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Verkehrssteuern im Kanton Luzern – das musst du wissen

9. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Luzern – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Bei den Verkehrsabgaben backt jeder Kanton seine eigenen Brötchen. Um in diesem Dickicht die Orientierung nicht zu verlieren, findest du hier alles Wichtige rund um die Verkehrssteuer im Kanton Luzern.

Geht es um die Verkehrssteuer, ist in der Schweiz nur etwas überall gleich: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, muss der oder die Haltende die Verkehrsabgabe bezahlen. Die Pflicht endet mit der Abmeldung des Autos oder wenn das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. In Luzern ist die maximale Dauer der Deponierung auf ein Jahr begrenzt, danach wird die Nummer wieder vergeben.

Grosse Unterschiede gibt es dagegen bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos.

65 % der Einnahmen aus der Verkehrssteuer werden für den Strassenbau eingesetzt, die restlichen 35 % nutzt der Kanton für den öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr.

Wie wird die Verkehrssteuer im Kanton Luzern berechnet?

Der Kanton Luzern nutzt für die Berechnung der Verkehrsabgaben sogenannte Steuer-PS. Bei Autos mit Verbrennungsmotor ist der Hubraum gemäss Feld 37 im Fahrzeugausweis die Grundlage.

Fahrzeuge mit hohen Emissionen werden mit einem Zuschlag von 30 % auf die Verkehrssteuer belegt. Massgebend ist der Emissionscode gemäss Feld 72 im Fahrzeugausweis. Das betrifft Autos mit den Emissionscodes B00, B01, B02 und B03.

Bis zu einem Wert von 2 Steuer-PS kostet die Verkehrssteuer jährlich CHF 210, anschliessend steigt der Preis mit jeder weiteren Steuer-PS.

Für die Berechnung der Steuer-PS entsprechen 1’000 cm³ Hubraum 5.093 Steuer-PS. Du kannst die Steuer-PS deines Autos also mit dieser Formel berechnen:

Steuer-PS = (Hubraum in cm³/1’000) × 5.093

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Hubraum: 1’968 cm³
(1’968/1’000) × 5.093 = 10 Steuer-PS

Verkehrssteuer = CHF 397 pro Jahr

Wie ist die Berechnung der Verkehrssteuer für Elektroautos?

Die Verkehrssteuer für Elektroautos wird wie bei Verbrennern auf Basis der Steuer-PS berechnet. Bis 2 Steuer-PS beträgt die Verkehrssteuer jährlich CHF 210, anschliessend steigt die Abgabe mit jedem weiteren Steuer-PS an.
Da ein reiner Elektromotor aber keinen Hubraum hat, ist hier die Motorleistung in kW gemäss Feld 76 im Fahrzeugausweis massgebend. Die Anzahl kW wird dafür mit einem Faktor multipliziert.

Dieser beträgt:

  • 0.075 für die ersten 75 kW
  • 0.065 ab 76 kW bis 150 kW
  • 0.055 für jedes weitere kW

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro

Maximale Motorenleistung: 220 kW

  • 75 × 0.075 = 5.625
  • 75 × 0.065 = 4.875
  • 70 × 0.055 = 3.85

5.625 + 4.875 + 3.85 = 14.35

Steuer-PS
Verkehrssteuer = CHF 511 pro Jahr

Wo werden Elektroautos im Kanton Luzern zusätzlich finanziell gefördert?

Die Gemeinde Hochdorf fördert den Kauf eines Elektroautos im Rahmen des Förderprogramms Energie Hochdorf 2023 mit einem Beitrag von CHF 500. Beantragen können den Beitrag alle Einwohnenden in Hochdorf.

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?

Für Autos mit Hybrid-Antrieb gibt es keine speziellen Vergünstigungen. Bei ihnen wird der Steuer-PS-Wert sowohl nach Hubraum als auch nach der Motorleistung berechnet. Relevant für die Verkehrssteuer ist schlussendlich nur der tiefere Wert.

Wie hoch deine Verkehrsabgaben im Kanton Luzern genau sind, kannst du mit diesem Rechner herausfinden.

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