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Fahrzeugwechsel: Das musst du nach dem Autokauf erledigen

1. September 2022

Lesedauer: Minuten

Fahrzeugwechsel: Das musst du nach dem Autokauf erledigen

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Bernhard Bircher-Suits

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Wer seinen Neuwagen auf die Strasse bringen will, muss zuerst einige administrative Hürden umfahren. Mit unseren Tipps sitzt du schnell am Steuer deines neuen Wagens und sparst auch noch Geld.

Bei aller Freude über den Kauf eines Neuwagens: Bei jedem Fahrzeugwechsel gilt es auch, viel Papierkram zu erledigen. Ein Autokäufer muss die Zahlung des Kaufpreises, eine allenfalls nötige Finanzierung und die Fahrzeug-Übergabe organisieren. Allein dafür solltest du mindestens einen halben Tag Zeit einplanen. Zudem muss man sich um die Versicherung des Neuwagens kümmern. Danach geht’s ans An- oder Ummelden beim kantonalen Strassenverkehrsamt. 

Barkauf mit Anzahlung

Bezahlt ein Käufer das neue Auto bar oder per Banküberweisung, spricht man von einem Barkauf. Das ist für einen Käufer die günstigste Variante, um ein Auto zu kaufen. 

Und so funktioniert es: Beide Parteien unterschreiben den Kaufvertrag, erst danach zahlt der Käufer. Oft leistet der Käufer eine Anzahlung. Die Höhe der Vorauszahlung variiert je nach Modell und Marke. Danach bekommt der Käufer den Original-Fahrzeugausweis als Sicherheit und um das Fahrzeug einlösen zu können. Vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Einlösung der Nummern und der Abholung bleibt dem Käufer ein paar Tage, um den Kaufpreis zu überweisen. Erst wenn dieser auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist, erfolgt die eigentliche Übergabe des Autos inkl. Schlüssel. So haben beiden Seiten die grösstmögliche Sicherheit. Sollen Sie für die Reservierung eines Wagens eine Anzahlung leisten ohne eine Sicherheit oder Gegenleistung, ist Vorsicht geboten.

Vorgehen beim Neuwagenkauf mit Leasing

Wer ein neues Auto nicht bar kaufen, sondern leasen möchte, muss zuerst eine Kreditfähigkeitsprüfung hinter sich bringen. Erhältst du vom Leasinggeber eine Zusage, musst du die allenfalls vereinbarte Anzahlung leisten. Der Leasingnehmer erhält nach erfolgreichem Vertragsabschluss Einzahlungsscheine zugestellt. Damit kann er bei seiner Bank einen Dauerauftrag für die monatliche Zahlung der Leasing-Raten einrichten.

Tipp: Es empfiehlt sich, eine Leasing-Anzahlung von oft mehreren tausend Franken – wie bei der Regelung als Wohnungsmieter – auf ein Sperrkonto zu überweisen. Über dieses Geld können dann nur beide Parteien gemeinsam verfügen.

Vorgehen beim Neuwagenkauf mit Autokredit

Bei der Finanzierungsvariante Autokredit gilt es vorerst einen Kreditvertrag mit einer Bank abzuschliessen. Auch bei diesem Kauf auf Pump muss der Kreditnehmer zuerst die Kreditfähigkeitsprüfung bestehen. Nach einer Kreditzusage gilt es dann bei der eigenen Bank die monatlichen Zinszahlungen per Dauerauftrag an den Kreditgeber einzurichten. Der Vorteil beim Autokredit: Ein Käufer erhält vom Finanzinstitut die gesamte Kaufsumme ausbezahlt und kann das Auto in bar bezahlen.

Autowechsel: Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Bevor du einen Neuwagen beim kantonalen Strassenverkehrsamt anmelden bzw. immatrikulieren kannst, musst due das neue Auto zwingend versichern. Du benötigst zumindest die obligatorische Haftpflichtversicherung. Wirst du zum Beispiel in eine Auffahrkollision verwickelt, bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden, der bei den Beteiligten durch dich entsteht. Das Strassenverkehrsamt prüft im Rahmen der Immatrikulation, ob ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt. Versicherungen senden einen solchen Nachweis auf deinen Antrag in der Regel elektronisch direkt an das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt. Das Amt schreibt erst nach dessen Erhalt das Fahrzeug auf den neuen Halter um.

Für teure Occasions-Fahrzeuge und Neuwagen empfiehlt sich ausserdem meist der Abschluss einer freiwilligen Kaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt grundsätzlich Schäden am Auto, die du nicht selbst verursacht hast. Dazu zählt zum Beispiel ein Glasbruch durch Steinschlag oder der Zusammenstoss mit einem Wildtier. 

Die Vollkaskoversicherung setzt sich aus der Teilkasko und der Kollisionskasko zusammen. Sie zahlt auch selbst verursachte Schäden am Auto – zum Beispiel, wenn du beim Parkieren einen Pfosten touchierst. Generell ist eine Vollkasko-Police sinnvoll, wenn du ein neueres oder wertvolles Fahrzeug versichern möchtest. Beim Leasing ist sie sogar obligatorisch.

Kündigungsfristen bei der Versicherung

Grundsätzlich ist ein Versicherter an die in der Versicherungspolice festgehaltene Vertragslaufzeit gebunden. Entweder er kündigt ordentlich auf Ende des Vertragsablaufs oder auf Ende eines Vertragsjahres, wenn man explizit ein jährliches Kündigungsrecht vereinbart hat. Wechselst du aber das Fahrzeug, droht eine Prämienerhöhung, eine Anpassung des Selbstbehalts oder schlechtere Leistungen, darfst du die bestehende Police bei Bedarf auf den Zeitpunkt der Vertragsänderung kündigen. Fahrzeug- und Halterwechsel sind somit eine Chance, einen Versicherungswechsel ohne Einhaltung von Kündigungsterminen und Prämienverlust über die Bühne zu bringen. Im Idealfall sparst du mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter auch noch Prämien.

Bereits bezahlte Prämien gibt es anteilsmässig zurück

Teile den Fahrzeugwechsel und die damit einhergehende Kündigung am besten umgehend der alten Versicherung mit. Sie muss den bestehenden Vertrag auflösen und dir die vorausbezahlte Jahresprämie anteilsmässig zurückerstatten. Den neuen Versicherungsnachweis schickst du dem Strassenverkehrsamt und legst den alten und den neuen Fahrzeugausweis im Original bei. Die neue Versicherung haftet dir gegenüber ab dem Umschreibdatum beim Strassenverkehrsamt. 

Dank Fahrzeugwechsel Chance auf tiefere Prämien

Ob eine bestehende Autoversicherungs-Police auf den Neuwagen umgeschrieben werden kann, gilt es von Fall zu Fall mit der Versicherung zu klären. So sollte der Wechsel von einem VW Golf zu einem ähnlichen VW Golf weniger Probleme bereiten als der Fahrzeugwechsel von einem Fiat zu einem Porsche. Wichtig zu wissen beim Verkauf: Bei einem Halterwechsel gehen Rechte und Pflichten aus der Haftpflichtversicherung immer auf den neuen Halter über. Der neue Halter kann innert 14 Tagen nach dem Wechsel den Vertrag kündigen.

Ein Prämienvergleich verschiedener Anbieter beim Fahrzeugwechsel kann sich lohnen. AutoScout24 bietet dir dafür einen kostenlosen Prämienvergleich an.

Tipp: Beim Autowechsel muss die Kündigung der bestehenden Police auf alle Fälle schriftlich und vor dem Einlösen des neuen Autos erfolgen.

Auto einlösen: Was brauche ich für einen Fahrzeug- oder Halterwechsel?

Motorfahrzeuge dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern im Strassenverkehr benutzt werden. Hast du den Neuwagen im Ausland gekauft? Vor der Zulassung zum Verkehr muss jedes ausländische Fahrzeug zuerst beim kantonalen Strassenverkehrsamt zur technischen Prüfung vorgeführt werden. Das Fahrzeug muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verkehrssicher sein, ferner muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. 

Zulassung im Standortkanton beantragen

Zuständig für die Zulassung eines Motorfahrzeuges ist dein Standortkanton. Als Standort gilt der Ort, wo du dein Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abstellst. Meistens ist dies der Wohnsitzkanton.

Auto anmelden: Diese Dokumente musst du vorweisen

Beim Versand der im Folgenden aufgeführten Zulassungsunterlagen per Post kann die Bearbeitungsgebühr am Schalter entfallen. Leg dem Strassenverkehrsamt folgende Dokumente vor oder schick diese per Post:

  • Fahrzeugausweis des alten Fahrzeugs im Original
  • Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeuges im Original. Bei einem fabrikneuen Fahrzeug wird das Formular 13.20A benötigt. Dieses erhältst bei deinem Fahrzeughändler.
  • Fordere den Versicherungsnachweis bei deiner Autoversicherung an. Vergleiche aber zuerst die Angebote der Autoversicherungen, bevor du einen Versicherungsnachweis anforderst.
  • Falls du die Unterlagen per Post sendest: Formular «Vorläufige Verkehrsberechtigung». Damit darf das Fahrzeug ab dem Postaufgabedatum bis zum Eintreffen des Fahrzeugausweises während maximal 30 Tagen in Verkehr gesetzt sein. 
  • Falls du noch kein Nummernschild/Kontrollschild besitzen, musst du eine Kopie deiner Identitätskarte / deines Ausländerausweises mitbringen inkl. Wohnsitzbestätigung. 
  • Einige Kantone verlangen zudem ein Gesuch für die Verkehrszulassung des Fahrzeuges. Informiere dich beim zuständigen Strassenverkehrsamt.


Der Fahrzeugausweis und das Kontrollschild werden erteilt, wenn:

  • der Versicherungsnachweis vorliegt
  • bei einem fabrikneuen Fahrzeug der Prüfungsbericht Form. 13.20A (vom Importeur oder Zoll) vorliegt
  • bei einem gebrauchten Fahrzeug der Fahrzeugausweis des bisherigen Halters, der bisherigen Halterin (eventuell Prüfungsbericht Form. 13.20B, wenn eine Nachprüfung erfolgte) vorliegt
  • Ausländerinnen und Ausländer beim erstmaligen Kontrollschildbezug den Ausländerausweis vorzeigen
  • das im Ausland hergestellte Fahrzeug veranlagt oder von der Zollveranlagung befreit ist.


Du darfst das neu erworbene Auto nur mit Nummernschildern nach Hause fahren, die für dieses Fahrzeug eingelöst sind. Die Kosten für das obligatorische Kontrollschild betragen je nach Kanton rund 20 bis 50 Franken und für den Fahrzeugausweis rund 40 Franken. Die Gebühren können beim zuständigen Amt auf deren Webseite eingesehen werden. 

Geleaste Fahrzeuge erhalten im Fahrzeugausweis den Vermerk «Halterwechsel verboten» (Code 178). Wenn du ein solches Fahrzeug kaufen willst, muss der Leasingnehmer diesen Eintrag mit dem entsprechenden Formular beim Verkehrsamt löschen lassen, damit du es einlösen können.

Altes Auto abmelden

Du willst dein altes Fahrzeug verkaufen, ersetzen oder entsorgen lassen? Dann musst du den Fahrzeugausweis beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons annullieren. Der annullierte Fahrzeugausweis wird dir per Post oder am Schalter retourniert. Falls du dein Auto verkaufst, müsst du ihn der neuen Halterin oder dem neuen Halter weitergeben. Gut zu wissen: Fahrzeuge mit annulliertem Fahrzeugausweis dürfen nur noch am selben Tag bis Mitternacht auf den Strassen bewegt werden.

Nicht vergessen: Für dein neues Auto brauchst du auch eine neue Autobahnvignette. Diese kostet 40 Franken und kann bequem online bestellt werden, beispielsweise bei der Post. 

Rundum-Sorglos-Pakete des Verkäufers prüfen

Ist dir der gesamte administrative Aufwand beim Fahrzeugwechsel zu viel? Oft übernehmen Autohändler den Grossteil der administrativen Aufgaben für dich. Frag beim Verkäufer nach!

Fazit zum gelungenen Fahrzeugwechsel

Beim Fahrzeugwechsel kommen einige administrative Arbeiten auf dich zu. Bei Unklarheiten wende dich am besten an das jeweilige Strassenverkehrsamt. Wenn dir die Admin-Aufgaben zu mühsam sind, kannst du die meisten davon bequem deinem Autohändler in Auftrag geben. So steht der freien Fahrt im neuen Auto nichts mehr im Weg.

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