Verkehrssteuern im Kanton Zug – das musst du wissen

12. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Zug – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Bei den Verkehrssteuern haben die Kantone das Sagen – entsprechend macht es auch jeder Kanton ein bisschen anders. Damit du für dein Auto den Überblick behalten kannst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Zug.

Etwas haben alle Kantone bei den Verkehrsabgaben gleich geregelt: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, muss der oder die Halter:in bezahlen. Die Pflicht endet erst mit der Abmeldung des Autos oder mit der vorübergehenden Deponierung des Nummernschilds.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es hingegen grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Zug berechnet?

Für alle Autos mit Verbrennungsmotor ist der Hubraum das ausschlaggebende Kriterium für die Verkehrssteuern. Die entsprechende Angabe für dein Auto findest du im Feld 37 in deinem Fahrzeugausweis.

Der Grundbetrag für Personenwagen beläuft sich auf CHF 100, für jeden weiteren Kubikzentimeter kommen CHF 0.115 dazu. Das heisst, 100 cm3 mehr Hubraum kosten pro Jahr CHF 11.50 mehr an Verkehrssteuern.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Hubraum: 1’968 cm³

Verkehrssteuer: CHF 100 + 1’968 × CHF 0.115 = CHF 326 pro Jahr

Übersicht der Verkehrssteuern für Verbrenner im Kanton Zug
Hubraum in cm3
Jährliche Verkehrssteuer in CHF
500
158
686
179
1'000
215
1'500
273
2'000
330
2'500
388
3'000
445
3'500
503
4'000
560
4'500
618
5'000
675
5'500
733
6'000
790
6'500
848
7'000
905
7'500
963
8'000
1'020
8'500
1'078

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?

Autos mit besonders tiefen Emissionen und solche mit Hybrid-Antrieb werden bei der Verkehrssteuer im Kanton Zug nicht speziell begünstigt.

Wie funktioniert die Berechnung der Verkehrssteuern für Elektroautos?

Da elektrische Motoren keinen Hubraum haben, braucht es für E-Autos eine andere Berechnung für die Verkehrsabgaben. Deshalb nutzt der Kanton Zug hier das Gesamtgewicht des Autos. Dieses findest du im Feld 33 in deinem Fahrzeugausweis.

Bis 1’000 kg Gesamtgewicht beträgt die Verkehrssteuer pauschal CHF 200. Danach steigt die Abgabe an. Die Tarife sind wie folgt:

  • zwischen 1’001 kg und 2’500 kg CHF 20 je 100 kg
  • zwischen 2’501 kg und 15’000 kg CHF 10 je 100 kg
  • ab 15’001 kg CHF 8 je 100 kg

Die Berechnung erfolgt auf das Kilo genau und wird jeweils auf den nächsten Franken gerundet. Dieser Betrag wird für E-Autos schlussendlich um 50 % reduziert.

Die genaue Berechnung der Verkehrssteuern für dein Auto kannst du mit dem Rechner des Kantonalen Strassenverkehrsamts vornehmen.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro

Gesamtgewicht: 2’720 kg

Grundabgabe: CHF 200 + 15 × CHF 20 + CHF 22 = CHF 522

Verkehrssteuer: CHF 522 × 50 % = CHF 261 pro Jahr

Übersicht der Verkehrssteuer für Elektroautos nach Gewicht im Kanton Zug
Gesamtgewicht in kg
Jährliche Verkehrssteuer in CHF
1'000
100
1'200
120
1'500
150
2'000
200
2'500
250
3'000
275
3'500
300

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