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Verkehrssteuern im Kanton Uri – das musst du wissen

11. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Uri – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Die Verkehrssteuern können in der Schweiz die Kantone selbst festlegen. Und das bedeutet, dass es hierzulande 26 unterschiedliche Regelungen gibt. Bei diesem Wirrwarr ist der Überblick schnell verloren. Aber keine Sorge, hier findest du alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Uri.

Die eine Regel, die in allen Kantonen gleich ist, lautet: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, musst du als Halter oder Halterin die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn du das Auto abmeldest oder das Nummernschild vorübergehend deponierst.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Uri berechnet?

Die Verkehrssteuern im Kanton Uri werden anhand des Gesamtgewichts berechnet und betragen für alle Fahrzeuge mindestens CHF 50 pro Jahr. Das Gesamtgewicht deines Autos findest du im Feld 37 in deinem Fahrzeugausweis.

Je nachdem, wie schwer dein Auto ist, kommt ein unterschiedlicher Preis je 10 kg zum Tragen:

  • bis 1’500 kg CHF 1.80 je 10 kg
  • 1’501 kg bis 2’000 kg CHF 2.00 je 10 kg
  • ab 2’001 kg CHF 2.20 je 10 kg

Das bedeutet, für ein Auto mit einem Gesamtgewicht von bis zu 1’500 kg kannst du CHF 1.80 je 10 kg nehmen – die jährliche Verkehrsabgabe beträgt also CHF 270. Wiegt dein Auto aber beispielsweise 1501 kg musst du mit CHF 2.00 pro 10 kg für das gesamte Gewicht rechnen. Die Verkehrssteuer für dieses Auto ist entsprechend CHF 302.

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?

Der Kanton Uri kennt keine Vergünstigungen für Verbrenner mit tiefen Emissionen oder Hybrid-Autos. Es ist einzig das Gesamtgewicht ausschlaggebend.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Gesamtgewicht: 1’990 kg

Verkehrssteuer: 199 x CHF 2.00 = CHF 398 pro Jahr

Übersicht Motorfahrzeugsteuer nach Gewicht für Verbrenner im Kanton Uri
Gesamtgewicht in kg
Jährliche Mtorfahrzeugsteuer in CHF
1'200
216
1'500
300
2'000
440
2'500
550
3'000
660
3'500
770

Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos berechnet?

Die Grundlage für die Berechnung der Verkehrssteuern für Elektroautos ist im Kanton Uri das Gesamtgewicht – wie bei Verbrennern auch. Allerdings erhalten Halter:innen von E-Autos eine Vergünstigung von einem Drittel auf ihre Verkehrsabgaben.

Die Preise je Gewicht für den Grundbetrag betragen:

  • bis 1’500 kg CHF 1.80 je 10 kg
  • 1’501 kg bis 2’000 kg CHF 2.00 je 10 kg
  • ab 2’001 kg CHF 2.20 je 10 kg

Wenn dein Auto ein Gesamtgewicht von bis zu 1’500 kg hat, darfst du den tiefsten Tarif von CHF 1.80 je 10 kg verwenden. Wiegt dein Auto aber zum Beispiel 2’250 kg, musst du CHF 2.20 pro 10 kg für das gesamte Gewicht rechnen.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro

Gesamtgewicht: 2’720 kg

Grundbetrag: 272 × CHF 2.20 = CHF 599

Verkehrssteuer: CHF 599 × 0.66667 = CHF 399.35 pro Jahr

Übersicht Motorfahrzeugsteuer nach Gewicht für Elektroautos im Kanton Uri
Gesamtgewicht in kg
Jährliche Mtorfahrzeugsteuer in CHF
1'200
144
1'500
200
2'000
293
2'500
367
3'000
440
3'500
513

Möchtest du genau wissen, wie hoch deine Verkehrssteuer im Kanton Uri ist? Auf dieser Seite des Kantons findest du eine Excel-Datei des Amts für Strassen- und Schiffsverkehr zum Download, mit der du die Abgaben für dein Auto ganz einfach berechnen kannst.

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