Bei der Verkehrssteuer hat jeder Kanton seine eigenen Bestimmungen. Damit du in diesem Dschungel den Überblick nicht verlierst, findest du hier alle Informationen rund um die Strassenverkehrssteuer im Kanton St.Gallen.
In Sachen Verkehrsabgaben ist etwas in allen Kantonen gleich: Der oder die Halter:in muss die Verkehrsabgabe für das Auto ab dem Tag der Zulassung bezahlen. Die Pflicht gilt bis zur Abmeldung oder bis das Nummernschild vorübergehend deponiert wird.
Ansonsten hat jeder Kanton ganz eigene Regeln zu den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben und den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos.
Der Kanton St.Gallen verwendet die Abgaben für den Strassenbau und -unterhalt sowie für die Kontrolle des Strassenverkehrs.
Wie wird die Strassenverkehrssteuer im Kanton St.Gallen berechnet?
Im Kanton St.Gallen ist die Berechnung der Strassenverkehrssteuer unkompliziert. Die Abgabe hängt vom Gesamtgewicht des Autos ab. Für Personenwagen mit einem Gewicht bis 3’500 kg gilt ein linearer Satz von CHF 0.26/kg
Das Gesamtgewicht deines Autos kannst du im Feld 33 in deinem Fahrzeugausweis nachschauen.
Gibt es Vergünstigungen für emissionsarme Fahrzeuge und Hybrid-Autos?
Emissionsarme Fahrzeuge sind im Kanton St.Gallen im Jahr der Inverkehrsetzung und den drei folgenden Jahren von den Verkehrssteuern befreit. Der Rabatt gilt für Autos der Effizienzklasse A mit einem CO2-Ausstoss von maximal 95 g/km (nach NEFZ) oder 118 g/km (nach WLTP).
Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:
Gesamtgewicht: 1’990 kg
CO2-Emissionen (WLTP): 118 g/km = Energieklasse B → keine Vergünstigung
Verkehrssteuer = CHF 517 pro Jahr

Wie werden die Strassenverkehrssteuern für Elektroautos berechnet?
Bei reinen Elektroautos ist im Kanton St.Gallen ebenfalls das Gesamtgewicht die Grundlage für die Berechnung der Verkehrsabgaben. Der Grundtarif beträgt wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor CHF 0.26/kg.
Für Elektroautos gibt der Ostschweizer Kanton allerdings weitgehende Vergünstigungen. Im Jahr der Inverkehrsetzung und den drei Folgejahren sind sie komplett von der Strassenverkehrssteuer befreit. Nach Ablauf dieser Frist beträgt der Rabatt noch 50 %, und das ohne Ablaufdatum.
Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 45 quattro (ab dem 5. Jahr nach Inverkehrsetzung):
Gesamtgewicht: 2’750 kg
Verkehrssteuer = CHF 357.50 pro Jahr

Wie hoch deine Strassenverkehrssteuer im Kanton St.Gallen genau ist, kannst du mit diesem Rechner herausfinden.
Neue Berechnung der Strassenverkehrssteuer im Kanton St.Gallen
Ab dem 1.1.2026 spielt für die Höhe der Strassenverkehrssteuern neben dem Gesamtgewicht (Feld 33 im Fahrzeugausweis) auch die Leistung (Feld 76 im Fahrzeugausweis) eine Rolle. Die Tarife werden wie folgt ausgestaltet sein:
- Gesamtgewicht: CHF 182 pro 1’000 kg
- Leistung: CHF 1.27 pro kW
Darüber hinaus fällt die Steuerbefreiung für E-Autos weg, die bis anhin für das Jahr der Inverkehrsetzung und 3 Folgejahre galt.
Emissionsarme Fahrzeuge werden aber weiterhin über eine Reduktion der Verkehrsabgaben gefördert. Zu diesem Zweck führt der Kanton neu ein Bonus-Malus-System ein. Konkret gelten folgende Rabatte, respektive Aufschläge:
- 50 % Rabatt im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 3 darauffolgenden Jahren für Autos, die der besten Energieeffizienz-Kategorie angehören (Kategorie A)
- 25 % Rabatt im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den 3 darauffolgenden Jahren für Autos, die der zweitbesten Energieeffizienz-Kategorie angehören (Kategorie B)
- 12.5 % Aufschlag für Autos, die der zweitschlechtesten Energieeffizienz-Kategorie angehören (Kategorie F)
- 25 % Aufschlag für Autos, die der schlechtesten Energieeffizienz-Kategorie angehören (Kategorie G) und solche, die über keine Energieetikette verfügen.
