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Verkehrssteuern im Kanton Obwalden – das musst du wissen

7. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Obwalden – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Die Verkehrssteuern sind in jedem Kanton anders geregelt. Da geht der Überblick schnell mal verloren. Damit du in diesem Gewirr die Spur halten kannst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Obwalden.

Mindestens die eine Sache ist in allen Kantonen gleich geregelt: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, musst du als Halter:in die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. Deponierte Schilder bleiben im Kanton Obwalden maximal zwei Jahre lang reserviert, danach kommen sie wieder in Umlauf.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Obwalden berechnet?

Grundlage für die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer ist in Obwalden der Hubraum deines Autos. Bis 800 cm3 Hubraum beträgt die Abgabe CHF 200 jährlich. Anschliessend steigt sie gleichmässig an, je angebrochene 100 cm3 um CHF 14.

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?

Halter:innen von Autos mit Verbrennungsmotor, die in den höchsten beiden Energieeffizienzklassen sind, profitieren von einer reduzierten Verkehrssteuer. Die Reduktion beträgt 50 % bei Autos in der Energieklasse A und 25 % bei Autos in der Energieklasse B – jeweils für die ersten 24 Monate nach Inverkehrsetzung.

Bei Hybrid-Autos spielt die Energieklasse im Gegensatz zu «normalen» Verbrennern keine Rolle für die Verkehrssteuer. Halter:innen erhalten in jedem Fall einen Rabatt von 50 %. Dieser gilt ebenfalls für die ersten zwei Jahre nach Inverkehrsetzung des Autos.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Hubraum: 1’968 cm³
118 g/km CO2-Emissionen (WLTP)/Energieklasse B

Grundsteuer: CHF 200 + 12 × CHF 14 = CHF 368 pro Jahr

Verkehrssteuer: CHF 368 × 0.75 = CHF 308 pro Jahr

Wie hoch sind die Verkehrssteuern für Elektroautos im Kanton Obwalden?

Für Elektroautos ist die Berechnung der Verkehrssteuer im Kanton Obwalden äusserst simpel: Es gilt eine pauschale Verkehrssteuer von CHF 125 pro Jahr.

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