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Verkehrssteuern im Kanton Jura – das musst du wissen

9. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Jura – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Die Verkehrssteuern sind in jedem Kanton anders geregelt. Da geht der Überblick schnell mal verloren. Damit du in diesem Gewirr die Spur halten kannst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Jura.

Etwas gilt überall: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, muss der oder die Halter:in die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. Im Kanton Jura kannst du das Schild maximal ein Jahr deponieren, bevor es wieder vergeben wird.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Jura berechnet?

Massgebend für die Verkehrssteuern im Kanton Jura ist das Gesamtgewicht. Diese Zahl findest du im Feld 33 in deinem Fahrzeugausweis.
Die Berechnung ist etwas kompliziert: Für die ersten 1’000 kg werden 34.8 Rappen je Kilogramm verrechnet. Für jede weiteren 1’000 kg ist dieser Satz um 14 % tiefer als bei den vorangegangenen.

Einfacher ausgedrückt: Die ersten 1’000 kg kosten CHF 348, die zweiten 1’000 kg kosten CHF 299.30, die dritten 1’000 kg noch CHF 257.40 und so weiter.

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?

Energieeffiziente Autos erhalten im Kanton Jura keine zusätzlichen Vergünstigungen auf die Verkehrssteuer. Bei Hybrid-Autos hingegen bekommen Halter:innen einen Rabatt von 50 % auf die Abgabe gemäss dem Gesamtgewicht.

Die genaue Grundsteuer für dein Auto kannst du mit dem Rechner des Kantons bestimmen.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Gesamtgewicht: 1’990 kg

Verkehrssteuer: CHF 348 + 0.99 × CHF 299.30 = CHF 644.30 pro Jahr

Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos berechnet?

Bei Elektroautos funktioniert die Berechnung der Verkehrsabgaben im Kanton Jura über das Gesamtgewicht des Autos. Dieses ist im Fahrzeugausweis im Feld 33 festgehalten. Auf die Grundsteuer wird anschliessend ein Rabatt von 50 % gewährt.

Die Berechnung funktioniert folgendermassen:
Für die ersten 1’000 kg werden 34.8 Rappen je Kilogramm verrechnet. Für jede weiteren 1’000 kg ist dieser Satz um 14 % tiefer als bei den vorangegangenen.

Einfacher ausgedrückt: Die ersten 1’000 kg kosten CHF 348, die zweiten 1’000 kg kosten CHF 299.30, die dritten 1’000 kg noch CHF 257.40 und so weiter.

Elektroautos werden im Jura also nicht stärker gefördert als Hybrid-Autos. Durch ihr tendenziell höheres Gewicht ist die Steuerbelastung für E-Autos generell höher als für Autos mit einem Hybrid-Antrieb.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro

Gesamtgewicht: 2’720 kg

Grundbetrag: CHF 348 + CHF 299.30 + 0.72 × CHF 257.40 = CHF 932.60 pro Jahr

Verkehrssteuer: 932.60 × 0.5 = CHF 466.30 pro Jahr

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