Die Verkehrsabgaben sind in jedem Kanton der Schweiz unterschiedlich geregelt. Damit du bei der Menge an Informationen den Überblick nicht verlierst, haben wir hier alle wichtigen Bestimmungen zusammengefasst, die im Kanton Glarus gelten.
Jeder Schweizer Kanton hat bezüglich der Motorfahrzeugsteuer seine eigenen Regeln. Dabei unterscheiden sich jeweils die Bemessungsgrundlagen, die Höhe der Abgaben sowie die möglichen Vergünstigungen.
In jedem Kanton gilt jedoch: Ab dem Tag, an dem die Zulassung für das Fahrzeug erfolgt, muss der oder die Besitzer:in Verkehrsabgaben bezahlen. Diese Pflicht endet mit dem Tag, an dem das Auto abgemeldet wird. Und wenn das Nummernschild vorübergehend deponiert wird, fallen in dieser Zeit die Abgaben vollständig weg.
Das Geld wird unter dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt, um die mit dem Strassenverkehr zusammenhängenden Kosten zu decken.
Wie wird die Motorfahrzeugsteuer im Kanton Glarus berechnet?
Im Kanton Glarus ist der Hubraum des Motors Grundlage für die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer. Diese Angaben findest du im Feld 37 in deinem Fahrzeugausweis.
Bis zu einem Hubraum von 900 cm3 gilt eine Grundtaxe von CHF 220. Danach steigt die Strassensteuer in 100 cm3-Schritten an. Bis 2’700 cm3 ist der Anstieg CHF 17 pro zusätzlichen 100 cm3. Ab einem Hubraum von 2’701 cm3 steigt der Betrag um CHF 19 pro zusätzlichen 100 cm3.
Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:
Hubraum: 1’968 cm3
Verkehrssteuern = CHF 407 pro Jahr
Bonus-/Malus-System anhand des CO₂-Ausstosses
Wer im Kanton Glarus ein energieeffizientes Auto fährt, erhält dank eines Bonus-Systems Vergünstigungen bei den Verkehrsabgaben.
Für ein Auto der Energieklasse A gilt ein Rabatt von 100 % für das erste Jahr der Inverkehrsetzung plus zwei zusätzliche Kalenderjahre. Bei einem Auto der Energieklasse B beträgt der Rabatt 75 % für das Jahr der Inverkehrsetzung plus zwei Kalenderjahre.
Gleichzeitig existiert auch ein Malus-System. Für Fahrzeuge in den zwei schlechtesten Energieklassen (F und G) gibt es einen Kostenaufschlag bei der Strassensteuer.
Ein Auto der Energieklasse F erhält einen Kostenaufschlag von 20 %, ohne zeitliche Einschränkung. Bei einem Auto der Energieklasse G muss mit einem Aufschlag von 30 %, ohne zeitliche Einschränkung, gerechnet werden.
Für Hybrid-Fahrzeuge gelten die gleichen Regeln: Sofern das Auto die Bedingungen der Energieklasse A oder B erfüllt, wird die Strassensteuer vergünstigt. Darüber hinaus gelten jedoch keine weiteren Begünstigungen.
Verkehrsabgaben im Kanton Glarus für Elektroautos
Für Besitzer:innen von Elektroautos sieht die Situation sogar noch besser aus: Im Kanton Glarus sind E-Autos komplett von der Motorfahrzeugsteuer befreit und das ohne zeitliche Einschränkung. Das bedeutet, dass du im Kanton Glarus auf absehbare Frist keine Verkehrsabgaben leisten musst, wenn du ein Elektroauto fährst.