keine Ergebnisse gefunden

Verkehrssteuern im Kanton Basel-Stadt – das musst du wissen

7. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Basel-Stadt – das musst du wissen

Picture of Jan Krumnacker

Jan Krumnacker

Diesen Artikel teilen
Facebook
Twitter

Die Verkehrssteuern sind kantonal geregelt. Das heisst, die Bestimmungen sind in jedem Kanton ein bisschen anders. Damit du den Überblick wahren kannst, findest du hier alle Informationen rund um die Autosteuer im Kanton Basel-Stadt.

Eine Regel ist in allen Kantonen gleich: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, fällt die Zahlung der Autosteuer an. Erst, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird, endet diese Pflicht. In Basel-Stadt kannst du dein Schild maximal zwei Jahre lang deponieren, anschliessend wird die Nummer wieder vergeben.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es hingegen grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie wird die Autosteuer im Kanton Basel-Stadt berechnet?

Der Kanton Basel-Stadt nutzt das Leergewicht gemäss Feld 30 deines Fahrzeugausweises und den CO2-Ausstoss für die Berechnung der Autosteuer. Dafür gelten die folgenden Tarife:

  • Leergewicht: CHF 1.25 je 10 kg
  • CO2-Ausstoss: CHF 1.60 je g/CO2

Die beiden Werte musst du am Ende zusammenzählen, um die finale Verkehrssteuer für dein Fahrzeug zu erhalten. Hast du ein Hybrid-Auto oder einen effizienten Verbrenner, profitierst du über den geringeren CO2-Ausstoss also auch von einer tieferen Autosteuer im Kanton Basel-Stadt.
Kannst du den CO2-Wert für dein Auto nicht angeben, wird das Leergewicht mit 2.5 multipliziert. Das kann in erster Linie bei älteren Fahrzeugen der Fall sein.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Leergewicht: 1’678 kg

CO2-Emissionen (WLTP): 118 g/km

Verkehrssteuer: 167 × CHF 1.25 + 118 × CHF 1.60 = CHF 397.55 pro Jahr

Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos im Kanton Basel-Stadt berechnet?

Bei Verkehrssteuern für E-Autos ist im Kanton Basel-Stadt nur das Leergewicht für die Autosteuer massgebend. Die Angabe findest du in deinem Fahrzeugausweis im Feld 30. Der Tarif beträgt, wie bei Verbrennern, CHF 1.25 pro 10 kg Gewicht.

Zudem gewährt der Kanton bei Elektroautos derzeit einen Rabatt von 50 % auf die Autosteuer. Dadurch ist die Belastung für E-Autos trotz des tendenziell höheren Gewichts tiefer als für Verbrenner.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro

Leergewicht: 2’210 kg

Verkehrssteuer: 221 × CHF 1.25 = CHF 276.25 pro Jahr

Inklusive 50 % Rabatt für E-Autos = CHF 138.10 pro Jahr

Die genauen Autosteuern für dein Fahrzeug in Basel-Stadt kannst du jederzeit mit dem Rechner des Kantons ermitteln.

Alle Infos zu unseren Produkten und Services sowie Tipps rund ums Auto.

Picture of Jan Krumnacker

Jan Krumnacker

Diesen Artikel teilen
Facebook
Email
Telegram
WhatsApp

Inhalt dieses Artikels

Verwandte Artikel

Inhaltsverzeichnis