Die Verkehrssteuern sind kantonal geregelt. Das heisst, die Bestimmungen sind in jedem Kanton ein bisschen anders. Damit du den Überblick wahren kannst, findest du hier alle Informationen rund um die Autosteuer im Kanton Basel-Stadt.
Eine Regel ist in allen Kantonen gleich: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, fällt die Zahlung der Autosteuer an. Erst, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird, endet diese Pflicht. In Basel-Stadt kannst du dein Schild maximal zwei Jahre lang deponieren, anschliessend wird die Nummer wieder vergeben.
Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es hingegen grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.
Wie wird die Autosteuer im Kanton Basel-Stadt berechnet?
Der Kanton Basel-Stadt nutzt das Leergewicht gemäss Feld 30 deines Fahrzeugausweises und den CO2-Ausstoss für die Berechnung der Autosteuer. Dafür gelten die folgenden Tarife:
- Leergewicht: CHF 1.25 je 10 kg
- CO2-Ausstoss: CHF 1.60 je g/CO2
Die beiden Werte musst du am Ende zusammenzählen, um die finale Verkehrssteuer für dein Fahrzeug zu erhalten. Hast du ein Hybrid-Auto oder einen effizienten Verbrenner, profitierst du über den geringeren CO2-Ausstoss also auch von einer tieferen Autosteuer im Kanton Basel-Stadt.
Kannst du den CO2-Wert für dein Auto nicht angeben, wird das Leergewicht mit 2.5 multipliziert. Das kann in erster Linie bei älteren Fahrzeugen der Fall sein.
Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:
Leergewicht: 1’678 kg
CO2-Emissionen (WLTP): 118 g/km
Verkehrssteuer: 167 × CHF 1.25 + 118 × CHF 1.60 = CHF 397.55 pro Jahr
Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos im Kanton Basel-Stadt berechnet?
Bei Verkehrssteuern für E-Autos ist im Kanton Basel-Stadt nur das Leergewicht für die Autosteuer massgebend. Die Angabe findest du in deinem Fahrzeugausweis im Feld 30. Der Tarif beträgt, wie bei Verbrennern, CHF 1.25 pro 10 kg Gewicht. Da ein E-Auto kein CO2 während der Fahrt ausstösst, fällt der CO2-Tarif komplett weg.
Gut zu wissen: Der Kanton Basel-Stadt gewährte für Elektroautos lange einen Rabatt von 50 % auf die Autosteuer. Diese Vergünstigung galt allerdings nur, solange der Anteil E-Autos im Kanton unter 5 % lag. 2024 überstieg der Anteil E-Autos diese Marke erstmals, entsprechend können Halter:innen im Jahr 2025 nicht mehr von dem Rabatt profitieren.
Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 45 quattro
Leergewicht: 2’235 kg
Verkehrssteuer: 223 × CHF 1.25 = CHF 278.75 pro Jahr
Die genauen Autosteuern für dein Fahrzeug in Basel-Stadt kannst du jederzeit mit dem Rechner des Kantons ermitteln.

