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Verkehrssteuern im Kanton Luzern – das musst du wissen

20. Februar 2025

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Luzern – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Bei den Verkehrsabgaben backt jeder Kanton seine eigenen Brötchen. Um in diesem Dickicht die Orientierung nicht zu verlieren, findest du hier alles Wichtige rund um die Verkehrssteuer im Kanton Luzern.

Geht es um die Verkehrssteuer, ist in der Schweiz nur etwas überall gleich: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, muss der oder die Haltende die Verkehrsabgabe bezahlen. Die Pflicht endet mit der Abmeldung des Autos oder wenn das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. In Luzern ist die maximale Dauer der Deponierung auf ein Jahr begrenzt, danach wird die Nummer wieder vergeben.

Grosse Unterschiede gibt es dagegen bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos.

65 % der Einnahmen aus der Verkehrssteuer werden für den Strassenbau eingesetzt, die restlichen 35 % nutzt der Kanton für den öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr.

Wie wird die Verkehrssteuer im Kanton Luzern berechnet?

Der Kanton Luzern nutzt seit dem 1.1.2025 das Gesamtgewicht und die Motorleistung für die Berechnung der Verkehrsabgaben. Diese Angaben findest du im Fahrzeugausweis im Feld 33 (Gesamtgewicht) und im Feld 76 (Leistung).

Beim Gesamtgewicht musst du CHF 0.139 pro Kilogramm bezahlen.

Bei der Leistung kommt ein dreistufiger Tarif zum Tragen:

  • Für die ersten 75 kW: CHF 0.810 pro kW
  • zwischen 76 kW und 150 kW: CHF 1.215 pro kW
  • ab 151 kW: CHF 1.620 pro kW

Der resultierende Gesamtbetrag wird jeweils auf ganze Franken gerundet.

Bonus-/Malus System bei den Verkehrssteuern in Luzern

Zudem gilt im Kanton Luzern ein Bonus-Malus-System auf Basis der Energieeffizienz und CO₂-Emissionen des Autos.

Halter:innen energieeffizienter Autos profitieren mit dem System im Jahr der 1. Inverkehrsetzung und den 4 Folgejahren von einem Rabatt von 80 % auf die Verkehrssteuer. Folgende 2 Kriterien müssen dafür erfüllt sein:

  • Das Auto hat zum Zeitpunkt der 1. Inverkehrsetzung die Energieetikette A oder B und
  • der CO₂-Ausstoss in g CO₂/km ist tiefer als die Hälfte des aktuellen CO₂-Zielwerts des Bundes. Massgebend ist die Berechnung nach WLTP-Standard.

Das heisst ganz konkret: Um die Vergünstigung zu erhalten, dürfen Autos, deren 1. Inverkehrsetzung bis zum 31.12.24 erfolgte, maximal 59 g CO₂ pro km ausstossen. Für Fahrzeuge mit der 1. Inverkehrsetzung ab dem 1.1.25 liegt der Grenzwert bei 46.8 g CO₂/km.

Fahrzeuge mit hohen Emissionen werden mit einem Zuschlag von 15 % auf die Verkehrssteuer belegt. Der Malus wird erhoben, wenn eines der folgenden 2 Kriterien erfüllt ist:

  • Das Auto erfüllt maximal die Euro-3-Abgasnorm oder
  • der CO₂-Ausstoss in g CO₂/km (nach WLTP-Standard berechnet) beträgt mindestens das Doppelte des aktuellen Zielwerts gemäss CO₂-Gesetz. Ab dem 01.01.25 betrifft das alle Autos mit CO₂-Emissionen von 187.2 g CO₂/km und mehr.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Gesamtgewicht: 2’088 kg = 2’088 × CHF 0.139 = CHF 290.23

Motorleistung: 110 kW = 75 × CHF 0.81 + 35 × CHF 1.215 = CHF 107.63

Summe aus Beträgen für Gewicht und Leistung: CHF 290.23 + CHF 103.28 = CHF 393.51

Geschuldete Verkehrssteuer (auf ganze Franken gerundet): CHF 394.–

Wie ist die Berechnung der Verkehrssteuer für Elektroautos?

Die Berechnung der Verkehrssteuer für E-Autos ist gleich wie bei Verbrennern. Massgebend sind das Gesamtgewicht gemäss Feld 33 im Fahrzeugausweis und die Leistung gemäss Feld 76.

Beim Gesamtgewicht musst du CHF 0.139 pro Kilogramm bezahlen.

Bei der Leistung kommt ein dreistufiger Tarif zum Tragen:

  • Für die ersten 75 kW: CHF 0.810 pro kW
  • zwischen 76 kW und 150 kW: CHF 1.215 pro kW
  • ab 151 kW: CHF 1.620 pro kW

Da Elektroautos technologiebedingt oft schwerer und leistungsstärker sind als vergleichbare Verbrenner, reduziert der Kanton Luzern die Verkehrssteuern für alle Autos, die mit Elektrizität betrieben werden, um 20 %.

Der resultierende Gesamtbetrag wird jeweils auf ganze Franken gerundet.

Das Bonussystem findet auch bei E-Autos Anwendung. Das heisst, die Rechnung wird für alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der 1. Inverkehrsetzung auf der Energieetikette die Bewertung A oder B erhalten, um weitere 80 % reduziert. Die Regelung gilt im Jahr der 1. Inverkehrsetzung und den 4 Folgejahren.

Das bedeutet im Detail: Wenn du ein Elektroauto hast, das auf der Energieetikette in die Effizienzklassen A oder B eingeteilt wird, musst du 5 Jahre lang nur 16 % der Verkehrssteuern bezahlen.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 45 quattro

Gesamtgewicht: 2’750 kg: 2’750 × CHF 0.139 = CHF 382.25

Motorleistung: 210 kW: 75 × CHF 0.81 + 75 × CHF 1.125 + 60 × CHF 1.620 = CHF 249.08

Summe aus den Beträgen für Gewicht und Leistung: CHF 382.25 + CHF 249.08 = CHF 631.33

Verkehrssteuer (auf ganze Franken gerundet): CHF 631.–

Verkehrssteuer für Elektroauto (inkl. 20 % Rabatt): CHF 505.–

Verkehrssteuer bei Energieetikette A oder B (zusätzlich 80 % Rabatt im Jahr der 1. Inverkehrsetzung und 4 Folgejahren): CHF 101.–

Wo werden Elektroautos im Kanton Luzern zusätzlich finanziell gefördert?

Die Gemeinde Hochdorf fördert den Kauf eines Elektroautos im Rahmen des Förderprogramms Energie Hochdorf 2023 mit einem Beitrag von CHF 500. Beantragen können den Beitrag alle Einwohnenden in Hochdorf.

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?

Für Autos mit Hybrid-Antrieb gibt es keine speziellen Vergünstigungen. Bei ihnen wird die Steuer normal nach Gesamtgewicht und Motorleistung berechnet. Sie können allerdings häufig von Bonussystem für Fahrzeuge mit tiefen CO₂-Emissionen profitieren.

Wie hoch deine Verkehrsabgaben im Kanton Luzern genau sind, kannst du mit diesem Rechner herausfinden.

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