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Unfallauto in der Schweiz verkaufen – so gehst du vor

25. April 2025

Lesedauer: Minuten

Unfallauto in der Schweiz verkaufen – so gehst du vor

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Jan Krumnacker

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Ein Unfall nervt – noch mehr, wenn du dein Auto danach verkaufen willst. Doch keine Sorge: Auch Unfallfahrzeuge kannst du in der Schweiz problemlos zu einem fairen Preis verkaufen. Wir sagen dir, wann ein Auto als Unfallfahrzeug gilt und was du beim Verkauf beachten musst.

Wann ist ein Auto ein Unfallauto?

Nicht jedes Fahrzeug, das in einen Unfall verwickelt war, gilt automatisch als Unfallauto. Gesetzlich ist der Begriff in der Schweiz nicht klar definiert. Die Branchenverbände Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS), auto-schweiz, carosserie suisse und der Verband freiberuflicher Fahrzeugsachverständiger Schweiz (VFFS) haben sich jedoch auf eine gemeinsame Definition geeinigt. Zudem haben sie auch definiert, was ein «unfallfreies» und was ein «nicht-unfallfreies» Auto ist.

Demnach spricht man von einem Unfallauto, wenn das Fahrzeug einen erheblichen Unfallschaden erlitten hat, der nicht repariert wurde. Wurden die Schäden komplett repariert, spricht man hingegen von einem «nicht-unfallfreien» Auto.

Kleinere sogenannte Bagatellschäden führen hingegen nicht dazu, dass ein Auto als Unfallfahrzeug gilt. Dazu zählen zum Beispiel:

  • kleine Karosserieschäden
  • oberflächliche Lackschäden (z. B. Dellen durch Türanschläge oder ein zerkratzter Kotflügel) oder
  • der Austausch von geschraubten, geklebten oder gesteckten Anbauteilen wie Stossfängern, Spiegeln oder Scheiben.

Hatte dein Auto also nie einen Schaden, der darüber hinausging, kannst du es getrost als unfallfreies Auto bezeichnen.

In Kürze:

  • Schweizer Branchenverbände definieren ein Unfallauto als Fahrzeug, das einen erheblichen, nicht reparierten Schaden aufweist.
  • Schaden muss über Bagatellschäden wie oberflächliche Kratzer im Lack oder kaputte Aussenspiegel hinausgehen
  • Wurden die Schäden repariert oder hatte das Auto bisher maximal Bagatellschäden, spricht man von einem «nicht-unfallfreien», respektive von einem «unfallfreien» Auto.

Kann ich ein Unfallauto verkaufen?

Grundsätzlich darfst du ein Unfallfahrzeug jederzeit verkaufen – sowohl an private Käufer:innen als auch an professionelle Händler:innen. Besonders sinnvoll ist ein Verkauf dann, wenn die Reparaturkosten mehr als die Hälfte des aktuellen Fahrzeugwerts betragen. In solchen Fällen lohnt sich eine Instandsetzung wirtschaftlich kaum noch.

Allerdings musst du damit rechnen, dass du nur einen sehr tiefen Preis durchsetzen kannst. Das gilt besonders dann, wenn der Schaden am Auto sehr gross ist. Auch der Käuferkreis kann sich einschränken, da Privatpersonen das Risiko eines Unfallautos eher scheuen. Denn sie können den Aufwand und die Kosten für eine mögliche Reparatur schwerer einschätzen.

Gut zu wissen: Wurden sämtliche Schäden fachgerecht repariert, musst du dein Auto nicht als Unfallfahrzeug deklarieren.

Transparenz ist das A und O. Dokumentiere und kommuniziere alle Schäden ehrlich – auch wenn sie bereits behoben wurden. Idealerweise lässt du ein unabhängiges Gutachten erstellen, das alle relevanten Punkte sowie den aktuellen Fahrzeugwert auflistet. Damit kannst du dich beim Verkauf auf eine objektive Einschätzung stützen – besonders dann, wenn Käufer:innen versuchen, den Preis zu stark zu drücken.

In Kürze:

  • Ein Unfallauto kann wie jede andere Occasion verkauft werden.
  • Es kann schwieriger sein, Privatkäufer:innen zu finden. Händler:innen sind oft die bessere Anlaufstelle.
  • Es ist ratsam, alle bestehenden und behobenen Mängel transparent offenzulegen.

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Unfallauto verkaufen – 4 Tipps

Ein Unfallauto zu verkaufen ist zwar mit etwas mehr Aufwand verbunden, aber keinesfalls unmöglich. Sowohl bei Garagen als auch bei Privatpersonen sind solche Fahrzeuge durchaus beliebt. Und auch auf unserer Verkaufsplattform kannst du problemlos ein Inserat für ein Unfallfahrzeug aufschalten.

Mit den folgenden Tipps erhöhst du deine Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf:

Sei transparent und kommuniziere offen

Selbst wenn du nicht verpflichtet bist, reparierte Schäden zu melden, solltest du offen damit umgehen. Lege Gutachten, Reparaturrechnungen und weitere Unterlagen bereit – das schafft Vertrauen.

Wichtig: Wenn dir noch bestehende Mängel bekannt sind, musst du diese kommunizieren. Andernfalls riskierst du eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung, wenn dir nachgewiesen werden kann, dass du den Zustand des Autos bewusst verschleiert hast.

Gewähre Käufer:innen ausgiebige Probefahrten

Bei einem Unfallauto ist eine Probefahrt besonders wichtig. Gib potenziellen Käufer:innen genügend Zeit, das Auto ausgiebig zu testen. So können sie sich selbst ein Bild vom Zustand machen und entscheiden, ob der Preis gerechtfertigt ist.

Lasse dir schriftlich bestätigen, dass du über alle Mängel informiert hast

Um dich abzusichern, solltest du dir vom Käufer oder der Käuferin schriftlich bestätigen lassen, dass alle bekannten Schäden und Mängel offen kommuniziert wurden. Das geht am besten über ein entsprechendes Feld im Kaufvertrag. Mit der Unterschrift bist du nach dem Verkauf auf der sicheren Seite.

Putze das Auto heraus

Auch ein Unfallauto soll beim Verkauf einen gepflegten Eindruck machen. Unabhängig davon, ob du es direkt verkaufst oder über ein Inserat auf der Plattform deiner Wahl. Ein frisch polierter Lack, ein gereinigter Innenraum und saubere Felgen sorgen für einen besseren ersten Eindruck – und damit oft für einen besseren Preis.

Alle Infos zu unseren Produkten und Services sowie Tipps rund ums Auto.

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