Die Berechnung der Verkehrsabgaben ist von Kanton zu Kanton verschieden. Damit du in diesem Durcheinander nicht ins Schleudern kommst, findest du hier alle Informationen rund um die Strassenverkehrssteuer im Kanton Thurgau.
Mindestens eine Sache wird in allen Kantonen gleich geregelt: Die Verkehrsabgabe muss der oder die Halter:in eines Autos ab dem Tag der Zulassung bezahlen. Die Pflicht gilt bis zur Abmeldung oder bis das Nummernschild vorübergehend deponiert wird.
Aber sonst hat jeder Kanton ganz eigene Regeln bei der Strassenverkehrssteuer: für die Bemessungsgrundlage, die Höhe der Abgaben und die Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos.
Der Kanton Thurgau verwendet die Einnahmen unter anderem für den Bau und Unterhalt von Strassen und Wegen des Kantons zur Finanzierung von Verkehrssicherheits- und Unfallverhütungsmassnahmen.
Wie wird die Strassenverkehrssteuer im Kanton Thurgau berechnet?
Im Kanton Thurgau ist die Berechnung der Strassenverkehrssteuer einfach geregelt. Die Abgabe hängt vom Hubraum deines Motors ab. Bis 450 cm3 gilt eine Pauschale von CHF 96, danach steigt die Steuer pro angebrochene 200 cm3 um jeweils CHF 24.
Den Hubraum deines Autos kannst du im Feld 37 in deinem Fahrzeugausweis nachschauen.
Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:
Hubraum: 1’968 cm3
bis 450 cm³: CHF 96
ab 451 cm³: CHF 24 × 8 = CHF 288
Verkehrssteuer = CHF 288 pro Jahr
Gibt es Vergünstigungen für emissionsarme Fahrzeuge und Hybrid-Autos?
Der Kanton Thurgau kennt ein Bonus-/Malus-System zur Förderung effizienter Fahrzeuge. Für Fahrzeuge in der Energieklasse A gibt es 50 % Rabatt, für solche in der Energieklasse B noch 25 %. Die Vergünstigung ist im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den nächsten vier Jahren gültig.
Bei Fahrzeugen, die in die Energieklassen F und G fallen, verrechnet der Kanton hingegen einen Aufschlag von 50 % auf die Verkehrssteuer. Diese Erhöhung gilt ohne zeitliche Beschränkung.
Wie werden die Strassenverkehrssteuern für Elektroautos berechnet?
Bei reinen Elektroautos wird im Kanton Thurgau lediglich die Grundpauschale von CHF 96 verrechnet.
Auch hier gilt das Bonus-/Malus-System des Kantons. Das bedeutet, E-Autos in den Energieklassen A und B erhalten auf die Pauschale einen Rabatt von 50 %, respektive 25 %. Dieser gilt im Jahr der Inverkehrsetzung und den nächsten 4 Jahren.
Für E-Autos in den schlechten Energieklassen F und G müssen die Halter:innen einen Aufschlag von 50 % auf die Pauschale bezahlen. Und das für die gesamte Dauer, die das Auto angemeldet ist.
Wie hoch deine Strassenverkehrssteuer im Kanton Thurgau genau ist, kannst du mit diesem Rechner herausfinden. Der Rechner kann dir allerdings nur die Grundgebühr anzeigen. Allfällige Rabatte oder Aufschläge im Rahmen des Bonus-/Malus-Systems musst du selbst berechnen.