Die gebremste Anhängelast bezeichnet das maximale Gesamtgewicht eines Anhängers mit eigener Bremsanlage, welche von einem Fahrzeug gezogen werden darf – wohingegen die ungebremste Anhängelast für Anhänger ohne Bremsanlage steht. Einige Fahrzeuginteressenten suchen nach einem Fahrzeug mit ausreichend hoher Anhängelast, welches beispielsweise als Zugfahrzeug für Wohnwagen und Pferdeanhänger verwendet werden kann.
Wo lässt sich die gebremste Anhängelast ablesen?
Vielfach werden gebremste und ungebremste Anhängelast in den Verkaufsprospekten der Fahrzeuge oder auf den Webseiten der Fahrzeughersteller angegeben. Massgeblich für die gebremste Anhängelast ist jedoch stets der Eintrag im Fahrzeugausweis unter Feld „31 Anhängelast“. Ist in diesem Feld keine Anhängelast eingetragen, darf mit dem Fahrzeug kein Anhänger gezogen werden. Im Höchstfall beträgt die gebremste Anhängelast für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t jedoch 3,5 t. Für diesen Maximalwert sind jedoch nur wenige Fahrzeuge zugelassen. Für ungebremste Hänger beträgt der Maximalwert 750 kg. Auch dieses Gewicht gilt immer unter Vorbehalt abweichender Angaben im Fahrzeugausweis. Teilweise kann das Gesamtgewicht von Fahrzeug + Anhänger zusätzlich beschränkt sein. Entsprechende Angaben finden sich unter der Rubrik 35 im Fahrzeugausweis. Bevor ein Fahrzeug gekauft wird, sollte weiterhin die maximale Stützlast beachtet werden. Diese ist im Feld 14 des Fahrzeugausweises vermerkt. Ausserdem darf die maximale Stützlast der Anhängerkupplung nicht überschritten werden.
Warum darf die Anhängelast nicht überschritten werden?
Beim Überschreiten der Anhängelast drohen Bussgelder und weitere Strafmassnahmen. Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung aufgrund überschrittener Anhängelasten teilweise oder ganz verweigern. Zu schwere Anhänger beeinflussen das Fahrverhalten des Zugfahrzeugs negativ und erhöhen das Unfallrisiko. Zudem werden Motor, Getriebe und Bremsen durch schwere Anhänger sehr stark belastet.