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Verkehrssteuern im Kanton Jura – das musst du wissen

20. Februar 2025

Lesedauer: Minuten

Verkehrssteuern im Kanton Jura – das musst du wissen

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Jan Krumnacker

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Die Verkehrssteuern sind in jedem Kanton anders geregelt. Da geht der Überblick schnell mal verloren. Damit du in diesem Gewirr die Spur halten kannst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Jura.

Etwas gilt überall: Sobald die Zulassung für das Auto da ist, muss der oder die Halter:in die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. Im Kanton Jura kannst du das Schild maximal ein Jahr deponieren, bevor es wieder vergeben wird.

Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.

Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Jura berechnet?

Massgebend für die Verkehrssteuern im Kanton Jura sind das Gesamtgewicht (Feld 33 im Fahrzeugausweis), die Motorleistung (Ziffer 76 im Fahrzeugausweis) und der CO₂-Ausstoss.

Die Obergrenze für die Verkehrsteuern beträgt CHF 1’015.– pro Jahr. Die genaue Berechnung für dein Auto ist allerdings recht aufwändig. Denn es gelten unterschiedliche Tarife für die drei Teilbeträge. Diese musst du einzeln berechnen und zusammenzählen, um die Gesamtsteuer zu ermitteln.

Es gelten folgende Tarife:

Gesamtgewicht:

  • Bis 1’200 kg: CHF 0.075 je Kilogramm
  • 1’201 kg bis 1‘800 kg: CHF 0.28 je Kilogramm
  • Ab 1’801 kg: CHF 0.29 je Kilogramm

Motorleistung:

  • Bis 52 kW: CHF 0.10 je kW
  • 53 kW bis 75 kW: CHF 0.20 je kW
  • 76 kW bis 111 kW: CHF 0.28 je kW
  • 112 kW bis 162 kW: CHF 0.32 je kW
  • über 162 kW: CHF 0.34 je kW

CO₂-Ausstoss:

  • Bis 118 g/km: CHF 0.45 je g/km
  • 119 g/km bis 149 g/km: CHF 1.35 je g/km
  • 150 g/km bis 193 g/km: CHF 1.80 je g/km
  • über 193 g/km: CHF 2.25 je g/km

Energieeffiziente Autos erhalten im Kanton Jura keine zusätzlichen Vergünstigungen auf die Verkehrssteuer.

Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:

Gesamtgewicht: 1’990 kg

Verkehrssteuer: CHF 348 + 0.99 × CHF 299.30 = CHF 644.30 pro Jahr

Den genauen Grundbetrag für dein Auto kannst du mit dem Rechner des Kantons bestimmen.

Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos berechnet?

Bei Elektroautos funktioniert die Berechnung der Verkehrsabgaben im Kanton Jura gleich wie bei Verbrennern. Es werden ebenfalls drei Tarife kombiniert, für den ersten ist Gesamtgewicht des Autos massgebend, für den zweiten die Motorleistung und für den dritten der CO₂-Ausstoss. Letzterer spielt bei E-Autos jedoch keine Rolle, da während der Fahrt keine Emissionen anfallen.

In den ersten drei Jahren, in denen die neue Berechnungsart in Kraft ist, erhalten Halter:innen von E-Autos einen Rabatt von 20 % auf die Verkehrssteuer. Die Vergünstigung gilt also vom 1.7.24 bis zum 30.6.27.

Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 45 quattroGesamtgewicht: 2’750 kg = 1’200 × CHF 0.075 + 600 × CHF 0.28 + 950 × CHF 0.29 = CHF 533.50

Motorleistung: 210 kW = 52 × CHF 0.10 + 23 × CHF 0.20 + 36 × CHF 0.28 + 51 × CHF 0.32 + 48 × CHF 0.34 = CHF 52.52

CO₂-Ausstoss: 0 g/km = CHF 0.–

Verkehrssteuern insgesamt: CHF 533.50 + CHF 52.52 = CHF 586.02 pro Jahr

Inklusive Vergünstigung für E-Autos (gültig bis 30.6.27): CHF 468.82 pro Jahr

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