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Verkehrssteuern im Kanton Genf – das musst du wissen

9. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Genf – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Die Bestimmungen zur Verkehrssteuer sind von Kanton zu Kanton verschieden. Da geht der Überblick schnell mal verloren. Damit du in diesem Gewirr einen klaren Kopf behältst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Genf.

Etwas gilt überall: Sobald die Zulassung für dein Auto da ist, musst du die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. Im Kanton Genf kannst du dein Nummernschild maximal ein Jahr lang deponieren, danach wird es wieder vergeben.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es dagegen grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Genf berechnet?

Der Kanton Genf verwendet für die Berechnung der Verkehrssteuern die Motorleistung in kW. Die Angabe ist im Feld 76 in deinem Fahrzeugausweis. Bis 31 kW verrechnet der Kanton eine Pauschale von CHF 165, anschliessend steigt die Abgabe je 5 kW an.

Die Tarife sind wie folgt:

31 kW bis 76 kW: CHF 5.50 je 5 kW
76 kW bis 106 kW: CHF 22 je 5 kW
106 kW bis 141 kW: CHF 33 je 5 kW
über 141 kW: CHF 44 je 5 kW

Bei einem Motor mit 80 kW Leistung musst du also jährlich CHF 253.50 bezahlen, bei 100 kW sind es bereits CHF 341.50.

Bonus-/Malus-System anhand des CO₂-Ausstosses

Der Kanton Genf hat ein Bonus-/Malus-System eingeführt, das für alle ab dem 1.1.2010 neu eingelösten Autos gilt. Wenn du ein emissionsarmes Fahrzeug oder ein Hybrid-Auto hast, kannst du von einem Rabatt profitieren. Mit einem Auto, das einen hohen Schadstoffausstoss hat, musst du hingegen einen Aufpreis in Kauf nehmen.

Konkret gilt:

50 % Rabatt bei einem CO2-Ausstoss unter 121 g/km
50 % Aufschlag bei einem CO2-Ausstoss über 200 g/km

Die Zahlen für dein Auto kannst du mit dem Rechner des Kantons ermitteln.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Motorleistung: 150 PS = ca. 110 kW

CO2-Emissionen (WLTP): 118 g/km

Grundbetrag: CHF 396.50

Verkehrssteuer: CHF 396.50 × 50 % = CHF 198.25 pro Jahr

Übersicht der Verkehrssteuer nach Motorleistung im Kanton Genf
Motorleistung in kW

Preis in CHF

bis zu 31 kW
182,00
bis zu 76 kW
231,50
bis zu 106 kW
363,50
bis zu 141 kW
594,50
bis zu 176 kW
902,50
bis zu 201 kW
1'122.50

Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos berechnet?

Die Motorfahrzeugsteuer für E-Autos wird im Kanton Genf auf Basis der Motorleistung in kW berechnet. Die Angabe ist im Feld 76 in deinem Fahrzeugausweis. Im Jahr der Inverkehrsetzung und den zwei Folgejahren sind E-Autos noch komplett von der Verkehrssteuer befreit. Danach erhalten sie einen Rabatt von 50 % auf die Steuer.

Ansonsten gilt dieselbe Berechnung wie bei Verbrennern. Bis 31 kW verrechnet der Kanton eine Pauschale von CHF 165, anschliessend steigt die Abgabe je 5 kW an.

Die Tarife sind wie folgt:

31 kW bis 76 kW: CHF 5.50 je 5 kW
76 kW bis 106 kW: CHF 22 je 5 kW
106 kW bis 141 kW: CHF 33 je 5 kW
über 141 kW: CHF 44 je 5 kW

Bei einem Motor mit 80 kW Leistung beträgt die Grundgebühr demnach jährlich CHF 126.75, bei 100 kW sind es bereits CHF 170.75.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro

Maximale Motorleistung: 220 kW

Grundbetrag: CHF 1’298.50

Verkehrssteuer: CHF 1’298.50 × 50 % = CHF 649.25 pro Jahr

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