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Verkehrssteuern im Kanton Neuenburg – das musst du wissen

10. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Neuenburg – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Eine einheitliche Regelung sucht man bei den Verkehrssteuern in der Schweiz vergeblich. Die Bestimmungen sind in jedem Kanton verschieden. Damit du dich in diesem Chaos nicht verlierst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Neuenburg.

Eine Regel bezüglich der Verkehrsabgabe gilt überall in der Schweiz: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, musst du die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. Im Kanton Neuenburg kannst du dein Schild bis zu zwei Jahre deponiert lassen. Anschliessend wird es freigegeben.

Bei den Bemessungsgrundlagen der Verkehrssteuer, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Neuenburg berechnet?

Im Kanton Neuenburg zählt der CO2-Ausstoss in g/km und das Alter des Autos für die Höhe der Verkehrssteuer. Die Abgabe ist für Autos mit tiefen Emissionen und ältere Autos geringer. Diese beiden Zahlen werden auf die Pauschalabgabe von CHF 250 geschlagen. Zu guter Letzt wird von diesem Ergebnis CHF 291 abgezogen, sodass die Abgabe für Autos mit tiefen Emissionen und/oder ältere Fahrzeuge in vielen Fällen nur die Pauschale beträgt.

Wichtig: Bei Autos, die ab dem 1.1.2021 immatrikuliert wurden, kommt für den CO2-Ausstoss der WLTP-Wert zum Einsatz. Von diesem werden für die Berechnung 23 g/km abgezogen. Bei älteren Fahrzeugen kannst du dich auf den NEFZ-Wert beziehen. Diese Werte findest du auf der Energieetikette deines Autos.

Mit dem tieferen Ansatz für ältere Fahrzeuge will der Kanton einen Anreiz setzen, dass Autos so lange wie möglich genutzt werden. Dadurch wird weniger «graue Energie» für die Produktion neuer Autos verbraucht.

Genau funktioniert die Formel so:
CHF 250 + ( CO2-Emissionen in g/kg × 4) – (Alter des Fahrzeugs am 1.1. des laufenden Jahres × 15) – CHF 291

Allerdings kann die finale Verkehrsabgabe nicht tiefer sein als der Pauschalbetrag von CHF 250. Egal, wie das Resultat der Berechnung ausfällt.

Die genaue Abgabe für dein Auto kannst du mit dem Rechner des Kantons ermitteln.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

CO2-Emissionen: 118 g/km (WLTP)

Verkehrssteuer (Neuwagen):
CHF 250 + (93 × 4) – (0 × 15) – 291 = CHF 339 pro Jahr

Verkehrssteuer (5 Jahre altes Modell):
CHF 250 + (93 × 4) – (5 × 15) – 291 = CHF 264 pro Jahr

Wie hoch sind die Verkehrssteuern für Elektroautos im Kanton Neuenburg?

Wenn du ein Elektroauto hast, musst du im Kanton Neuenburg immer nur die Pauschale von CHF 250 pro Jahr bezahlen.

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