Jeder Kanton in der Schweiz hat seine eigenen Regeln und Bestimmungen bezüglich der Verkehrssteuer. Wir haben für dich alles Wichtige zusammengefasst, was du über die Verkehrsabgabe im Kanton Aargau wissen musst.
In der Schweiz unterscheiden sich die Verkehrsabgaben in jedem Kanton. Dabei gibt es nicht nur Unterschiede bei der Bemessungsgrundlage, sondern auch bei der Höhe der Abgabe sowie den möglichen Vergünstigungen.
Wie in allen Kantonen muss die Verkehrssteuer auch im Kanton Aargau ab dem Tag bezahlt werden, an dem die Zulassung für das Fahrzeug erfolgt ist. Diese Pflicht endet mit dem Tag, an dem das Auto abgemeldet wird. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. Während dieser Zeit fallen keine Abgaben an.
Die Steuereinnahmen fliessen in die kantonale Strassenrechnung und werden in erster Linie für die Finanzierung und den Unterhalt der Kantonsstrassen verwendet.
Wie wird die Verkehrssteuer im Kanton Aargau berechnet?
Der Kanton Aargau nutzt als Grundlage für die Berechnung der Verkehrssteuer die sogenannten Steuer-PS. Diese werden auf Basis des Hubraums gemäss Feld 37 im Fahrzeugausweis berechnet. Bis 5 Steuer-PS kostet die Verkehrsgebühr CHF 180 pro Jahr. Danach steigen die Abgaben um CHF 24 für jedes zusätzliche Steuer-PS.
Die Steuer-PS kannst du ganz leicht mit dieser Formel berechnen:
Steuer-PS = (Hubraum in cm³/1’000) * 5.093
Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:
Hubraum: 1’968 cm³
Motorfahrzeugsteuer: 1’986/1’000 × 5.093 = 10 Steuer-PS
Verkehrssteuer = CHF 397 pro Jahr

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?
Zurzeit gibt es im Kanton Aargau keine Vergünstigungen auf die Verkehrssteuer, wenn du ein energieeffizientes Fahrzeug oder ein Hybrid-Auto fährst. Bei allen Autos mit einem Verbrennungsmotor kommt dieselbe Berechnung zur Anwendung.
Verkehrssteuer im Kanton Aargau – Berechnung für Elektroautos
Die Berechnung der Strassensteuer eines Elektroautos unterscheidet sich von der eines Verbrenners. Da der Motor bei einem Elektroauto keinen Hubraum hat, wird als Berechnungsgrundlage die Motorleistung in Kilowatt (kW) verwendet. Konkret ist die 30-Minutenleistung des Systems gemäss den Herstellerangaben massgebend.
Um die Steuer-PS für dein Elektroauto zu bestimmen, musst du nur die Motorleistung in kW durch 10 teilen. Genau wie bei den Verbrennern beträgt der Tarif bis 5 Steuer-PS pauschal CHF 180. Anschliessend kommen für jedes Steuer-PS CHF 24 hinzu. Durch die leistungsstarken Motoren in vielen E-Autos führt diese Berechnung tendenziell zu einer höheren Verkehrssteuer im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsmotor. Aktuell gibt es zudem noch keine Vergünstigungen für Elektroautos.
Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 45 quattro:
Maximale Motorenleistung: 210 kW
210 kW / 10 = 21 Steuer-PS
Verkehrssteuer = CHF 564.- pro Jahr

Änderung bei der Verkehrssteuer-Berechnung im Kanton Aargau per 1.1.2026
Das Aargauer Kantonsparlament hat eine Anpassung der Berechnungsgrundlage für die Verkehrssteuer per 1.1.2026 beschlossen. Neu wird für alle Fahrzeuge dieselbe Berechnungsformel angewendet. Bei Personenwagen bis 3.5 Tonnen ist künftig das Gesamtgewicht gemäss Feld 33 im Fahrzeugausweis sowie die Leistung gemäss Feld 76 ausschlaggebend.
Folgende Tarife gelten:
Gesamtgewicht: CHF 90.– bis zu einem Gesamtgewicht von 1’400 kg, anschliessend 8.5 Rappen pro zusätzlichem kg.
Leistung: CHF 90 bis zu einer Normleistung von 60 kW, anschliessend CHF 1 für jedes zusätzliche kW.
Die finale Verkehrssteuer entspricht der Summe dieser beiden Tarife.
Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:
Gesamtgewicht: 2’088 kg
Leistung: 110 kW
Motorfahrzeugsteuer: CHF 90 + 688 × CHF 0.085 + CHF 90 + 50 × CHF 1 = CHF 288.–
Verkehrssteuer = CHF 288.– pro Jahr
Reduktion der Verkehrssteuern für Elektroautos und Plug-in-Hybride
Zudem profitieren Besitzer:innen von E-Autos und Plug-in-Hybriden von Vergünstigungen. Halter:innen von Hybrid-Autos können 10 % des Gesamtgewichts und 15 % der Leistung für die Berechnung der Verkehrssteuern abziehen.
Für Elektroautos sind die Reduktionsfaktoren mit 20 % beim Gewicht und 30 % bei der Leistung doppelt so hoch wie für Plug-in-Hybride. Das heisst konkret: Bei einem Elektroauto mit 2’000 kg Gewicht und 200 kW Leistung fliessen lediglich ein Gewicht von 1’600 kg und eine Leistung von 140 kW in die Berechnung ein.
Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 45 quattro:
Gesamtgewicht: 2’750 kg, abzüglich Reduktionsfaktor von 20 % = 1’788 kg
Leistung: 210 kW, abzüglich Reduktionsfaktor von 30 % = 147 kW
Motorfahrzeugsteuer: CHF 90 + 388 × CHF 0.085 + CHF 90 + 87 × CHF 1 = CHF 300.–
Der Kanton Aargau hat ein Excel-File mit dem Rechner mit den ab 1.1.2026 geltenden Tarifen erstellt. Du möchtest deine künftigen Verkehrssteuern schon heute berechnen? Hier kannst du die Datei herunterladen.
Mit dem Rechner des Aargauer Strassenverkehrsamts kannst du die genaue Verkehrssteuer für dein Auto berechnen.
