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Verkehrssteuern im Kanton Schwyz – das musst du wissen

20. Februar 2025

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Schwyz – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Die Verkehrssteuern sind in jedem Kanton anders geregelt – da geht der Überblick schnell mal verloren. Damit du in diesem Gewirr einen klaren Kopf behältst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Schwyz.

Etwas gilt überall: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, muss der oder die Halter:in die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Im Kanton Schwyz fliesst der Ertrag aus den Verkehrssteuern gemäss dem «Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben» in den Bau und Unterhalt der Strassen im Kanton.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Schwyz berechnet?

Der Kanton Schwyz nutzt für die Berechnung der Verkehrssteuer eine komplizierte Formel mit dem Gesamtgewicht des Autos, der Leistung in Kilowatt und dem aktuellen Steuerindex. Diese Angaben findest du in deinem Fahrzeugausweis im Feld 33 (Gesamtgewicht) und Feld 76 (Leistung). Der Steuerindex beträgt derzeit 7.125 und wird der Inflation angepasst. Die Mindeststeuer beträgt CHF 160.

Die genaue Formel lautet:

(Leistung in kW 0.9 / Gesamtgewicht in kg 0.05) * Steuerindex

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Leistung: 110 kW

110 0.9 = 68.747

Gesamtgewicht: 1’990 kg

1’990 0.05 = 1.462

Verkehrssteuer: (68.747/1.462) × 7.125 = CHF 335 pro Jahr

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?

Emissionsarme Fahrzeuge werden im Rahmen der Verkehrssteuer im Kanton Schwyz nicht gefördert. Die Berechnung des Steuerbetrags ist exakt gleich wie bei Autos, die nur einen Verbrennungsmotor haben.

Die genauen Verkehrssteuern für dein Auto erfährst du mit dem Rechner des Kantons Schwyz.

Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos berechnet?

Für die Berechnung der Verkehrssteuern bei Elektroautos kommt dieselbe Formel zur Anwendung wie bei Verbrennern. Der Steuerbetrag basiert also auf der Maximalleistung des Motors und dem Gesamtgewicht des Autos. Diese Angaben findest du in deinem Fahrzeugausweis im Feld 33 (Gesamtgewicht) und Feld 76 (Leistung).

Es gibt derzeit also keine Vergünstigungen für E-Fahrzeuge. Im Gegenteil: Da Elektroautos in der Regel leistungsstärkere Motoren haben, sind die Verkehrssteuern für E-Autos im Kanton Schwyz eher höher. Auch bei E-Autos gilt die Mindeststeuer von CHF 160.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 45 quattro

Maximale Motorenleistung: 210 kW

Gesamtgewicht: 2’750 kg

210 kW Leistung:

210 0.9= 128.286

2’750 kg Gesamtgewicht:

2’750 0.05= 1.485

Verkehrssteuer: (128.286/1.485) × 7.125 = CHF 616 pro Jahr

Geplante Änderung bei der Verkehrssteuer-Berechnung

Im Kanton Schwyz wurde im Oktober 2023 über eine Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben abgestimmt. Ziel der Revision war es, die Abgaben für E-Autos zu verringern. Denn die Tatsache, dass die Höhe der Verkehrssteuer heute stark von der Leistung des Motors abhängt, bestraft Halter:innen von E-Autos tendenziell.

Das Stimmvolk lehnte die Revision aber mit 61 % Nein-Stimmen deutlich ab.

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