Die Verkehrssteuern sind in jedem Kanton anders geregelt. Damit du dich in diesem Durcheinander nicht verfährst, findest du hier alle Informationen rund um die Verkehrssteuern im Kanton Nidwalden.
Ist die Zulassung für das Auto da, muss der oder die Halter:in die Verkehrssteuer bezahlen. Die Pflicht endet erst dann, wenn das Auto abgemeldet oder das Nummernschild vorübergehend deponiert wird. Deponierte Schilder bleiben im Kanton Nidwalden maximal zwei Jahre lang reserviert. Dann kommen sie wieder in Umlauf.
Bei den Bemessungsgrundlagen, der Höhe der Abgaben sowie bei den Vergünstigungen für umweltfreundliche Autos gibt es aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.
Wie werden die Verkehrssteuern im Kanton Nidwalden berechnet?
Der Hubraum deines Autos ist die Grundlage für die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer ist in Obwalden. Die Zahl ist im Feld 37 in deinem Fahrzeugausweis festgehalten.
Bis 800 cm3 Hubraum beträgt die Abgabe CHF 160 jährlich. Anschliessend steigt sie in drei Stufen an:
- zwischen 801 cm3 und 2’500 cm3: CHF 15 je 100 cm3
- zwischen 2’501 cm3 und 4’000 cm3: CHF 18 je 100 cm3
- ab 4’001 cm3: CHF 21 je 100 cm3
Gibt es Vergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge und Hybrid-Autos?
Der Kanton Nidwalden erlässt Halter:innen von Hybrid-Autos 50 % der Verkehrssteuern, und das ohne zeitliche Beschränkung. Auch für reine Verbrenner gibt es einen Rabatt, sofern das Auto in der besten Energieeffizienzklasse A ist. In diesem Fall musst du in den ersten drei Jahren nach Inverkehrsetzung keine Verkehrssteuer bezahlen. Danach ist der normale Tarif fällig.
Rechenbeispiel Skoda Octavia 2.0 SCR DSG Ambition:
Hubraum: 1’968 cm³
118 g/km CO2-Emissionen (WLTP)/Energieklasse B
Verkehrssteuer: CHF 160 + 12 × CHF 15 = CHF 340 pro Jahr
Wie werden die Verkehrssteuern für Elektroautos im Kanton Nidwalden berechnet?
Bei Elektroautos ist im Kanton Nidwalden das Gesamtgewicht ausschlaggebend. Dieses findest du im Fahrzeugausweis im Feld 33. Bis 1’000 kg beträgt die Pauschale für die Grundsteuer CHF 200, danach steigt sie in drei Stufen an:
- zwischen 1’001 kg und 2’500 kg: CHF 12 je 100 kg
- zwischen 2’501 kg und 16’000 kg: CHF 10 je 100 kg
- ab 16’001 kg: CHF 8 je 100 kg
Auf diesen Grundbetrag gewährt der Kanton anschliessend einen Rabatt von 75 % ohne zeitliche Beschränkung.
Rechenbeispiel Audi Q4 e-Tron 50 quattro
Gesamtgewicht 2’720 kg
Grundbetrag: CHF 200 + 15 × CHF 12 + 3 × CHF 10 = CHF 410
Verkehrssteuer: CHF 410 × 25 % = CHF 103 pro Jahr