Die Verkehrssteuern sind in jedem Kanton unterschiedlich geregelt. Damit du dich nicht selbst durch das Dickicht an Bestimmungen kämpfen musst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Schaffhausen.
Etwas gilt überall: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, wird die Verkehrssteuer fällig. Die Pflicht endet erst dann, wenn du das Auto abmeldest oder das Nummernschild vorübergehend deponierst. Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos, gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.
Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Schaffhausen berechnet?
Für alle Personenwagen bis zu einem Gewicht von 3’500 kg, die einen Verbrennungsmotor haben, ist der Hubraum massgebend für die Berechnung. Diese Angabe findest du im Feld 37 in deinem Fahrzeugausweis.
Bis und mit 800 cm3 Hubraum zieht der Kanton eine Jahrespauschale von CHF 120 ein. Anschliessend steigt der Steuerbetrag pro angebrochene 100 cm3 um CHF 12 an. Für ein Auto zwischen 1’001 cm3 und 1’100 cm3 Hubraum kostet die Motorfahrzeugsteuer beispielsweise CHF 156 pro Jahr.
Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?
Der Kanton Schaffhausen kennt keine Vergünstigungen für Hybrid-Autos oder andere emissionsarme Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die Verkehrssteuer wird auf Basis des Hubraums berechnet.
Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:
Hubraum: 1’968 cm³
Verkehrssteuer: CHF 120 + 12 × CHF 12 = CHF 264 pro Jahr
Für eine genaue Berechnung der Verkehrssteuern für dein Auto kannst du diese Übersicht des Kantons verwenden.
Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos berechnet?
Bei Elektroautos nutzt der Kanton Schaffhausen die Motorleistung in kW zur Berechnung der Verkehrssteuer. Diese Zahl steht im Feld 76 in deinem Fahrzeugausweis.
Bis 30 kW beträgt der jährliche Pauschalbetrag CHF 120, danach steigt die Abgabe mit jeden 5 kW um CHF 3 an. Ein E-Auto mit einer Motorleistung von 100 kW beispielsweise kostet also jährlich CHF 162 an Verkehrsabgaben.
Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro
Maximale Motorleistung: 220 kW
Verkehrssteuer = CHF 120 + 38 × CHF 3 = CHF 234 pro Jahr
Geplante Änderung bei der Verkehrssteuer-Berechnung
Im April 2023 hat der Schaffhauser Regierungsrat eine Teilrevision des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern an das Kantonsparlament überwiesen. Ziel ist es, die Verkehrssteuern künftig in Einklang mit der Klimastrategie zu bringen und die Attraktivität umweltschonender Fahrzeuge zu erhöhen.
Konkret soll die Berechnung neu auf Grundlage des Leergewichts und des Hubraums erfolgen. Die Zahlen sind im Fahrzeugausweis im Feld 30, respektive im Feld 37 eingetragen. Die finale Abgabe ergibt sich aus der Summe der beiden Steueranteile. Da reine E-Autos keinen Hubraum haben, werden die Halter:innen tendenziell entlastet. Das revidierte Gesetz kann frühestens ab dem 1.1.2025 in Kraft treten.