Importarten, Zollkosten und Differenzen bei Ausstattung und Garantieleistungen. Wer ein direktimportiertes oder parallelimportiertes Auto kaufen will, sollte sich ĂŒber Chancen, Risiken und einige Begriffe im Klaren sein.
Die unterschiedlichen Importarten
GrundsĂ€tzlich kann ein Auto auf drei Arten in die Schweiz importiert werden. Eine Möglichkeit: Das Auto wird via Schweizer Generalimporteur ins Land gebracht und gilt fortan als offiziell importiertes âSchweizer Fahrzeugâ. Die Alternativen sind entweder der Import auf eigene Faust als Privatperson oder ĂŒber einen gewerbsmĂ€ssigen Importeur/HĂ€ndler, welcher kein offizieller Marken-Importeur ist.
Wenn du dein Fahrzeug aber im Ausland einkaufst und via Direktimport oder Parallelimport in die Schweiz einfĂŒhrst, entstehen fĂŒr dich zusĂ€tzliche Zollkosten: Die Automobilsteuer (4 % des Fahrzeugwerts), die schweizerische Mehrwertsteuer (8 % des Fahrzeugwerts inkl. Automobilsteuer/Zollkosten), eine Abgabe nach Gewicht (12-15 Franken pro 100 Kilo brutto) und bei Neuwagen allenfalls eine CO2-Steuer (Ausstoss von mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer). Eine Abgabe nach Gewicht fĂ€llt allerdings nur an, wenn das Formular EUR.1 â ein international genormtes Ursprungszeugnis, bzw. eine Warenverkehrsbescheinigung â fehlt. Wo und in welchen LĂ€ndern ein solches Zeugnis beglaubigt werden kann, zeigt diese Liste der Eidgenössischen Zollverwaltung. Weitere Infos bietet auch das Merkblatt âMit Fahrzeugen durch den Schweizer Zollâ (PDF-Download) der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Zu den Zollkosten kommen â vor allem bei Importen aus Ăbersee â noch Transport- bzw. Verschiffungskosten. Diese betragen etwa fĂŒr ein Auto aus den USA rund 3â000 bis 5â000 Franken. Die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer kann bei Vorlage der entsprechenden AusfĂŒhrbescheinigung vom Exporteur zurĂŒckgefordert werden (in den USA praktisch nicht möglich).
GewÀhrleistungspflicht
Wichtig: GewĂ€hrleistung und Garantie sind nicht das Gleiche. Die GewĂ€hrleistung ist gesetzlich geregelt und fĂŒr FahrzeughĂ€ndler bindend, die Garantie ist auf freiwilliger Basis und bei Neuwagen vom Hersteller abhĂ€ngig.
GewĂ€hrleistung: Die GewĂ€hrleistung ist die Pflicht des VerkĂ€ufers dafĂŒr zu sorgen, dass der KĂ€ufer keine mangelhaften Produkte erhĂ€lt.
Sofern Schweizerisches Recht zur Anwendung kommt, d.h. bei einem Kauf des Fahrzeuges bei einem Schweizer Importeur in der Schweiz, nicht aber bei einem Kauf im Ausland mit anschliessendem eigenhĂ€ndigen Import, gelangen die Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 197 â 210 OR) zur Anwendung. Die GewĂ€hrspflicht kann mittels Vereinbarung aufgehoben oder beschrĂ€nkt werden. Eine solche Vereinbarung ist aber ungĂŒltig, wenn der VerkĂ€ufer dem KĂ€ufer die MĂ€ngel arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR).Der VerkĂ€ufer haftet nach Ablieferung der verkauften Ware wĂ€hrend 24 Monaten gegenĂŒber dem KĂ€ufer fĂŒr gemachte Zusicherungen und die MĂ€ngelfreiheit.
Garantie: Eine bestimmte Leistung wird sichergestellt, unabhÀngig davon, ob diese Leistung geschuldet ist oder nicht. Die Garantie ist gesetzlich nicht geregelt. Dauer und Umfang der Garantie können variieren. Hier hat der Kunde eine freiwillige Zusage des VerkÀufers oder Herstellers, innerhalb einer abgemachten Frist oder bis zu einer gewissen Anzahl gefahrener Kilometer eine besondere Leistung (meistens durch ganze oder teilweise kostenlose Reparaturen) zu vollbringen.
RĂŒckforderung bezahlter Mehrwertsteuer
Die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer kann bei Vorlage der entsprechenden Ausfuhrbescheinigung vom Exporteur zurĂŒckgefordert werden (in der nur USA bedingt möglich).
Wiederverkaufswerte
Auch der Wiederverkauf sollte bei der Kaufentscheidung bedacht werden. Importierte Fahrzeuge mit Typenschein X, bzw. dem Zusatz X im Fahrzeugausweis, wurden nicht durch den Generalimporteur eingefĂŒhrt. Die Wertentwicklung lĂ€sst sich nicht verallgemeinern â mögliche GrĂŒnde fĂŒr Differenzen bei Preisen können die Ausstattung oder die Garantieleistungen sein.
Der Kauf von offiziell importierten Fahrzeugen
Transport- und Zoll-Kosten sowie die CO2-Steuer sind bei einem offiziell importierten Auto bereits im Endpreis inbegriffen. Zudem ist beim Vergleich von Listenpreisen Vorsicht geboten; fast alle Schweizer HĂ€ndler gewĂ€hren entweder Rabatte (âEuro-Bonusâ), PrĂ€mien (etwa beim Eintausch eines Ă€lteren Autos) oder spezielle Leasingangebote.
Beim Preisvergleich sollte auch darauf geachtet werden, ob die Ausstattung identisch ist. Tendenziell sind Autos in der Schweiz besser ausgestattet als im Ausland.
