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Verkehrssteuern im Kanton Bern – das musst du wissen

9. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Bern – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Wenn es um die Verkehrssteuern in der Schweiz geht, kennt jeder Kanton seine ganz eigenen Regeln. Damit du immer den Überblick hast, findest du hier alle Informationen rund um die Autosteuer im Kanton Bern.

Sobald die Zulassung für das Auto da ist, muss der oder die Halter:in Verkehrssteuern bezahlen. Die Pflicht endet, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. Das gilt in allen Schweizer Kantonen.

Dort hören die Gemeinsamkeiten bei der Autosteuer allerdings schon auf. Überall sonst gelten kantonale Regeln: von den Bemessungsgrundlagen über die Höhe der Abgaben und Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos bis hin zur Verwendung des Geldes.

Der Kanton Bern nutzt die Einnahmen beispielsweise unter anderem für den Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen, die Förderung des umweltgerechten Verkehrs und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Wie wird die Autosteuer im Kanton Bern berechnet?

Massgebend für die Autosteuer im Kanton Bern ist das Gesamtgewicht. Diese Zahl steht im Feld 33 in deinem Fahrzeugausweis.

Die Berechnung ist etwas kompliziert: Für die ersten 1’000 kg werden 24 Rappen je Kilogramm verrechnet. Für jede weitere Tonne ist der Satz um 14 % tiefer als bei der vorangegangenen. Einfach gesagt, heisst das: Die ersten 1’000 kg kosten CHF 240, die zweiten 1’000 kg kosten CHF 206.40, die dritten 1’000 kg noch CHF 177.50 und so weiter.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Gesamtgewicht: 1’990 kg

0 kg bis 1’000 kg: 0.24 CHF/kg

1’001 kg bis 2’000 kg: 0.2064 CHF/kg

Autosteuer = 1’000 × 0.24 + 990 × 0.2064 = CHF 444.35

Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?

Bei sehr energieeffizienten Fahrzeugen erlässt der Kanton Bern einen Teil der Autosteuer. Wenn dein Auto in einer der beiden höchsten Energieklassen (A oder B) ist, kannst du von diesen Ermässigungen profitieren:

  • Energieklasse A: 40 %
  • Energieklasse B: 20 %

Die Ermässigung gilt für das Jahr der ersten Inverkehrsetzung des Autos und die drei Folgejahre. Autos mit Hybridantrieb werden darüber hinaus nicht speziell begünstigt.

Reduzierter Steuersatz für Elektroautos in Bern

Bei reinen Elektroautos wird die Autosteuer mit einem 50 % tieferen Satz berechnet. Die ersten 1’000 kg kosten also nur 12 Rappen je Kilogramm

Ansonsten ist die Berechnung so, wie bei Autos mit Verbrennungsmotor: Die Kosten je Kilogramm reduzieren sich jeweils um 14 % für jede weitere Tonne. Das heisst: die ersten 1’000 kg kosten CHF 120, die zweiten 1’000 kg CHF 103.20, die dritten 1’000 kg noch CHF 88.75 und so weiter.

Zusätzlich erhalten Halter:innnen von E-Autos im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den nächsten drei Jahren 60 % Rabatt.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro

Gesamtgewicht: 2’720 kg

0 kg bis 1’000 kg: 0.12 CHF/kg

1’001 kg bis 2’000 kg: 0.1032 CHF/kg

2’001 kg bis 3’000 kg: 0.08875 CHF/kg

Autosteuer = 1’000 × 0.24 + 1’000 × 0.1032 + 720 × 0.08875 = CHF 287.10

Inkl. Vergünstigung von 60 %: CHF 114.85

Mit einem E-Auto sparst du bei den Verkehrssteuern also jährlich mehrere hundert Franken gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner.

Möchtest du deine Autosteuern im Kanton Bern genau berechnen? Hier findest du den Rechner des kantonalen Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt.

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