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Verkehrssteuern im Kanton Freiburg – das musst du wissen

9. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Freiburg – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Wenn es um die Fahrzeugsteuer geht, haben die Kantone das Sagen. Entsprechend haben alle ihre eigenen Regeln eingeführt. Da kann man den Überblick ganz schnell verlieren. Damit du nicht ins Schleudern kommst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Freiburg.

Etwas gilt bei der Verkehrssteuer in allen Kantonen: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, musst du sie bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Freiburg berechnet?

Der Kanton Freiburg kennt bei der Fahrzeugsteuer ein Kriterium: die Leistung des Motors in Kilowatt. Bis zu einer Leistung von 25 kW beträgt die Abgabe pauschal CHF 246 pro Jahr. Anschliessend steigt die Steuer schrittweise an:

  • zwischen 26 kW und 150 kW: CHF 65 pro 25 kW
  • zwischen 151 kW und 250 kW: CHF 85 pro 25 kW
  • zwischen 251 kW und 350 kW: CHF 170 pro 50 kW

Ab 351 kW steigt die Steuer nicht mehr an. Das heisst, egal wie hoch die Leistung des Motors ist, die Verkehrssteuer im Kanton Freiburg beträgt maximal CHF 1’421 pro Jahr.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Leistung: 150 PS = ca. 110 kW

Energieklasse: B

Verkehrssteuer: CHF 246 + 4 × CHF 65 = CHF 506 pro Jahr

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?

Der Kanton Freiburg kennt zwei Arten von Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos. Zum einen wird die Steuer für Hybrid-Autos um 15 % reduziert, zudem gibt es für Halter:innen von Autos in der besten Energieklasse A 30 % Rabatt auf die Fahrzeugsteuer.

Die beiden Vergünstigungen gelten jeweils auf den Grundbetrag und sie können kumuliert werden. Mit einem Hybrid-Auto in der Energieklasse A kannst du somit insgesamt 45 % von der Grundsteuer abziehen.

Die genauen Verkehrssteuern für dein Auto erfährst du mit dem Online-Rechner des Kantons.

Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos berechnet?

Bei E-Autos ist im Kanton Freiburg die Leistung des Motors in Kilowatt entscheidend für die Höhe der Fahrzeugsteuer. Bis 25 kW beträgt die Abgabe pauschal CHF 246 pro Jahr. Anschliessend steigt sie schrittweise an:

  • zwischen 26 kW und 150 kW: CHF 65 pro 25 kW
  • zwischen 151 kW und 250 kW: CHF 85 pro 25 kW
  • zwischen 251 kW und 350 kW: CHF 170 pro 50 kW

Ab 351 kW ist die maximale Steuer erreicht. Das heisst, egal wie hoch die Leistung des Elektromotors ist, die Verkehrssteuer im Kanton Freiburg beträgt auch hier maximal CHF 1’421 pro Jahr.

Von diesem Grundbetrag können Halter:innen eines Elektroautos maximal 60 % abziehen. 30 % werden für den Elektroantrieb gewährt, nochmal 30 % dazu gibt es, wenn das Auto in der Energieklasse A ist.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro

Maximale Motorenleistung: 220 kW

Energieklasse B

Grundsteuer: CHF 246 + 5 × CHF 65 + 3 × CHF 85 = CHF 826

Verkehrssteuer = CHF 826 × 70 % = CHF 578.20 pro Jahr

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