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Direkt-/Parallelimport – Vorteile und Risiken

9. Dezember 2016

Lesedauer: Minuten

Direkt-/Parallelimport – Vorteile und Risiken

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Importarten, Zollkosten und Differenzen bei Ausstattung und Garantieleistungen. Wer ein direktimportiertes oder parallelimportiertes Auto kaufen will, sollte sich über Chancen, Risiken und einige Begriffe im Klaren sein.

Die unterschiedlichen Importarten

Grundsätzlich kann ein Auto auf drei Arten in die Schweiz importiert werden. Eine Möglichkeit: Das Auto wird via Schweizer Generalimporteur ins Land gebracht und gilt fortan als offiziell importiertes „Schweizer Fahrzeug“. Die Alternativen sind entweder der Import auf eigene Faust als Privatperson oder über einen gewerbsmässigen Importeur/Händler, welcher kein offizieller Marken-Importeur ist.


Wenn du dein Fahrzeug aber im Ausland einkaufst und via Direktimport oder Parallelimport in die Schweiz einführst, entstehen für dich zusätzliche Zollkosten: Die Automobilsteuer (4 % des Fahrzeugwerts), die schweizerische Mehrwertsteuer (8 % des Fahrzeugwerts inkl. Automobilsteuer/Zollkosten), eine Abgabe nach Gewicht (12-15 Franken pro 100 Kilo brutto) und bei Neuwagen allenfalls eine CO2-Steuer (Ausstoss von mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer). Eine Abgabe nach Gewicht fällt allerdings nur an, wenn das Formular EUR.1 – ein international genormtes Ursprungszeugnis, bzw. eine Warenverkehrsbescheinigung – fehlt. Wo und in welchen Ländern ein solches Zeugnis beglaubigt werden kann, zeigt diese Liste der Eidgenössischen Zollverwaltung. Weitere Infos bietet auch das Merkblatt „Mit Fahrzeugen durch den Schweizer Zoll“ (PDF-Download) der Eidgenössischen Zollverwaltung.


Zu den Zollkosten kommen – vor allem bei Importen aus Übersee – noch Transport- bzw. Verschiffungskosten. Diese betragen etwa für ein Auto aus den USA rund 3‘000 bis 5‘000 Franken. Die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer kann bei Vorlage der entsprechenden Ausführbescheinigung vom Exporteur zurückgefordert werden (in den USA praktisch nicht möglich).

Gewährleistungspflicht

Wichtig: Gewährleistung und Garantie sind nicht das Gleiche. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und für Fahrzeughändler bindend, die Garantie ist auf freiwilliger Basis und bei Neuwagen vom Hersteller abhängig.

Gewährleistung: Die Gewährleistung ist die Pflicht des Verkäufers dafür zu sorgen, dass der Käufer keine mangelhaften Produkte erhält.
Sofern Schweizerisches Recht zur Anwendung kommt, d.h. bei einem Kauf des Fahrzeuges bei einem Schweizer Importeur in der Schweiz, nicht aber bei einem Kauf im Ausland mit anschliessendem eigenhändigen Import, gelangen die Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 197 – 210 OR) zur Anwendung. Die Gewährspflicht kann mittels Vereinbarung aufgehoben oder beschränkt werden. Eine solche Vereinbarung ist aber ungültig, wenn der Verkäufer dem Käufer die Mängel arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR).Der Verkäufer haftet nach Ablieferung der verkauften Ware während 24 Monaten gegenüber dem Käufer für gemachte Zusicherungen und die Mängelfreiheit.

Garantie: Eine bestimmte Leistung wird sichergestellt, unabhängig davon, ob diese Leistung geschuldet ist oder nicht. Die Garantie ist gesetzlich nicht geregelt.  Dauer und Umfang der Garantie können variieren. Hier hat der Kunde eine freiwillige Zusage des Verkäufers oder Herstellers, innerhalb einer abgemachten Frist oder bis zu einer gewissen Anzahl gefahrener Kilometer eine besondere Leistung (meistens durch ganze oder teilweise kostenlose Reparaturen) zu vollbringen.

Rückforderung bezahlter Mehrwertsteuer

Die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer kann bei Vorlage der entsprechenden Ausfuhrbescheinigung vom Exporteur zurückgefordert werden (in der nur USA bedingt möglich).

Wiederverkaufswerte

Auch der Wiederverkauf sollte bei der Kaufentscheidung bedacht werden. Importierte Fahrzeuge mit Typenschein X, bzw. dem Zusatz X im Fahrzeugausweis, wurden nicht durch den Generalimporteur eingeführt. Die Wertentwicklung lässt sich nicht verallgemeinern – mögliche Gründe für Differenzen bei Preisen können die Ausstattung oder die Garantieleistungen sein.

Der Kauf von offiziell importierten Fahrzeugen

Transport- und Zoll-Kosten sowie die CO2-Steuer sind bei einem offiziell importierten Auto bereits im Endpreis inbegriffen. Zudem ist beim Vergleich von Listenpreisen Vorsicht geboten; fast alle Schweizer Händler gewähren entweder Rabatte („Euro-Bonus“), Prämien (etwa beim Eintausch eines älteren Autos) oder spezielle Leasingangebote.
Beim Preisvergleich sollte auch darauf geachtet werden, ob die Ausstattung identisch ist. Tendenziell sind Autos in der Schweiz besser ausgestattet als im Ausland.

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