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Verkehrssteuern im Kanton Waadt – das musst du wissen

12. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Waadt – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Die Verkehrssteuern sind in jedem Kanton anders geregelt. Damit du den Überblick nicht verlierst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Waadt.

Etwas gilt in allen Kantonen gleich: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, muss der oder die Halter:in die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Waadt berechnet?

Der Kanton Waadt verwendet eine Kombination aus dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und der Motorleistung für die Berechnung der Fahrzeugsteuer. Das Gesamtgewicht findest du im Feld 33 in deinem Fahrzeugausweis, die Motorleistung in Feld 76.

Es gelten folgende Ansätze:

Gesamtgewicht

  • bis 2’000 kg: CHF 0.15 je kg
  • ab 2’001 kg: CHF 0.30 je kg

Motorleistung

  • bis 100 kW: CHF 2 je kW
  • ab 101 kW: CHF 3 je kW

Die Beträge werden zum Pauschalbetrag von CHF 40 dazugerechnet, um die finale Steuer zu erhalten.

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybridautos?

Fahrzeuge mit tiefen CO2-Emissionen und Hybrid-Autos erhalten einen Rabatt von 75 % auf die Verkehrssteuer im Kanton Waadt. Konkret erhältst du die Vergünstigung, wenn dein Auto weniger als 120 Gramm CO2 pro Kilometer gemäss NEFZ-Messung oder weniger als 149 Gramm CO2 pro Kilometer gemäss WLTP-Messung ausstösst.

Die genaue Steuer für dein Auto kannst du mit dem Rechner des Kantons ermitteln.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Gesamtgewicht: 1’990 kg

Motorleistung: 150 PS = ca. 110 kW

CO2-Emissionen: 118 g/km (WLTP)

Grundbetrag: CHF 40 + (1990 × CHF 0.15) + (100 × CHF 2) + (10 × CHF 3) = CHF 568.50 pro Jahr

Verkehrssteuer: CHF 568.50 × 25 % = CHF 142.10

Wie hoch sind die Verkehrssteuern für Elektroautos im Kanton Waadt?

Wenn du ein Elektroauto hast, bezahlst du im Kanton Waadt eine pauschale Verkehrssteuer von CHF 25.

Geplante Änderung bei der Verkehrssteuer-Berechnung im Kanton Waadt

Die Kantonsregierung hat eine Änderung bei der Berechnung der Verkehrssteuer beschlossen. Die Grundlage bleiben das Gesamtgewicht und die Motorleistung, die beiden Tarife werden wie heute zusammengerechnet. Allerdings ändern sich die Ansätze wie folgt:

  • Gesamtgewicht bis 2’500 kg:CHF 0.15 pro kg
  • Gesamtgewicht über 2’500 kg: CHF 0.30 pro kg
  • Motorleistung bis 100 kW: CHF 1.60 pro kW
  • Motorleistung über 100 kW: CHF 4 pro kW

Die Pauschale von CHF 40 für Verbrenner und der Pauschalbetrag von CHF 25 für E-Autos entfallen. Stattdessen gilt neu ein Bonus-/Malus-System, je nach CO2-Ausstoss des Fahrzeugs. Für emissionsarme Autos gibt einen Rabatt, für Fahrzeuge mit hohen Emissionen hingegen einen Aufschlag

  • 90 % Bonus für Autos mit einem CO2-Ausstoss von weniger als 95 g/km (NEFZ) oder 118 g/km (WLTP)
  • 75 % Bonus für Autos mit einem CO2-Ausstoss zwischen 95 g/km und 100 g/km (NEFZ) oder zwischen 118 g/km und 124 g/km (WLTP)
  • 60 % Bonus für Autos mit einem CO2-Ausstoss zwischen 101 g/km und 119 g/km (NEFZ) oder zwischen 118 g/km und 124 g/km (WLTP)

Neu fallen auch E-Autos unter diese Regel. Sie erhalten also einen Rabatt von 90 % statt nur der Pauschalsteuer.

Für Autos mit hohen Emissionen kann die Regierung neu einen Malus einführen. Aktuell sind folgende Aufschläge vorgesehen:

  • 10 % Malus für Autos mit einem CO2-Ausstoss zwischen 150 g/km und 179 g/km (NEFZ) oder zwischen 187 g/km und 222 g/km (WLTP)
  • 15 % Malus für Autos mit einem CO2-Ausstoss zwischen 180 g/km und 199 g/km (NEFZ) oder zwischen 223 g/km und 247 g/km (WLTP)
  • 25 % Malus für Autos mit einem CO2-Ausstoss über 199 g/km (NEFZ) oder über 247 g/km (WLTP)

Falls kein Referendum zustande kommt, ist die neue Berechnungsart ab dem 1.1.2024 in Kraft.

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