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Verkehrssteuern im Kanton Genf – das musst du wissen

20. Februar 2025

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Genf – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Die Bestimmungen zur Verkehrssteuer sind von Kanton zu Kanton verschieden. Da geht der Überblick schnell mal verloren. Damit du in diesem Gewirr einen klaren Kopf behältst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Genf.

Etwas gilt überall: Sobald die Zulassung für dein Auto da ist, musst du die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. Im Kanton Genf kannst du dein Nummernschild maximal ein Jahr lang deponieren, danach wird es wieder vergeben.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es dagegen grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Genf berechnet?

Der Kanton Genf verwendet für die Berechnung der Verkehrssteuern von Verbrennern und Hybrid-Autos ab 2025 den CO₂-Ausstoss. Bis zu einem Ausstoss von 120 g/km wird eine Grundpauschale von CHF 120.– verrechnet. Dazu musst du einen abgestuften Aufschlag auf Basis des ausgestossenen CO₂ pro Kilometer rechnen.

Die Tarife sind wie folgt:

  • bis 120 g/km: CHF 0.25 je Gramm CO₂/km
  • zwischen 121 und 135 g/km: CHF 0.75 je Gramm CO₂/km
  • zwischen 136 und 155 g/km: CHF 1.25 je Gramm CO₂/km
  • zwischen 156 und 175 g/km: CHF 2.25 je Gramm CO₂/km
  • zwischen 176 und 200 g/km: CHF 3.50 je Gramm CO₂/km
  • zwischen 201 und 250 g/km: CHF 4.50 je Gramm CO₂/km
  • zwischen 251 und 300 g/km: CHF 8.– je Gramm CO₂/km
  • über 300 g/km: CHF 12.– je Gramm CO₂/km

Bei einem Auto mit einem CO₂-Ausstoss von 150 g/km beträgt der Aufschlag also CHF 187.50 für eine Gesamtrechnung von CHF 307.50.

Stösst ein Auto hingegen 220 g CO₂ pro Kilometer aus, steigt der Aufschlag auf satte CHF 990 an. Mit so einem Auto müsstest du also insgesamt CHF 1’110.– für die Verkehrssteuer bezahlen.

Für alle Autos, bei denen keine Angaben zum CO₂-Ausstoss gemacht wird, ist eine pauschale Verkehrssteuer von CHF 500.– fällig.

Zudem gilt ab 2027 ein zusätzlicher Aufschlag von pauschal CHF 200.– für alle Fahrzeuge, die die Emissionsnorm EURO3 nicht erfüllen.

Die Zahlen für dein Auto kannst du mit dem Rechner des Kantons ermitteln.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

CO2-Emissionen (WLTP): 118 g/km
Tarif für den CO₂-Aufschlag: CHF 0.25 je g/km
Verkehrssteuer: CHF 120.– + 118 × CHF 0.25 = CHF 149.50 pro Jahr

Übersicht der Verkehrssteuer nach CO2-Emissionen im Kanton Genf
Grundsteuer

CHF 120.-

+ CO2-Zuschlag:

pro g/km CO2:

<= 120 g/km
0.25 CHF
von 121 bis 135 g/km
0.75 CHF
von 136 bis 155 g/km
1.25 CHF
von 156 bis 175 g/km
2.25 CHF
von 176 bis 200 g/km
3.50 CHF
von 201 bis 250 g/km
4.50 CHF
von 251 bis 300 g/km
8.00 CHF
über 300 g/km
12.00 CHF

Für Fahrzeuge, deren CO2 nicht aufgeführt ist: Pauschaler Zuschlag von CHF 500 (entfällt bei Oldtimer-Fahrzeugen).

Ab 2027 fällt zusätzlich ein pauschaler Zuschlag von CHF 200 für Autos mit einer Abgasnorm vor EURO3 an (entfällt bei Oldtimer-Fahrzeugen).

Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos berechnet?

Die Motorfahrzeugsteuer für E-Autos wird im Kanton Genf mit einer Pauschale von CHF 120.– und einem Aufschlag auf Basis des Leergewichts gemäss Ziffer 30 im Fahrzeugausweis berechnet.

Die Tarife für den Aufschlag sind wie folgt:

  • von 1’401 bis 1’650 kg: CHF 50.–
  • von 1’651 à 1’750 kg: CHF 100.–
  • von 1’751 à 1’900 kg: CHF 200.–
  • von 1’901 à 2’100 kg: CHF 400.–
  • von 2’101 à 2’300 kg: CHF 600.–
  • von 2’301 à 2’400 kg: CHF 800.–
  • von 2’401 à 2’500 kg: CHF 1’100.–
  • von 2’501 à 2’600 kg: CHF 1’200.–
  • über 2’600 kg: CHF 1’400.–

Bei einem E-Auto, das 1’300 kg wiegt, musst du also nur die Grundpauschale von CHF 120.– bezahlen. Bringt dein Elektroauto dagegen 2’500 kg auf die Waage, sind es CHF 920.–

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 45 quattro

Leergewicht: 2’235 kg

Verkehrssteuer: CHF 120.– + CHF 600.– = CHF 720.– pro Jahr

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