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Verkehrssteuern im Kanton Wallis – das musst du wissen

12. Juli 2023

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Wallis – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Die Verkehrssteuern sind in jedem Kanton anders geregelt. Da geht der Überblick schnell mal verloren. Damit du in diesem Gewirr die Spur halten kannst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Wallis.

Etwas gilt überall: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, muss der oder die Halter:in die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. Im Kanton Wallis bleiben die Schilder höchstens zwei Jahre reserviert, bevor sie wieder freigegeben werden.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Wallis berechnet?

Im Wallis ist der Hubraum des Motors ausschlaggebend für die Höhe der Verkehrssteuer. Für alle Fahrzeuge bis 1’000 cm3 Hubraum wird eine Pauschale von CHF 145 fällig. Anschliessend steigt die Abgabe mit jeden angebrochenen 100 cm3 um CHF 11.50 an.

Es gibt zwei Ausnahmen dieser Regel: Ist der Hubraum grösser als 1‘300 cm3, steigt die Verkehrssteuer einmalig um CHF 200, übersteigt er die Schwelle von 2’900 cm3, gibt es nochmal einen Sprung um CHF 400. Alle Stufen haben wir für dich hier zusammengefasst:

  • bis 1’000 cm3: CHF 145
  • 1’001 cm3 bis 1’300 cm3: CHF 11.50 je 100 cm3
  • 1’301 cm3 bis 1’400 cm3: CHF 200
  • 1’401 cm3 bis 2’900 cm3: CHF 11.50 je 100 cm3
  • 2’901 cm3 bis 3’000 cm3: CHF 400
  • ab 3’001 cm3: CHF 11.50 je 100 cm3

Für Hybrid-Autos und emissionsarme Fahrzeuge gibt es keine speziellen Vergünstigungen auf die Verkehrssteuern.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Hubraum: 1’968 cm³

Verkehrssteuer: CHF 145 + (3 × CHF 11.50) + CHF 200 + (6 × CHF 11.50) = CHF 448.50 pro Jahr

Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos berechnet?

Bei Elektroautos wird die Verkehrssteuer im Wallis über die Motorleistung in Kilowatt berechnet. Bis 10 kW gilt eine Pauschale von CHF 90. Bis 70 kW verlangt der Kanton Wallis zusätzliche CHF 23 pro 30 kW. Bei einem Motor mit über 70 kW Leistung kostet es pauschal CHF 160. Das ist somit auch die Höchstgrenze für die Verkehrsteuer bei einem E-Auto im Wallis.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro

Maximale Motorenleistung: 220 kW

Verkehrssteuer = CHF 160 pro Jahr

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