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Verkehrssteuern im Kanton Graubünden – das musst du wissen

9. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Graubünden – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Die Verkehrsabgaben sind in der Schweiz kantonal geregelt. Und natürlich hat jeder Kanton seine ganz eigenen Bestimmungen. Damit du die Orientierung in diesem Regel-Wirrwarr behältst, haben wir dir hier alle Informationen zur Strassenverkehrssteuer im Kanton Graubünden zusammengestellt.

Die Gemeinsamkeit in allen kantonalen Regeln zur Strassenverkehrssteuer ist: Ab dem Tag der Zulassung muss der oder die Halter:in die Verkehrsabgabe für das Auto bezahlen. Die Pflicht endet erst mit der Abmeldung oder wenn das Nummernschild vorübergehend deponiert wird.

Ansonsten kennt jeder Kanton seine eigenen Besonderheiten. Angefangen bei den Bemessungsgrundlagen bis hin zur Höhe der Abgaben und den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos.

Der Kanton Graubünden nutzt die Einnahmen aus der Strassenverkehrssteuer für die Finanzierung seiner Aufwände bei den Strassen und die verkehrsbezogenen Aufgaben der Kantonspolizei.

Wie wird die Strassenverkehrssteuer im Kanton Graubünden berechnet?

Der Kanton Graubünden setzt für die Berechnung der Strassenverkehrssteuer auf den Hubraum in cm³. Du findest die Angabe im Feld 37 in deinem Fahrzeugausweis.

Bis 685 cm3 kostet es jährlich CHF 311.70, zwischen 686 und 1’078 cm3 CHF 331.80. Ab 1’079 cm3 steigen die Verkehrssteuern um CHF 47.70 je 196.35 cm3 an.

Gibt es Vergünstigungen für emissionsarme Fahrzeuge und Hybrid-Autos?

Halter:innen von Autos mit tiefen Emissionen erhalten im Kanton Graubünden Vergünstigungen auf die Verkehrssteuer. Massgebend ist hier der CO2-Wert. Der Rabatt beträgt:

  • 60 % für Autos mit einem CO2-Ausstoss von maximal 95 g/km (nach NEFZ) respektive 110 g/km (nach WLPT)
  • 80 % für Autos mit einem CO2-Ausstoss von maximal 80 g/km (nach NEFZ) respektive 100 g/km (nach WLPT)

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Hubraum: 1’968 cm³

CO2-Emissionen (WLTP): 118 g/km → keine Vergünstigung

Verkehrssteuer = CHF 570.30 pro Jahr

Wie werden die Strassenverkehrssteuern für Elektroautos berechnet?

Bei reinen Elektroautos nimmt der Kanton Graubünden das Gesamtgewicht als Grundlage für die Berechnung der Verkehrsabgaben. Dieses findest du in Feld 33 im Fahrzeugausweis.

Bis zu einem Gewicht von 2’000 kg beträgt der Grundbetrag pauschal CHF 450.50 pro Jahr, anschliessend steigt sie um CHF 15.10 pro angebrochene 100 kg.

Das klingt erst mal nach viel, aber auf diesen Betrag gibt es anschliessend einen Rabatt von 80 %. Das heisst, für ein E-Auto mit 2’000 kg Gewicht beträgt die finale Strassenverkehrssteuer nur CHF 90.10 pro Jahr.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro

Gesamtgewicht: 2’720 kg

Verkehrssteuer (inkl. 80 %-Ermässigung) = CHF 114.25 pro Jahr

Wie hoch deine Strassenverkehrssteuer im Kanton Graubünden genau ist, kannst du mit diesem Rechner herausfinden.

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