Beim Verkauf eines Autos geht es meist um grössere Geldbeträge. Mit diesem Ratgeber helfen wir dir, beim Autoverkauf von der Vorbereitung bis zum Vertragsabschluss alle wichtigen Punkte zu beachten.
Als Erstes solltest du dir natürlich überlegen, welchen Preis du für dein Auto noch verlangen kannst. Einen guten Anhaltspunkt liefert dabei die Suche auf AutoScout24 nach identischen Modellen mit ähnlicher Motorisierung, Ausstattung und Laufleistung. Nutze dafür die erweiterte Suchmaske.
Vorbereiten
Inserieren
Probefahren
Plane genügend Zeit ein für Besichtigung und Probefahrt (30 Minuten bis eine Stunde). Vermeide wenn möglich die Stosszeiten. Überlege dir bereits eine geeignete Strecke (innerorts und Autobahn).
Setz dich nach Absprache auch mit ins Auto, dann kannst du Geräusche des Wagens gleich kommentieren (aber sei zurückhaltend). Ausserdem kann so ein angeblicher Kaufinteressent mit dem Auto nicht einfach verschwinden.
Überlegen
Ist dein Inserat online, heisst es warten auf potenzielle Käufer. Überleg dir schon mal, welche Argumente (zeitloses Design, nur Autobahnkilometer,…) speziell für dein Auto sprechen.
Leg alle wichtigen Unterlagen bereit, die den potenziellen Käufer interessieren könnten: Fahrzeugausweis, Serviceheft, Protokoll der letzten MFK, Abgasdokument, Bedienungshandbücher. Ebenfalls hilfreich sind Belege über Zusatzausstattungen, Tuning sowie Wartungsarbeiten und Reparaturen.
Überleg dir für die Preisverhandlung, wie weit du den Preis heruntersetzen willst und kannst. Ein gewiefter Käufer wird den Spielraum geschickt ausloten.
Die Formalitäten beim Autoverkauf
Kaufvertrag:
Trag alle notwendigen Angaben in den Kaufvertrag ein: Name und Adresse, ID-Nummer. Lass dir ggf. alle ausgehändigten Dokumente und Schlüssel quittieren.
Apropos Vertrag: Bist du nicht der Erstbesitzer des Fahrzeugs oder hast du nicht die Gewissheit, mache keine Aussage bezüglich der Unfallfreiheit des Autos. Wenn du in einem Kaufvertag die Zusicherung «unfallfrei» ankreuzt, übernimmst du damit auch die Verantwortung für Unfallschäden der Vorbesitzenden und hast ggf. die entsprechenden Konsequenzen zu tragen.
Haftung:
Du solltest die Gewähr für Sachmängel ausschliessen (Ausnahmefall: Quality1). Damit wird keine eigentliche Garantie gewährt; die Offenbarungspflicht von früheren Unfallschäden und die Haftung für verschwiegene Mängel und zugesicherte Eigenschaften gelten aber trotzdem.
Bezahlung:
Am sichersten für dich ist es, den Kaufpreis bei der Fahrzeugübergabe bar zu kassieren – unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsmassnahmen.
Übergabe:
Übergib dem Käufer Auto und Fahrzeugausweis erst nach Bezahlung des vollen Kaufpreises.
Der Käufer darf das Auto selbstverständlich nur mit für dieses Fahrzeug eingelösten Nummern nach Hause fahren. Einigt euch über das Vorgehen für die Übergabe (Annullierung des Fahrzeugausweises, Nummernschilder, Fahrzeug-Überführung).
Beachte dabei folgende Punkte:
- Fahrzeugausweise können nur beim Strassenverkehrsamt der jeweiligen Zulassung annulliert werden. Üblicherweise besorgt dies der bisherige Fahrzeughalter; es kann jedoch auch durch den Käufer oder auf postalischen Weg geschehen.
- Fahrzeuge mit annullierten Fahrzeugausweis dürfen nur noch am selben Tag (bis Mitternacht) auf den Strassen bewegt werden.
- Die zugehörigen Nummernschilder können nach Annullierung des Fahrzeugausweises zwei Wochen lang behalten werden.
