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Verkehrssteuern im Kanton Waadt – das musst du wissen

21. Februar 2025

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Waadt – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Die Verkehrssteuern sind in jedem Kanton anders geregelt. Damit du den Überblick nicht verlierst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Waadt.

Etwas gilt in allen Kantonen gleich: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, muss der oder die Halter:in die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Waadt berechnet?

Der Kanton Waadt verwendet eine Kombination aus dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und der Motorleistung für die Berechnung der Fahrzeugsteuer. Das Gesamtgewicht findest du im Feld 33 in deinem Fahrzeugausweis, die Motorleistung in Feld 76.

Es gelten folgende Ansätze:

  • Bis zu einem Gesamtgewicht von 2’500 kg: CHF 0.15 pro kg
  • Für jedes Kilo über 2’500 kg: CHF 0.30 pro kg
  • Bis zu einer Motorleistung von 100 kW: CHF 1.60 pro kW
  • Für jedes Kilowatt über 100 kW: CHF 4 pro kW

Zudem gilt ein Bonus-/Malus-System, je nach CO2-Ausstoss des Fahrzeugs. Für emissionsarme Autos gibt es einen Rabatt, für Fahrzeuge mit hohen Emissionen hingegen einen Aufschlag.

Wichtig: Je nach Alter des Autos sind unterschiedliche Emissionswerte massgebend. Für alle Fahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung spätestens am 31.12.2020 erfolgte, gilt der NEFZ-Wert. Bei Autos, bei denen die erste Inverkehrsetzung ab dem 1.1.2021 erfolgte, musst du den WLTP-Wert beachten.

Die Boni sind wie folgt ausgestaltet:

  • 90 % Bonus für Autos mit einem CO2-Ausstoss von weniger als 95 g/km (NEFZ) oder 118 g/km (WLTP)
  • 75 % Bonus für Autos mit einem CO2-Ausstoss zwischen 95 g/km und 100 g/km (NEFZ) oder zwischen 118 g/km und 124 g/km (WLTP)
  • 60 % Bonus für Autos mit einem CO2-Ausstoss zwischen 101 g/km und 119 g/km (NEFZ) oder zwischen 125 g/km und 148 g/km (WLTP)

E-Autos fallen unter die gleiche Regel. Sie erhalten also einen Rabatt von 90 % statt nur der Pauschalsteuer wie bis anhin.

Für Autos mit hohen Emissionen sind folgende Aufschläge vorgesehen:

  • 10 % Malus für Autos mit einem CO2-Ausstoss zwischen 150 g/km und 179 g/km (NEFZ) oder zwischen 187 g/km und 222 g/km (WLTP)
  • 15 % Malus für Autos mit einem CO2-Ausstoss zwischen 180 g/km und 199 g/km (NEFZ) oder zwischen 223 g/km und 247 g/km (WLTP)
  • 25 % Malus für Autos mit einem CO2-Ausstoss über 199 g/km (NEFZ) oder über 247 g/km (WLTP)

Die genaue Steuer für dein Auto kannst du mit dem Rechner des Kantons ermitteln.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Gesamtgewicht: 1’990 kg

Motorleistung: 150 PS = ca. 110 kW

CO2-Emissionen: 118 g/km (WLTP)

Erste Inverkehrsetzung: 1.1.2021

Grundbetrag: (1990 × CHF 0.15) + (100 × CHF 1.60) + (10 × CHF 4) = CHF 498.50 pro Jahr

Verkehrssteuer inkl. 90 % Rabatt für tiefe CO₂-Emissionen: CHF 498.50 × 10 % = CHF 49.85

Wie hoch sind die Verkehrssteuern für Elektroautos im Kanton Waadt?

Wenn du ein Elektroauto hast, musst du das Gesamtgewicht und die Motorleistung für die Berechnung der Verkehrssteuern angeben. Du findest die Zahlen in deinem Fahrzeugausweis in den Feldern 33 und 76.

Für die Berechnung gelten im Kanton Waadt dieselben Tarife wie bei Verbrennern

  • Bis zu einem Gesamtgewicht von 2’500 kg: CHF 0.15 pro kg
  • Für jedes Kilo über 2’500 kg: CHF 0.30 pro kg
  • Bis zu einer Motorleistung von 100 kW: CHF 1.60 pro kW
  • Für jedes Kilowatt über 100 kW: CHF 4 pro kW

Die gute Nachricht für Halter:innen von E-Autos: Einerseits wird das Gesamtgewicht des Fahrzeugs bei der Berechnung um 25 % reduziert, andererseits erhalten sie bei der Verkehrssteuer den maximalen Rabatt von 90 % für tiefe CO₂-Emissionen.

Ausserdem sind E-Autos, deren erstmalige Inverkehrsetzung am 1.1.2024 oder später erfolgte, für 2 Jahre komplett von der Verkehrssteuer befreit.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 45 quattro:

Gesamtgewicht: 2’750 kg, inkl. Reduktion um 25 %: 2’062.5 kg

Motorleistung: 210 kW

Erste Inverkehrsetzung: 1.1.2021

Grundbetrag: 2’062.5 × CHF 0.15 + 100 × CHF 1.60 + 110 × CHF 4 = CHF 909.38

Verkehrssteuern inkl. Rabatt von 90 % für tiefe CO₂-Emissionen: CHF 909.38 × 10 % = CHF 90.95

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