistung

  • Energieverbrauch in der gebräuchlichen Einheit
  • CO2-Emissionen in g/km

Preis

Der im Feld „Preis“ angegebene Betrag muss dem tatsächlich geschuldeten Gesamtpreis entsprechen. Er umfasst insbesondere die Mehrwertsteuer sowie sämtliche obligatorischen Gebühren. Die Angabe von Leasingraten oder Mietpreisen im Feld „Preis“ ist unzulässig.

Alle Preis- und Konditionsangaben müssen korrekt und vollständig sein. Es gelten insbesondere die Vorgaben der Preisbekanntgabeverordnung (PBV), des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die einschlägigen Bestimmungen zu Konsumkredit und Leasing.

Ablieferungspauschale

Die Ablieferungspauschale muss im Preis inkludiert werden, wenn der Käufer nicht darauf verzichten kann.

Prüfbericht

Der von einem Schweizer Strassenverkehrsamt abgestempelte Prüfbericht wird vorausgesetzt und ist im Preis inbegriffen.

Akku bei Elektrofahrzeugen

Sofern die Batterie Bestandteil des Kaufs ist, muss der Gesamtpreis von Elektrofahrzeugen inklusive Batterie angegeben werden. Ist die Batterie zur Miete, hat der Inserent dies im dafür vorgesehenen Feld separat zu deklarieren.

Flottenrabatt

Wir empfehlen, den Flottenrabatt/-preis im Zusatztitel oder detailliert in den Bemerkungen aufzuführen.

Fahrzeugbilder

AutoScout24 empfiehlt, das Inserat mit Bildern zu illustrieren. Diese erhöhen den Beachtungsgrad markant. Bilder, Videos und PDF müssen das tatsächlich inserierte Fahrzeug darstellen. Erlaubt sind ausschliesslich Originalbilder. Das Fahrzeug wird nicht verdeckt und befindet sich immer im Vordergrund. Die Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges widerspiegeln. Eine Bildbearbeitung ist nicht erlaubt. Einzig das Einsetzen einer virtuellen Hintergrundwand zur Qualitätsoptimierung des Bildes wird akzeptiert.

Hierzu gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Wand ist neutral gehalten und lenkt in keiner Weise vom Fahrzeug ab (keine grellen Farben oder unruhige Muster).
  • Auf der Wand platziert werden dürfen ein dezenter Schriftzug (ausschliesslich Firmenname) und/oder das Markenlogo des inserierten Fahrzeuges (sofern die Berechtigung dazu besteht), vorausgesetzt das räumliche Verhältnis wird realistisch dargestellt. Sprich: Logos müssen sich stets im Hintergrund und visuell an der Wand befinden. Zudem nehmen diese Elemente 1/8 des Hintergrundes ein. Weitere Inhalte (Texte/Logo) sind nicht zugelassen.
  • Auf Fotos, die in den Inseraten verwendet werden, dürfen weder Adressen (E-Mail Adresse oder Postadresse) noch Telefonnummern oder Autokennzeichen sichtbar sein. Alle erkennbaren Gesichter müssen unkenntlich gemacht (verpixelt) werden.

Hinweis: Die virtuelle Hintergrundwand ersetzt den gesamten Hintergrund des Fahrzeuges. Zusätzliche Elemente aus dem Originalbild, welche nicht das Fahrzeug zeigen, sind nicht erlaubt.
Der Inserent ist dafür verantwortlich, dass er zur uneingeschränkten Nutzung der verwendeten Bilder und Videos berechtigt ist und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzt werden.

Neuwagen / Tageszulassungen / Vorführwagen

Neuwagen

Als Neuwagen dürfen Fahrzeuge deklariert werden, die eine Fahrleistung von max. 1’000 Kilometer aufweisen und/oder max. 1 Jahr (ab Herstellungsdatum) alt sind.

Tageszulassung

Als Tageszulassung dürfen Fahrzeuge deklariert werden, die maximal 1’000 Kilometer aufweisen und/oder maximal 1 Jahr ab Immatrikulationsdatum alt sind sowie bereits für kurze Zeit zugelassen und wieder ausgelöst wurden. Die Laufzeit der Werksgarantie kann dadurch bereits begonnen haben. Das Startdatum und die Dauer der Werksgarantie sind im Inserat anzugeben oder dem Anbieter mitzuteilen.

Fahrzeuge, die ausschliesslich für eine Tageszulassung eingelöst und anschliessend wieder ausgelöst wurden und noch nie auf einen Endkunden zugelassen waren, müssen als Tageszulassung deklariert werden. Sie werden als Unterkategorie von Neuwagen geführt, sofern die Kriterien für Neuwagen erfüllt sind (max. 1’000 km und/oder max. 1 Jahr ab Herstellungsdatum). Hat die Werksgarantie bereits mit der Tageszulassung begonnen, ist dies im Inserat transparent auszuweisen.

Vorführwagen

Als Vorführwagen gelten eingelöste Fahrzeuge, die eine Fahrleistung von max. 15’000 Kilometer aufweisen und max. 1 Jahr zugelassen sind.

Publikationsadresse

Eine rechtsgültige Adresse stärkt das Vertrauen in Sie. Sorgen Sie dafür, dass die publizierte Adresse korrekt ist.

Standort / Verfügbarkeit

Reservierte Fahrzeuge (z. Bsp. Finanzierung noch in Abklärung / Leasingantrag offen) müssen auf inaktiv gesetzt werden, da das inserierte Fahrzeuge zur Besichtigung, Probefahrt und Auslieferung innert Wochenfrist verfügbar sein muss.
Fahrzeuge, welche noch nicht in der Garage eingetroffen sind, dürfen nicht inseriert werden.

Unfallfrei, Unfallwagen

Unfallfrei = als „unfallfrei“ gilt ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden oder einen Bagatellschaden* erlitten hat.
Unfallwagen = Wird der Umfang eines Bagatellschadens* überschritten, gilt dies als Unfallwagen.
*Bagatellschaden = äusserlicher Schaden (optische Beeinträchtigung), betrifft keine tragenden oder sicherheitsrelevanten Teile des Fahrzeugs (Bsp. Chassis, Rahmen, tragende Struktur, Airbag, etc.)
Unfallwagen = ein Fahrzeug, welches mit einer erheblichen Beschädigung angeboten wird.

Wahrheitsgetreue Angaben

Bei Oldtimern

Wenn keine korrekte Angabe der geleisteten Kilometer möglich ist, darf ein Wert von beispielsweise „9’999’999 Kilometer“ angegeben werden. In den Bemerkungen muss der Zustand möglichst genau beschrieben werden sowie eine Erklärung, wieso die Kilometeranzahl nicht angegeben werden kann.

Bei der Bezeichnung "ab MFK"

Darf die letzte MFK nicht mehr als ein Jahr zurückliegen oder muss vor der Auslieferung auf Kosten des Verkäufers durchgeführt worden sein.

Bei der Anzahl der angegebenen Kilometer

Bezieht sich immer auf die gesamte Fahrleistung des Chassis. Wurde ein neuer Motor eingesetzt, hat dies keinen Einfluss auf die Anzahl Kilometer.

Bei der ersten Inverkehrssetzung

Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Bei Neufahrzeugen ist jeweils der aktuelle Monat anzugeben. Die Angabe eines Datums in der Zukunft ist nicht erlaubt.

Adresse und Kontaktinformationen

Unzulässig sind Mehrwertnummern, 0900‘er und ausländische Nummern, ausgenommen jene aus dem Fürstentum Liechtenstein. Die Angabe von mindestens einer Telefonnummer, E-Mail-Adresse, PLZ und Ort im Inserat ist obligatorisch.

Ersatzteile und Zubehör

Nicht erlaubt ist die Insertion von Ersatzteilen und Zubehör (z.B. Felgen, Auspuffe, Reifen usw.).

Löschung und Wiederveröffentlichung von bestehenden Inseraten

Es ist unzulässig, bestehende Inserate zu löschen und gleich anschliessend wieder zu publizieren.

Änderungen

AutoScout24 behält sich vor, jederzeit Änderungen an den vorliegenden Insertionsregeln vorzunehmen.

Stand: Juni 2026 – SMG Swiss Marketplace Group AG

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