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Verkehrssteuer im Kanton Aargau – Behalte den Überblick

7. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuer im Kanton Aargau – Behalte den Überblick

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Jan Krumnacker

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Jeder Kanton in der Schweiz hat seine eigenen Regeln und Bestimmungen bezüglich der Verkehrssteuer. Wir haben für dich alles Wichtige zusammengefasst, was du über die Verkehrsabgabe im Kanton Aargau wissen musst.

In der Schweiz unterscheiden sich die Verkehrsabgaben in jedem Kanton. Dabei gibt es nicht nur Unterschiede bei der Bemessungsgrundlage, sondern auch bei der Höhe der Abgabe sowie den möglichen Vergünstigungen.

Wie in allen Kantonen muss die Verkehrssteuer auch im Kanton Aargau ab dem Tag bezahlt werden, an dem die Zulassung für das Fahrzeug erfolgt ist. Diese Pflicht endet mit dem Tag, an dem das Auto abgemeldet wird. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. Während dieser Zeit fallen keine Abgaben an.

Die Steuereinnahmen fliessen in die kantonale Strassenrechnung und werden in erster Linie für die Finanzierung und den Unterhalt der Kantonsstrassen verwendet.

Wie wird die Verkehrssteuer im Kanton Aargau berechnet?

Der Kanton Aargau nutzt als Grundlage für die Berechnung der Verkehrssteuer die sogenannten Steuer-PS. Diese werden auf Basis des Hubraums gemäss Feld 37 im Fahrzeugausweis berechnet. Bis 5 Steuer-PS kostet die Verkehrsgebühr CHF 180 pro Jahr. Danach steigen die Abgaben um CHF 24 für jedes zusätzliche Steuer-PS.

Die Steuer-PS kannst du ganz leicht mit dieser Formel berechnen:
Steuer-PS = (Hubraum in cm³/1’000) * 5.093

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Hubraum: 1’968 cm³

Motorfahrzeugsteuer: 1’986/1’000 × 5.093 = 10 Steuer-PS

Verkehrssteuer = CHF 397 pro Jahr

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?

Zurzeit gibt es im Kanton Aargau keine Vergünstigungen auf die Verkehrssteuer, wenn du ein energieeffizientes Fahrzeug oder ein Hybrid-Auto fährst. Bei allen Autos mit einem Verbrennungsmotor kommt dieselbe Berechnung zur Anwendung.

Verkehrssteuer im Kanton Aargau – Berechnung für Elektroautos

Die Berechnung der Strassensteuer eines Elektroautos unterscheidet sich von der eines Verbrenners. Da der Motor bei einem Elektroauto keinen Hubraum hat, wird als Berechnungsgrundlage die Motorleistung in Kilowatt (kW) verwendet. Konkret ist die 30-Minutenleistung des Systems gemäss den Herstellerangaben massgebend.

Um die Steuer-PS für dein Elektroauto zu bestimmen, musst du nur die Motorleistung in kW durch 10 teilen. Genau wie bei den Verbrennern beträgt der Tarif bis 5 Steuer-PS pauschal CHF 180. Anschliessend kommen für jedes Steuer-PS CHF 24 hinzu. Durch die leistungsstarken Motoren in vielen E-Autos führt diese Berechnung tendenziell zu einer höheren Verkehrssteuer im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsmotor. Aktuell gibt es zudem noch keine Vergünstigungen für Elektroautos.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro:

Maximale Motorenleistung: 220 kW

220 kW / 10 = 22 Steuer-PS

Verkehrssteuer = CHF 588 pro Jahr

Geplante Änderung bei der Verkehrssteuer-Berechnung

Aktuell wird im Aargauer Kantonsparlament die Anpassung der Berechnungsgrundlage für die Verkehrssteuer diskutiert. Das Ziel dieser Anpassung ist es, dass ab dem 1.1.2025 für alle Fahrzeuge dieselbe Berechnungsformel angewendet wird. Bei Personenwagen bis 3,5 Tonnen soll künftig soll das Gesamtgewicht gemäss Feld 33 im Fahrzeugausweis sowie die Leistung gemäss Feld 76 ausschlaggebend sein.

Folgende Tarife sind vorgeschlagen:

Auto mit Verbrennungsmotor: CHF 90 bis zu einem Gesamtgewicht von 1’400 kg, anschliessend pro zusätzlichem kg 8.5 Rappen.

Elektroautos: CHF 90 bis zu einer Normleistung von 60 kW, anschliessend CHF 1 für jedes zusätzliche kW.

Neu sollen auch Vergünstigungen für E-Autos und Hybrid-Autos eingeführt werden. Für Hybrid-Autos sollen Halter:innen künftig für die Berechnung der Verkehrssteuern 10 Prozent beim Gesamtgewicht und 15 Prozent bei der Motorleistung in kW abziehen können. Für Elektroautos sind es sogar 20 Prozent des Gesamtgewichts und 30 Prozent der Motorleistung. Ausserdem würden Besitzer:innen von Elektroautos und Hybriden mit der neuen Regelung sechs Jahre lang von einer Ermässigung profitieren. Konkret beträgt der geplante Rabatt in den ersten drei Jahren 50 Prozent und in den drei Jahren darauf noch 25 Prozent. Die Tarife für reine Verbrenner werden im Gegenzug um 2.7 Prozent erhöht.

Mit dem Rechner des Aargauer Strassenverkehrsamts kannst du die genaue Verkehrssteuer für dein Auto berechnen.

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